Realschullehrer:in – alles zum Gehalt!
Ein paar Hintergründe
Realschullehrer:innen* werden inzwischen meist in die Besoldungsgruppe A13 eingestuft. Die Verbeamtung ist inzwischen wieder der Regelfall in allen Bundesländern – die wenigen, die als Angestellte arbeiten, müssen beim Gehalt Abstriche machen. Es gibt allerdings in einigen Bundesländern immer noch die Besoldungsgruppe A12 auch für Realschullehrer:innen. Vor allem vonseiten der Gewerkschaften wird die Einstufung in die Besoldungsgruppe A13 seit Jahren gefordert. Auf den Seiten der JA13-Kampagne der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) finden sich viele Hintergrundinfos.
Bayern (bis 2028) und Nordrhein-Westfalen (bis 2026) haben angekündigt, in den nächsten Jahren auf A13 zu wechseln, wobei schrittweise immer höhere Zuschläge gegeben werden, bis schließlich wirklich die Besoldungsgruppe geändert wird. Bei den genannten Ländern liegt die Besoldung durch die Zuschläge somit schon mehr oder weniger über dem reinen A12-Tarif, der in der folgenden Tabelle angegeben ist. Daher sind diese Länder mit (A12+) gekennzeichnet. (-)* steht bei den Ländern, die zwar Absolvent:innen eines Master of Education mit (A13) bezahlen, anderen die Höhergruppierung aber verwehren (das betrifft bspw. die „Altlehrer:innen“).
Besoldungsstufen unterteilen sich noch in verschiedene Erfahrungsstufen, aufgeführt ist die niedrigste, die es zum Einstieg gibt. Neben dem Aufstieg in den Erfahrungsstufen durch entsprechende lange Tätigkeit können Lehrer:innen auch noch in höheren Besoldungsgruppen aufsteigen, indem sie zusätzliche Aufgaben bis hin zum Rektorat übernehmen.
* Je nach Bundesland auch Hauptschul-, Mittelschul- oder Stadtteilschullehrer:in. Im Grunde also alle Lehrer:innen für die Klassen 5 bis 10, nur das Gymnasium ausgenommen.
Das Einstiegsgehalt als Realschullehrer:in
Beim klassischen Weg über Lehramtsstudium und Referendariat winkt die Verbeamtung und abhängig vom Bundesland folgendes Einstiegsgehalt. Das gilt natürlich nur an staatlichen Schulen. In Bayern gibt es einige Schulen in direkter Trägerschaft der Kommune / Stadt, dort kann die Bezahlung abweichend nach TVöD erfolgen.
Einstiegsgehalt in … | Brutto | Netto* |
---|---|---|
Baden-Württemberg (-)* | € 4.820 | € 3.552 |
Bayern (A12+) | € 4.313 | € 3.228 |
Berlin | € 4.535 | € 3.372 |
Brandenburg | € 4.688 | € 3.469 |
Bremen | € 4.613 | € 3.421 |
Hamburg | € 4.581 | € 3.401 |
Hessen | € 4.511 | € 3.356 |
Mecklenburg-Vorpommern | € 4.341 | € 3.246 |
Niedersachsen | € 4.495 | € 3.346 |
Nordrhein-Westfalen (A12+) | € 3.939 | € 2.982 |
Rheinland-Pfalz | € 4.325 | € 3.236 |
Saarland (-)* | € 4.395 | € 3.281 |
Sachsen | € 4.356 | € 3.256 |
Sachsen-Anhalt | € 4.501 | € 3.350 |
Schleswig-Holstein | € 4.583 | € 3.402 |
Thüringen | € 4.490 | € 3.342 |
Datenstand: 2024.
*Nettowerte für Steuerklasse I ohne Kinder, ohne Kirchensteuer. Bei Beamt:innen angenommer Beitrag zur PKV 250 Euro.
Wie hoch das Gehalt als Realschullehrer:in steigen kann
In der Besoldung gibt es Erfahrungsstufen abhängig von den Dienstjahren. Wer also lange als Realschullehrer:in tätig ist, wird schließlich die in der folgenden Tabelle aufgeführten Beträge erreichen.
Zusätzlich kommt aber auch die Beförderung in eine höhere Gehaltsgruppe (A14 bis A16) in Frage. Dazu ist aber auch entsprechendes Engagement erforderlich und die Übernahme von zusätzlicher Verantwortung, sei es in Koordinations- oder Funktionsstellen, als Abteilungsleiter:in (bei größeren Schulen) oder schließlich als Teil der Schulleitung. Bei A16 ist das Bruttoeinkommen (höchste Erfahrungsstufe) pro Monat ganz grob 2.000 € höher als bei A13 (folgende Tabelle).
Höchste Gehaltsstufe in … | Brutto | Netto* |
---|---|---|
Baden-Württemberg (-)* | € 5.928 | € 4.133 |
Bayern (A12+) | € 5.356 | € 3.791 |
Berlin | € 5.829 | € 4.075 |
Brandenburg | € 5.747 | € 4.027 |
Bremen | € 5.658 | € 3.974 |
Hamburg | € 5.695 | € 3.996 |
Hessen | € 5.733 | € 4.018 |
Mecklenburg-Vorpommern | € 5.577 | € 3.925 |
Niedersachsen | € 5.773 | € 4.042 |
Nordrhein-Westfalen (A12+) | € 5.068 | € 3.613 |
Rheinland-Pfalz | € 5.820 | € 4.070 |
Saarland (-)* | € 5.629 | € 3.956 |
Sachsen | € 5.928 | € 4.133 |
Sachsen-Anhalt | € 5.775 | € 4.043 |
Schleswig-Holstein | € 5.710 | € 4.005 |
Thüringen | € 5.770 | € 4.040 |
Datenstand: 2024.
*Nettowerte für Steuerklasse I ohne Kinder, ohne Kirchensteuer. Bei Beamt:innen angenommer Beitrag zur PKV 250 Euro.
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