Grundschullehrer:in – alles zum Gehalt!
Ein paar Hintergründe
Grundschullehrer:innen wurden lange Zeit schlechter als andere Lehrer:innen bezahlt (eigentlich „besoldet“, wie das bei Beamt:innen heißt). Die Verbeamtung ist inzwischen wieder der Regelfall in allen Bundesländern. Es gab (und gibt in manchen Bundesländern bis heute) die Besoldungsgruppe A12. Vor allem vonseiten der Gewerkschaften wird die Einstufung in die Besoldungsgruppe A13 seit Jahren gefordert. Auf den Seiten der JA13-Kampagne der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) finden sich viele Hintergrundinfos.
Einige weitere Länder haben angekündigt, in den nächsten Jahren auf A13 zu wechseln, wobei schrittweise immer höhere Zuschläge gegeben werden, bis schließlich wirklich die Besoldungsgruppe geändert wird. Das gilt für Bayern und Hessen (jeweils bis 2028), Nordrhein-Westfalen (bis 2026), Sachsen-Anhalt (bis 2025) und Schleswig-Holstein (bis 2025). Bei den genannten Ländern liegt die Besoldung durch die Zuschläge somit schon mehr oder weniger über dem reinen A12-Tarif, der in der folgenden Tabelle angegeben ist. Daher sind diese Länder mit (A12+) gekennzeichnet.
Besoldungsstufen unterteilen sich noch in verschiedene Erfahrungsstufen, aufgeführt ist die niedrigste, die es zum Einstieg gibt. Neben dem Aufstieg in den Erfahrungsstufen durch entsprechende lange Tätigkeit können Lehrer:innen auch noch in höheren Besoldungsgruppen aufsteigen, indem sie zusätzliche Aufgaben bis hin zum Rektorat übernehmen.
Das Einstiegsgehalt als Grundschullehrer:in
Beim klassischen Weg über Lehramtsstudium und Referendariat winkt die Verbeamtung und abhängig vom Bundesland folgendes Einstiegsgehalt. Das gilt natürlich nur an staatlichen Schulen. In Bayern gibt es einige Schulen in direkter Trägerschaft der Kommune / Stadt, dort kann die Bezahlung abweichend nach TVöD erfolgen.
Einstiegsgehalt in … | Brutto | Netto* |
---|---|---|
Baden-Württemberg (A12) | € 4.090 | € 3.083 |
Bayern (A12+) | € 4.313 | € 3.228 |
Berlin | € 4.535 | € 3.372 |
Brandenburg | € 4.688 | € 3.469 |
Bremen | € 4.613 | € 3.421 |
Hamburg | € 4.581 | € 3.401 |
Hessen (A12+) | € 3.788 | € 2.881 |
Mecklenburg-Vorpommern | € 4.341 | € 3.246 |
Niedersachsen | € 4.495 | € 3.346 |
Nordrhein-Westfalen (A12+) | € 3.939 | € 2.982 |
Rheinland-Pfalz (A12) | € 3.773 | € 2.871 |
Saarland (A12) | € 3.664 | € 2.798 |
Sachsen | € 4.356 | € 3.256 |
Sachsen-Anhalt (A12+) | € 3.759 | € 2.861 |
Schleswig-Holstein (A12+) | € 4.256 | € 3.191 |
Thüringen | € 4.490 | € 3.342 |
Datenstand: 2024.
*Nettowerte für Steuerklasse I ohne Kinder, ohne Kirchensteuer. Bei Beamt:innen angenommer Beitrag zur PKV 250 Euro.
Wie hoch das Gehalt als Grundschullehrer:in steigen kann
In der Besoldung gibt es Erfahrungsstufen abhängig von den Dienstjahren. Wer also lange als Grundschullehrer:in tätig ist, wird schließlich die in der folgenden Tabelle aufgeführten Beträge erreichen.
Zusätzlich kommt aber auch die Beförderung in eine höhere Gehaltsgruppe (A14 bis A16) in Frage. Dazu ist aber auch entsprechendes Engagement erforderlich und die Übernahme von zusätzlicher Verantwortung, sei es in Koordinations- oder Funktionsstellen, als Abteilungsleiter:in (bei größeren Schulen) oder schließlich als Teil der Schulleitung. Bei A16 ist das Bruttoeinkommen (höchste Erfahrungsstufe) pro Monat ganz grob 2.000 € höher als bei A13 (folgende Tabelle).
Höchste Gehaltsstufe in … | Brutto | Netto* |
---|---|---|
Baden-Württemberg (A12) | € 5.240 | € 3.720 |
Bayern (A12+) | € 5.356 | € 3.791 |
Berlin | € 5.829 | € 4.075 |
Brandenburg | € 5.747 | € 4.027 |
Bremen | € 5.658 | € 3.974 |
Hamburg | € 5.695 | € 3.996 |
Hessen (A12+) | € 5.058 | € 3.607 |
Mecklenburg-Vorpommern | € 5.577 | € 3.925 |
Niedersachsen | € 5.773 | € 4.042 |
Nordrhein-Westfalen (A12+) | € 5.068 | € 3.613 |
Rheinland-Pfalz (A12) | € 5.142 | € 3.659 |
Saarland (A12) | € 4.983 | € 3.560 |
Sachsen | € 5.928 | € 4.133 |
Sachsen-Anhalt (A12+) | € 5.108 | € 3.639 |
Schleswig-Holstein (A12+) | € 5.287 | € 3.749 |
Thüringen | € 5.770 | € 4.040 |
Datenstand: 2024.
*Nettowerte für Steuerklasse I ohne Kinder, ohne Kirchensteuer. Bei Beamt:innen angenommer Beitrag zur PKV 250 Euro.
©2024 Studis Online / Oliver+Katrin Iost GbR, Hamburg
URL dieser Seite: https://www.studis-online.dehttps://www.studis-online.de/beruf/grundschullehrer/gehalt/