Wie werde ich Patentanwältin / Patentanwalt?
Wie im Interview weiter unten genauer beschrieben: Grundlage ist meist ein Studium eines naturwissenschaftlichen oder technischen Faches, wobei die Liste nur eine Auswahl darstellt. Erst nach diesem Studium und einem Jahr Praxiserfahrung erfolgt die eigentliche Weiterbildung zum Patentanwalt – erst dort kommen die juristischen Themen.
Gehalt Patentanwältin / Patentanwalt
Das Brutto-Monatsgehalt (Median) aller abhängig Beschäftigten im Beruf Patentanwältin / Patentanwalt beträgt laut Entgeltatlas der Arbeitsagentur € >7.100§. Wie bei nach wie vor fast allen Berufen liegt der Verdienst von Männern mit € >7.100§ höher als der von Frauen mit € 6.592.
Die abhängig Beschäftigten im Alter von über 55 in diesem Beruf verdienen übrigens brutto € >7.100§. Werden nur diejenigen im Alter zwischen 25 und 55 betrachtet, so liegt deren Verdienst (Median) bei brutto € >7.100§.
§ Der Entgeltatlas wird aus den Daten der Arbeitgeber gespeist, die das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt der Beschäftigten allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung melden müssen. Diese Grenze lag im Jahr 2023 bei € 7.100. Wenn mehr Gehaltsmeldungen über dieser Grenze liegen, kann nur noch angegeben werden, dass der Median über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ohne das genauer bestimmen zu können.
Fallzahl 30.274 (dabei wurden mehrere ähnliche Berufe zusammengefasst: Fachanwalt/-anwältin - diverse Spezialisierungen, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Syndikus-Anwalt/-Anwältin, Patentanwalt/-anwältin). Die Gehälter beziehen sich auf am Jahresende Vollzeitbeschäftigte (Angestellte), wobei die genaue Stundenzahl nicht bekannt ist. Ein Teil der Differenz zwischen Frauen und Männern kann evtl. auch daher kommen.
Interview mit einem Patentanwalt
Das Interview führte Studis Online mit Jan Wienhausen, Partner in der Hamburger Patentanwalts-Kanzlei Raffay & Fleck.
Patentanwalt Berufswahl
Vorraussetzungen
- technisches oder naturwissenschaftliches Studium an einer Universität und
- 1 Jahr Praxiserfahrung
Juristische Ausbildung
Verlauf
- Patentanwalts-Kandidatenstelle für mindestens 26 Monate mit parallelem Fernstudium an der Fern-Uni Hagen
- Amtsjahr in München: 2 Monate am Deutschen Patent- und Markenamt sowie 6 Monate am Bundespatentgericht
- Staatsexamen
- Europäische Prüfung zusätzlich möglich
Lebensunterhalt
- Patentanwalts-Kandidatenstelle: Vergütung in der Ausbildungskanzlei
- Amtsjahr in München: Zuarbeit für die Ausbildungskanzlei auf selbstständiger Basis
Job-Möglichkeiten
- Patentsanwalts-Kanzlei
- Patent-Beratungsfirmen
- Patentabteilung im Unternehmen
- Recherchefirmen zu Patentfragen
Fachliche Unterscheidungen
- mechanisch/elektrisch
- chemisch
- biologisch/genetisch
Alternativer Bildungsweg
Prüfungserlaubnis ist auch nach Studium an einer Uni oder Fachhochschule/Hochschule für angewandte Wissenschaften und je nach Qualifikation 10-oder 8-jähriger Tätigkeit als Patentsachbearbeiter möglich.
Warum Patentanwalt?
Studis Online: Sie haben Physik studiert. Wie kommt man von einem Physikstudium zu einem juristischen Beruf?
Jan Wienhausen: Ich schwankte damals zwischen drei Fächern – Medizin, Physik und BWL und entschied mich für Physik. Parallel zum Physikstudium setzte ich noch ein schon begonnenes Fernstudium in BWL fort und belegte im Nebenfach Wirtschaftsrecht. Das fand ich interessant und überlegte, wie ich dieses Themenfeld mit Physik kombinieren könnte.
Ein Kommilitone kam auf die Idee Patentanwalt zu werden und hat mir davon erzählt. Er selbst hat sich dann dagegen entschieden. Aber für mich war es eine Möglichkeit, die beiden Gebiete zu kombinieren und so habe ich mich am Ende auch dafür entschieden.
Aufgaben
Welche Aufgaben hat man als Patentanwalt?
Als Patentanwalt vertrete ich die Interessen von Erfindern und Inhabern von Schutzrechten und die Interessen derer, die aus solchen Schutzrechten angegangen werden. Schutzrechte können zum Beispiel Patente, Gebrauchsmuster oder Marken sein.
Man unterscheidet die technischen Schutzrechte, wie Patente, und nicht technische, wie Marken. z.B. „Coca-Cola“, oder Designs (früher Geschmacksmuster), die das Aussehen eines Produkts schützen. Zu unseren Mandanten gehören Privatleute wie auch Unternehmen oder Angestellte aus Unternehmen, die eine Erfindung getätigt haben.
Welche Tätigkeiten übernehmen Sie für Ihre Mandanten?
Wir vertreten unsere Mandanten, indem wir zum Beispiel eine Anmeldung ausarbeiten und diese beim Patentamt einreichen. Eventuelle Beanstandungen des Patentamts, zum Beispiel dass der Gegenstand der Anmeldung nicht neu oder nicht erfinderisch sei, bearbeiten wir dann zusammen mit den Mandanten. Am Ende erhalten wir bei Erfolg eine Erteilung beispielsweise eines Patentes.
Darüber hinaus schreiben wir Verletzer von Patenten an, mahnen sie ab oder verfolgen die Verletzung gerichtlich. Werden Mandanten von uns aus anderen Schutzrechten angegangen, vertreten wir deren Interessen im Falle von Abmahnungen und Lizenzersuchen außergerichtlich in freundlichen Diskussionen oder bei Bedarf auch gerichtlich.
Einfluss der Studienwahl
Welche Rolle spielt die Studienrichtung im Beruf?
Als Patentanwalt oder Patentanwältin kann man verschiedene naturwissenschaftliche Studien als Grundlage nutzen. Grundsätzlich ist es so, dass man sein Spezialgebiet, über das man seine Diplom- oder Masterarbeit geschrieben und in dem man vielleicht auch gearbeitet hat, im überwiegenden Teil seiner Tätigkeit als Patentanwalt nicht oder nur sehr selten wieder antreffen wird. Es gibt selbstverständlich Ausnahmen.
Aber man hat ein technisches Grundverständnis entwickelt, das es einem ermöglicht, die Brücke zwischen der juristischen und der rein naturwissenschaftlichen Auseinandersetzung zu bilden. Wenn ein Erfinder mir seine Erfindung erklärt, kann ich auf meinen naturwissenschaftlichen Hintergrund zurückgreifen und verhältnismäßig schnell und gut verstehen, was er mir darlegt. Als Patentanwalt überführe ich die Erläuterungen meiner Mandantin oder meines Mandanten in eine Form, die den Anforderungen der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht.
Nun gibt es aber nicht nur ein naturwissenschaftliches oder technisches Studienfach, sondern verschiedene. Wie lassen sich die Unterschiede in der Praxis einer Patentanwältin oder eines Patentanwalts beobachten?
Wir sind eine Brücke und das technische Grundverständnis ist je nach Studiengang auch ein bisschen unterschiedlich ausgeprägt. Die klassischen Unterscheidungen sind mechanisch/elektrisch, chemisch oder biologisch/genetisch. Ein Patentanwalt oder eine Patentanwältin kann auch auf anderen Feldern als auf dem des Studiums arbeiten. Man wird aber meist nicht das komplette Spektrum bedienen, sondern der naturwissenschaftlichen Ausbildung mehr oder weniger treu bleiben.
So würde ich mich zum Beispiel nicht auf das Feld der Genetik vorwagen, weil mein Grundwissen und mein Verständnis diesbezüglich viel zu gering sind, um Mandanten sinnvoll zu vertreten, eine Anmeldung zu schreiben oder auch mit Erfinder oder Erfinderin auf Augenhöhe zu diskutieren. Insofern hat die technische Ausbildung Einfluss darauf, in welchem Feld man als Patentanwalt arbeitet. Sie schränkt aber nur bedingt ein, weil der technische Hintergrund häufig das eigentlich Wichtige ist. Die Themen die einem im Alltag begegnen sind in der Regel ja Erfindungen, sodass man diese ohnehin nicht kennen kann, auch wenn man genau auf diesem Gebiet studiert hat.
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Juristische Zusatzausbildung
Wie kommt man zur juristischen Ausbildung für den Patentanwalt? Studiert hatten Sie Physik und BWL.
Die Ausbildung für eine Patentanwältin oder einen Patentanwalt läuft immer so ab: Interessierte machen zunächst ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium. Anschließend brauchen sie ein Jahr Praxiserfahrung. In einigen Fällen lassen sich Praktika anrechnen oder sie arbeiten zwischendurch an der Uni oder in der Privatwirtschaft. Anschließend fängt die Ausbildung zur Patentanwältin oder zum Patentanwalt an.
Dafür sucht man sich eine Ausbildungsstelle. Sie ist als Patentanwalts-Kandidatenstelle bekannt. Eine Patentanwältin oder ein Patentanwalt in einer Kanzlei, einem Unternehmen oder auch ganz alleine nimmt einen für mindestens 2 Jahre und 2 Monate in Ausbildung. Parallel dazu gibt es ein Fernstudium mit Präsenzphasen und Klausuren, um den rechtlichen Hintergrund zu erlernen.
Nach dieser Ausbildung wechseln die Kandidatinnen und Kandidaten zum Amtsjahr nach München, um vor Ort beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie beim Bundespatentgericht weiter zu lernen und am Ende ihr Staatsexamen zu schreiben. Parallel dazu legen die Meisten auch eine europäische Prüfung ab, die für die Praxis von großer Wichtigkeit ist. In der Regel reicht die für die deutsche Prüfung notwendige Ausbildungszeit, um die Zulassung zur europäischen Prüfung zu erhalten. Darauf sollte man aber bereits beim Ausbildungsbeginn achten.
Berufsalltag
Wie sieht der Arbeitstag aus?
Mein Arbeitsalltag ist durch viel Arbeiten am Computer und am Telefon geprägt, weil unsere Verfahren häufig vor den Ämtern ohne persönliche Fürsprache stattfinden. Auch Gerichtsverfahren, die mit Gerichtsverhandlungen verbunden sind, erfordern häufig intensive Vorbereitung. Ich befasse mich sehr viel mit der Diskussion mit unseren Mandanten aber vielmehr noch mit der Lektüre und der Ausarbeitung von Schriftsätzen. Zudem verhandelt man regelmäßig, am Telefon oder persönlich auch mit Vertretern der Gegenseite, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Der Alltag im Büro ist somit geprägt von Lektüre und der Erstellung von Texten, immer wieder von Telefonanrufen unterbrochen. Zudem finden Besprechungen mit Mandanten, der Gegenseite oder den Anwälten der Gegenseite statt oder es stehen Verhandlungen vor Gericht oder einem Patentamt an.
Was beinhalten die Texte?
Die Texte stellen zum Beispiel Patentanmeldungen dar, die die Erfindung beschreiben und klarstellen, wofür Schutz beantragt wird. Es sind aber auch Klagen, die zum Beispiel begründen, warum eine Patentverletzung vorliegt oder warum ein Patent zu widerrufen ist. Dazu schreiben wir Berichte und Gutachten für unsere Mandanten oder Vertragsentwürfe.
Auch erhalte ich regelmäßig Entwürfe unserer Kandidaten, die ich dann lese, sofern notwendig überarbeite und mit den Kandidaten bespreche.
Führt man als Patentanwalt oder Patentanwältin eigene Gerichtsverhandlungen?
Der Patentanwalt oder die Patentanwältin kann selbst und alleine vor den Patentämtern und -gerichten und Beschwerdekammern tätig werden, beispielsweise beim europäischen Patentamt und beim Bundespatentgericht, auch beim BGH, wenn der BGH als Berufungsinstanz für das Bundespatentgericht tätig wird. Bei den klassischen Verletzungsverfahren, beispielsweise vorm Landgericht oder Oberlandesgericht müssen wir aber mit Rechtsanwälten zusammen arbeiten. Wir sind da nicht alleine postulationsfähig und treten in der Regel gemeinsam mit einem Rechtsanwalt auf.
Wie stark sind Frauen in diesem Berufszweig vertreten?
Frauen sind noch unterrepräsentiert, ihr Anteil wächst gefühlt aber kontinuierlich. Gerade in größeren Kanzleien sind die Hürden, als Frau Partnerin zu werden, in meiner Wahrnehmung aber noch immer groß.
Welche Eigenschaften sollte eine Patentanwältin oder ein Patentanwalt mitbringen?
Patentanwälte und Patentanwältinnen benötigen ein technisches Grundverständnis sowie eine relativ schnelle Auffassungsgabe für technische Fragen und die Neigung sich tief in Themen einzuarbeiten. Im Zweifelsfall ist viel Lektüre nötig.
Patentanwälte dürfen – eher aus historischen Gründen – auch markenrechtliche und designrechtliche Angelegenheiten vertreten. In einigen Fällen überlassen sie dies aber den Rechtsanwälten. Wer sich dafür entscheidet solche Fälle zu übernehmen, sollte mehr als bei den technischen Angelegenheiten eine gewisse Sprachfertigkeit mitbringen, um derartige Schriftsätze in zügiger Geschwindigkeit fertigen zu können. Aber auch für die Erstellung von Patentanmeldungen ist eine gewisse Kreativität notwendig, um Umgehungslösungen vorherzusehen und sinnvolle Verallgemeinerungen zu finden.
Berufseinstieg
Wie erfolgt der Einstieg in diesen Beruf?
Der Einstieg in den Beruf ist stark durch den Ausbildungsgang geprägt. Vor meiner Ausbildung machte ich noch ein einwöchiges Praktikum bei einem Patentanwalt, um mir das Tätigkeitsfeld genauer anzuschauen.
Der Einstieg hängt davon ab, wie die Kandidatinnen und Kandidaten in ihrer Ausbildungsstelle an den Job herangeführt werden. Meistens betreuen sie echte Fälle mit. Sie begleiten einen oder mehrere Patentanwälte im täglichen Arbeitsalltag und beginnen ihnen zuzuarbeiten sowie eigene Entwürfe zu verfassen. Diese werden dann besprochen, korrigiert und überarbeitet bis sie selbstständig in der Lage sind, diese Sachverhalte zu verstehen und die nötigen Schriftsätze anzufertigen. Nach ein paar Monaten startet das juristische Fernstudium. Vor Gericht ist man später zunächst meist passiv dabei und trägt nach einiger Zeit abschnittsweise auch selbst vor.
Durch welche Quellen haben Sie den Patentanwalt gefunden, bei dem Sie Ihre Ausbildung begonnen haben?
Ich habe mich bei einigen Patentanwälten beworben und im Rahmen des Bewerbungsprozesses für mich festgestellt, wo ich gerne anfangen würde. Die Kanzleien unterscheiden sich durchaus deutlich in Arbeitsalltag, Arbeitspensum und Ausbildung der Kandidaten. Hier sollte man prüfen, was für einen selbst das Richtige ist.
Sie haben ja mittlerweile eine eigene Kanzlei, stimmt das?
Ja ich bin Partner in der Kanzlei. Wir sind hier eine vergleichsweise mittlerweile eher kleinere Kanzlei mit zwei Berufsträgern. Denn in den letzten Jahren hat die mittlere Kanzleigröße durch Fusionen und Wachstum zugenommen. Wir haben selbst jetzt auch wieder zwei Patentanwaltskandidaten und sind somit auch auf einem organischen Wachstumskurs.
Wie erfolgt der Einstieg nach der juristischen Ausbildung?
Klassischerweise arbeiten Kandidatinnen und Kandidaten während des Amtsjahres noch auf selbstständiger Basis der Kanzlei zu, um sich den Lebensunterhalt zu finanzieren. Vom Staat erhält man nämlich interessanterweise in dieser Zeit im Gegensatz zu den Rechtsanwaltsreferendaren kein Gehalt und keine Zuwendungen. So bleibt der Kontakt zur Ausbildungskanzlei oft relativ intensiv erhalten, auch wenn man nicht vor Ort oder nur wenig vor Ort ist.
Die meisten steigen nach dem Amtsjahr und dem Staatsexamen auf selbstständiger Basis oder mittlerweile auf Grund des Sozialrechts eher im Angestelltenverhältnis wieder in der Ausbildungskanzlei ein. Sie können dort auch Partner werden, je nach dem wie man zueinander findet. Es gibt verschiedenste Modelle, die auch Zwischenstufen vorsehen und den Werdegang in Anlehnung an größere Rechtsanwaltskanzleien handhaben.
In welchen Bereichen finden Patentanwälte einen Job?
Die klassischen Berufstätigkeiten für eine Patentanwältin oder einen Patentanwalt sind in einer Kanzlei oder bei größeren Unternehmen in einer Patentabteilung. Darüber hinaus gibt es vereinzelt Modelle, bei denen Firmen, die Patentbewertungen, Patentverkäufe und ähnliches begleiten, durchführen und finanzieren, für ihre Bewertungen Patentanwälte beschäftigen.
Darüber hinaus gibt es reine Recherchefirmen, die der Industrie und den Kanzleien zuarbeiten und Patentrecherchen erstellen. Neben wenigen Patentanwälten sind dort meist jedoch mehr nur technisch gebildete Personen angestellt, die die Ausbildung zur Patentanwältin oder zum Patentanwalt nicht durchlaufen haben.
Highlights und Mühen
Was mögen Sie an Ihrem Beruf?
Die Abwechslung und das Technische.
In unserer Kanzlei, die nicht nur von einem Großmandat abhängig ist, sondern viele mittelständische und einige größere Mandanten neben zahlreichen Einzelerfindern bedient, kommen häufig abwechslungsreiche Fälle und Themen auf den Tisch. Abwechslung rührt auch daher, dass wir zum einen relativ ruhige Amtsverfahren mit vergleichsweise sehr entspannter Fristenlage führen und auf der anderen Seite mit schnelllebigeren Verletzungsverfahren befasst sind. So erleben wir auf verschiedensten Ebenen Abwechslung.
Besondere Highlights sind für mich immer Verletzungsanalysen, bei denen man ein Produktmuster in seine Bestandteile zerlegt, um dabei festzustellen, ob eine Patentverletzung vorliegt. Dies pflegen wir häufig gemeinsam zu tun und dabei die unterschiedlichen Standpunkte zu diskutieren.
Gibt es etwas, was Ihnen an Ihrem Beruf nicht gefällt?
Als Patentanwalt ist man, wenn man nicht in der Industrie arbeitet, meist selbstständig. Das hat zwar einen gewissen Charme aber aufgrund der deutschen Bürokratie manchmal auch Problemlagen oder Mühen, die man gerne meiden würde. Gerade in einer kleinen Kanzlei, muss man sich in gewissem Rahmen auch selbst mit Buchhaltung, steuerrechtlichen & sozialrechtlichen Angelegenheiten, IT, Personalwesen und vielen anderen Dingen wie Datenschutz, Büroreinigung zumindest insofern befassen, als dass man dafür Sorge trägt, dass all dies zur Zufriedenheit der Mandanten, Angestellten und Behörden erledigt wird.
Vielen Dank für unser Gespräch.
Das Interview führte Katrin Iost.
Hinweis der Redaktion: Das Interview wurde ursprünglich im Jahr 2019 veröffentlicht. Die Angaben sind aber nach Prüfung der Daten zum oben genannten Artikeldatum noch korrekt.
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