Auslandssemester, AuslandsjahrMit PROMOS den Studienaustausch oder das Praktikum finanzieren
1. Oft gestellte Fragen
PROMOS ist ein Stipendium, das es ermöglicht, ein Studium, ein Praktikum oder eine Studienarbeit im Ausland zu absolvieren.
Ein PROMOS-Stipendium beträgt monatlich zwischen 350 und 550 Euro.
Ja, ein PROMOS-Stipendium kann zusammen mit einem BAföG-Stipendium, einem Deutschlandstipendium oder einem Stipendium aus privaten Mitteln erhalten werden.
Deutsche und ausländische Studierende, die an einer deutschen Hochschule oder Universität vollimmatrikuliert sind.
2. PROMOS-Stipendium
PROMOS ist ein Stipendium für die an deutschen Hochschulen und Universitäten immatrikulierten Studenten und Studentinnen, welches es erlaubt, ein Praktikum oder eine Studienarbeit im Ausland zu absolvieren.
Das PROMOS-Stipendium wurde im Jahr 2010 etabliert. Ziel des Stipendiums war es, die Internationalisierung der deutschen Hochschulen oder Universitäten zu verstärken und den deutschen Studierenden mehr Möglichkeiten für ein Auslandsstudium zu geben. Gemessen an der Zahl der Studis, die das Programm für ein Auslandsstudium genutzt haben, liegt PROMOS bislang nach Erasmus+ und Auslands-BAföG an dritter Stelle.
Das Programm fördert je nach Hochschule oder Universität sowie Reisezweck und Aufenthaltsort, unterschiedliche Zeiträume. Das PROMOS-Stipendium kann jedoch max. 6 Monate vergeben werden und beträgt monatlich zwischen 350 und 550 Euro. Außerdem können die Stipendiaten und Stipendiatinnen eine Reisekostenpauschale, die sich nach dem jeweiligen Zielland richtet, oder eine Kurspauschale beantragen. In einigen Fällen können zusätzlich Studiengebühren übernommen werden.
3. Was wird gefördert?
Die Voraussetzungen des PROMOS-Programms unterscheiden sich je nach Hochschule oder Universität. In der Regel werden folgende Tätigkeiten gefördert:
1. Studienaufenthalte
PROMOS bietet die Möglichkeit, einen Teil des Studiums an einer Hochschule oder Universität zu absolvieren, die nicht am Erasmusprogramm teilnimmt. Das kann sowohl außerhalb Europas sein, als auch eine Hochschule oder Universität in Europa mit der keine Erasmusvereinbarung besteht. PROMOS kann hingegen nicht eingesetzt werden, wenn eine Bewerbung für Erasmus+ keinen Erfolg hatte.
2. Praktikum
Man kann sich um ein Praktikum außerhalb Europas bewerben. Außerdem gibt es die Möglichkeit, ein Stipendium für ein Praktikum innerhalb Europas in folgenden internationalen Organisationen zu bekommen:
das UN-System mit den verschiedenen verbundenen Organisationen
die Bretton Woods Institutionen
andere internationale Organisationen wie z.B. die OECD, OSZE, NATO und die IOM6
Verschiedene NGOs und politische Stiftungen gehören nicht zu den internationalen Organisationen, deswegen wird ein Praktikum dort in der Regel nicht finanziell unterstützt.
3. Abschlussarbeiten
Das PROMOS-Programm kann Studierende während ihrer Abschlussarbeit unterstützen. Wenn man Interesse hat, eine Abschlussarbeit an einer Hochschule, Universität oder in einem Unternehmen außerhalb Europas zu schreiben, besteht die Möglichkeit, sich um ein PROMOS-Stipendium zu bewerben.
4. Studienreisen und Wettbewerbsreisen
Einige Hochschulen und Universitäten schlagen zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für Studienreisen und Wettbewerbsreisen vor. Weitere Informationen über die Förderungsfrist und Stipendienrate erhält man am besten in der internationalen Abteilung der eigenen Hochschule oder Universität.
4. Wer kann sich bewerben?
Das Programm richtet sich an deutsche Studierende, die an einer deutschen Hochschule oder Universität immatrikuliert sind oder an internationale Studierende, die an einer deutschen Hochschule oder Universität in Vollzeit studieren. Wichtig ist es, dass die Bewerbung um einen Aufenthalt im Heimatland verboten ist. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich die Studentin oder der Student seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.
In der Regel werden auch Doktoranden und Doktorandinnen unterstützt. Dies hängt aber von den Voraussetzungen der verschiedenen Hochschulen und Universitäten ab. Man muss sich bei der internationalen Abteilung informieren.
Studierende, die sich um ein Stipendium bewerben wollen, müssen ihre Sprachkenntnisse für das Land, in dem der Aufenhalt geplant ist, nachweisen können. Zudem müssen sich die Studenten und Studentinnen mindestens im 2. Fachsemester befinden und bei Antritt des Auslandsaufenthaltes zwei Fachsemester erfolgreich abgeschlossen haben, Studierende der Masterstudiengänge 1 Semester.
5. Wann kann ich mich bewerben?
Pro Jahr finden in der Regel zwei Bewerbungsrunden statt und zwar für Vorhaben in den Zeiträumen
Januar bis Juni oder
Juli bis Dezember
Die Bewerbung für den Zeitraum von Januar bis Juli findet im Vorjahr statt. Die genauen Fristen erfährst du im Akademischen Auslandsamt oder dem International Office deiner Hochschule oder Universität. Sie können im Herbst liegen, aber vielleicht auch schon früher enden.
Dasselbe gilt für den Zeitraum von Juli bis Dezember. Die Bewerbungszeit kann bereits im Januar beginnen oder auch zwischen April und Mai liegen.
Je nach Hochschule oder Universität können auch die Zeiträume für das Vorhaben im Ausland weiter gefasst sein: Statt Juli bis Dezember, z.B. von Mai bis Februar. Die Information finden Studierende in der Regel auf der Webseite ihrer Hochschule oder Universität.
6. Wo kann ich mich bewerben?
Bewerben können Studentinnen und Studenten sich bei ihrer Hochschule oder Universität in Deutschland. Das International Office oder das Akademische Auslandsamt sind Ansprechpartner.
Das PROMOS-Programm selbst wird vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Die Vergabe wird von den Hochschulen und Universitäten organisiert. Deshalb können Bewerbungsfristen und -anforderungen je nach Hochschule oder Universität auch voneinander abweichen.
7. Welche Unterlagen muss ich vorbereiten?
Die notwendigen Dokumente variieren je nach Art der Förderung. Für ein Studium benötigt man möglicherweise andere Unterlagen als für ein Praktikum. In der Regel ist die Erstellung folgender Unterlagen erforderlich:
Antragsformular (es ist normalerweise auf der Webseite von PROMOS vorhanden)
Lebenslauf (in einer tabellarischen Form)
Motivationsschreiben
Leistungsübersicht
Ein Gutachten eines Hochschullehrers (Dozierenden, Professor)
Sprachnachweis
Und für ein Studium
Kursplan
Und für ein Praktikum
Zusage des Kontaktpartners oder Arbeitgebers im Ausland (in freier Form)
8. Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren vom PROMOS-Stipendium sieht ähnlich wie das von anderen Stipendien aus. Es gibt verschiedene Kriterien, die während des Auswahlverfahrens eine Rolle spielen. Folgende Punkte müssen beachtet werden:
Akademische Qualifikation und Studienleistungen
Eine überzeugende Motivation für ein Studium im Ausland und eine sinnvolle Motivation eines Aufenthalts
Sprachkenntnisse
Soziales, politisches und kulturelles Engagement
Die Zusagen und Absagen werden den Bewerbern und Bewerberinnen entweder Mitte Januar oder Mitte Mai geschickt.
Die Anzahl der Studierenden, die ein Stipendium erhalten, hängt von dem Jahresbudget des DAAD ab. Die Statistik der vorherigen Jahre zeigt, dass ein Viertel bis ein Drittel der Bewerber:innen ein Stipendium bekamen.
9. PROMOS und andere Stipendien
Ein PROMOS-Stipendium kann mit einigen anderen Finanzierungsmöglichkeiten kombiniert werden. Die Kombinationen von BAföG mit einem PROMOS-Stipendium als auch die eines Deutschlandstipendiums mit einem PROMOS-Stipendium sind möglich, ebenso eine Kombination mit einem Stipendium aus privaten Mitteln.
Ein paar Einschränkungen sind jedoch zu beachten: So können Studiengebühren zum Beispiel nicht zweimal gefördert werden. Für Studierende, die für die Studiengebühren ein PROMOS-Stipendium erhalten, reduziert sich in gleicher Höhe der Zuschuss für Studiengebühren im Ausland beim BAföG. Das bedeutet, hohe Studiengebühren im Ausland können nicht aus einer Kombination von PROMOS und BAföG finanziert werden. Auf den monatlichen Höchstsatz des BAföGs für den Lebensunterhalt hätte das Stipendium zur Unterstützung der Studiengebühren aber keinen Einfluss. Denn entscheidend ist die Zweckgebundenheit der Stipendien bei einer Kombination.
Handelt es sich beim Stipendium aber um einen Zuschuss zu den monatlichen Praktikums- oder Studienkosten im Ausland, bleiben bei der Berechnung der Höhe des Auslands-BAföGs höchstens 300 € vom Stipendiengeld anrechnungsfrei, auch wenn es sich um eine Kombination z.B. aus zwei Stipendien wie PROMOS und Deutschlandstipendium handeln würde.
Auch für andere Förderungen oder Stipendien aus öffentlichen Mitteln ist diese Zweckgebundenheit relevant. So ist eine Kombination von PROMOS mit einem anderen öffentlichen Stipendium für den gleichen Zweck verboten: Erhält ein Stipendiat oder eine Stipendiatin die Reisekosten von einem anderen öffentlichen Stipendium, ist die Reisekostenpauschale durch PROMOS ausgeschlossen.
Andere Stipendien des DAAD sowie Erasmus+ können ebenso nicht mit PROMOS kombiniert werden.