Jurist:in werden
Wie werde ich Jurist:in?
Wer ganz klassische:r Jurist:in werden will (Rechtsanwalt, Richter etc.) muss zwei Staatsexamen in den Rechtswissenschaften ablegen. Jurist:in kann sich aber auch nennen, wer einen Bachelor oder Master of Laws studiert hat oder lediglich ein Staatsexamen des Jura-Studiums bewältigt hat. Dann bist du jedoch kein:e Volljurist:in, darfst also nicht vor Gericht auftreten. Eine Unterscheidung in der Wertigkeit gibt es in manchen Branchen, in manchen wiederum nicht. In Kanzleien werden i.d.R hauptsächlich Volljurist:innen eingestellt.
In Unternehmen, Unternehmens- und Steuerberatungen, Verbänden und Behörden hast du als Bachelor/Master-Absolvent*in jedoch keine Nachteile. Je nach Stelle werden dort ungefähr in gleichem Maße Absolvent*innen beider Studienmodelle gesucht.
Passendes Studienfach
Spezialisierungen
Mit einem Bachelor/Master of Laws oder deinem Staatsexamen kannst du in Beratungsfirmen in den Bereichen Steuer-, Wirtschafts- oder Verbraucherberatung sowie Wirtschaftsprüfung arbeiten und Unternehmen bei rechtlichen Fragen unterstützen.
Ein Abschluss in Rechtswissenschaften qualifiziert dich für Positionen im Management, in der Unternehmensführung oder in der Rechtsabteilung von Unternehmen, wo du rechtliche Aspekte der Geschäftsführung und Strategieentwicklung berücksichtigst.
Im Personalmanagement kannst du mit einem Abschluss in Rechtswissenschaften auch als Nicht-Volljurist:in in Bereichen wie Arbeitsrecht und Personalbeschaffung tätig sein, um rechtliche Compliance zu gewährleisten und arbeitsrechtliche Fragen zu lösen.
In Banken und Versicherungen kannst du mit einem Abschluss in Rechtswissenschaften in Bereichen wie Compliance, Vertragsrecht oder Finanzregulierung arbeiten und rechtliche Risiken für Finanzinstitute managen.
Im Journalismus und in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit kannst du mit deinem juristischen Hintergrund komplexe rechtliche Themen analysieren und für die Öffentlichkeit verständlich aufbereiten, sowohl in traditionellen Medien als auch in digitalen Plattformen.
Voraussetzungen
Analytisches Denken
Komplexe Sachverhalte verstehen
Fleiß
Tätigkeiten
Jurist:innen ohne Staatsexamen führen oft Recherchen zu rechtlichen Fragen durch, um relevante Gesetze, Vorschriften, Präzedenzfälle und rechtliche Meinungen zu identifizieren. Dies kann die Nutzung von Rechtsdatenbanken, juristischer Literatur und anderen Ressourcen umfassen.
Jurist:innen finden oft Anstellungen in Consulting-Unternehmen, wo sie Mandanten beraten.
Als Jurist:in ohne Staatsexamen prüfst du u.a Verträge jeglicher Art. Z.B Gesellschafter- oder Kaufverträge.
Auch in der Öffentlichkeitsarbeit können Jurist:innen ohne (beide) Staatsexamen tätig sein. Hier arbeiten sie beispielsweise in Abgeordnetenbüros der Parlamente.
Du kannst nach deinem Master auch promovieren, um anschließend in die Forschung zu gehen.
Gehalt Jurist:in
Das Brutto-Monatsgehalt nach einem Jahr Berufstätigkeit als abhängig beschäftigte:r Jurist:in beträgt laut Lohnspiegel € 4.440 (Frauen: € 4.250 , Männer: € 4.580).
Mit fünf Jahren Berufserfahrung sind brutto € 5.360 (Frauen: € 5.070, Männer: € 5.550) ein Durchschnittswert. Das sind plus 20,7 % im Vergleich zum Verdienst nach einem Jahr – eine übliche Steigerung.
Nach zehn Jahren Berufserfahrung können brutto € 6.030 (Frauen: € 5.670, Männer: € 6.280) als Durchschnittswert angesehen werden. Das sind für weitere fünf Jahre Erfahrung plus 12,5 % – eine übliche Steigerung.
Datenstand: REL_2-95, Auswertung Juli 2024. Datenbasis für Gehälter („Jurist/in“): 1.885 Befragte. Die Gehälter werden auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden umgerechnet, Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten.
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