International InternshipErasmus-Stipendium für ein Auslandspraktikum
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Ein Angebot der Hochschule nutzen oder sich selbst auf die Suche machen, beides ist mit dem Erasmus-Stipendium für Auslandspraktika möglich. Frage am besten die Erasmus-Koordinatoren & -koordinatorinnen im Akademischen Auslandsamt oder dem International Office, welche Praktikumsoptionen es an deiner Hochschule oder Universität gibt. Alternativ hilft häufig schon eine erste Recherche auf der Hochschul-Webseite weiter.
Ein Auslandspraktikum mit Erasmus+ ist grundsätzlich in allen Programmländern sowie auch in vielen Partnerländern möglich. Es kann einzeln organisiert werden oder auch direkt zusammen mit einem Erasmusstudium im Ausland.
Wer erst nach dem Studium mit Erasmus+ ein Praktikum im Ausland absolvieren möchte, kann sich für ein Graduiertenpraktikum bewerben. Die Bewerbung erfolgt während des Studiums, während das Praktikum selbst bis zu einem Jahr nach Erreichen des Abschlusses noch dem Studium angeschlossen werden kann.
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1. In kurzen Worten
Der Großteil des Budgets steht für Auslandsaufenthalte in den Programmländern von Erasmus+ zur Verfügung. Hochschulen und Universitäten dürfen aber ebenso Praktikumsprojekte in Partnerländern mit Erasmus+ finanzieren. Das Budget für Partnerländer ist jedoch sehr sehr sehr viel geringer.
Die Höhe eines Erasmus-Stipendiums für ein Praktikum hängt von der Gruppe ab, welcher das Zielland angehört. Die Spanne liegt für ein Praktikum in einem Programmland zwischen 690 € und 750 € im Monat. Für die selteneren Partnerländer gibt es 850 €. Für Studierende mit geringeren Chancen kann es zusätzliche Finanzhilfen geben. Unter gewissen Umständen kann es auch einen Fahrtkostenzuschuss geben.
Ja. Ein Auslandspraktikum mit Erasmus+ kann noch bis zu einem Jahr nach Abschluss dem vorangegangenem Studium angeschlossen werden. Die sogenannten Graduiertenpraktika sind nur in Programmländern möglich und es müssen mindestens 2 Monate von der maximalen Dauer für den Studienzyklus übrig sein. Die Bewerbung dafür muss während der Studienzeit erfolgen.
2. Wo können Studis mit Erasmus+ ihr Auslandspraktikum machen?
Für Praktika stehen Auslandsinteressierten mit Erasmus+ öffentliche oder private Organisationen offen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sind. Beispiele sind:
Öffentliche und private kleine, mittlere oder große Unternehmen (auch gemeinwirtschaftliche Unternehmen)
Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
Botschaften oder Konsulate Deutschlands
Sozialpartner oder sonstige Vertreter des Arbeitsmarktes (z.B. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände, Gewerkschaften)
Forschungseinrichtungen und Labore
Stiftungen
Schulen, Institute, Bildungszentren (vom Vorschulbereich über die Sekundarstufe II einschließlich Einrichtungen bis zur Berufs- und der Erwachsenenbildung)
gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen (NRO, englisch: NGO)
Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen
Hochschulen und Universitäten in Programmländern mit ECHE
Hochschulen und Universitäten in Partnerländern mit interinstitutionellen Vereinbarungen gegenüber der eigenen Hochschule oder Universität
Besonders gern gefördert werden Praktika, die digitale Kompetenzen erweitern. Dazu zählen:
Digitales Marketing (z. B. Social Media Management, Web-Analyse)
Digitales graphisches, mechanisches oder architektonisches Design
Entwicklung von digitalen Anwendungen, Software, Skripten oder Websiten
Installation, Wartung und Verwaltung von IT-Systemen sowie Netzwerken;
Cybersicherheit
Datenanalytik, gezielte Datensuche und bildliche Datendarstellung
Programmierung und Training von Robotern und künstlicher Intelligenz
Auch gefördert werden Unterrichtspraktika von Lehramtsstudierenden sowie Forschungspraktika von Student(inn)en und Doktorand(inn)en in geeigneten Forschungseinrichtungen. Möglich sind auch Erasmus-Praktika für von Horizont Europa finanzierte Forschungsprojekte. Da dieses Programm für Forschung und Innovation aber ebenfalls von der EU finanziert wird, müssen im Falle eines Erasmus-Stipendiums für das Praktikum verbotene Doppelfinanzierungen mit anderen Finanzmitteln für EU-Aktivitäten beachtet werden.
Nicht zur Förderung digitaler Kompetenzen gehören:
allgemeine Kundenbetreuung
Auftragserfüllung
Dateneingabe
Bürotätigkeiten
Zu den Vorgaben bezüglich eines Auslandspraktikums halten die Hochschulen und Universitäten auch Merkblätter zu den Förderbedingungen mit Erasmus+ bereit. Teilweise gibt es weitere, hochschul- oder universitätseigene Beschränkungen, die für auslandsinteressierte Studenten und Studentinnen bei der Praktikumssuche relevant sind.
Ein Erasmus-Stipendium für ein Praktikum ist sowohl in den Programmländern (Mitgliedsstaaten des Erasmus-Programms) als auch in einigen Partnerländern grundsätzlich möglich. Welche Angebote deine Hochschule oder Universität für dich bereithält, erfährst du bei den Erasmus-Koordinatoren im International Office oder dem Akademischen Auslandsamt.
Teilweise bieten die Hochschulen und Universitäten ihren Studentinnen und Studenten organisierte Praktika mit Erasmus+ an. Teilweise kannst du dich aber auch mit einer eigenen Idee zum Auslandspraktikum bewerben. Viele Hochschulen und Universitäten informieren im Internet über ihre Angebote zu Auslandsaufenthalten – meist im internationalen Bereich ihres Webangebots. Vielleicht wirst du dort schon fündig.
Ein Praktikum mit Erasmus+ ist für Studentinnen und Studenten aus Deutschland nur außerhalb ihres Studienlands erlaubt. Ist das Studienland Deutschland, aber nicht auch gleichzeitig das Land des ständigen Wohnsitzes, so ist ein Praktikum in jenem Land auch nicht möglich.
Wie lang muss ein Arbeitstag sein?
Das tägliche Arbeitspensum muss einer Vollzeittätigkeit entsprechen. Die reale Arbeitszeit richtet sich danach, was im Unternehmen oder der Organisation im Ausland bei einem Vollzeitjob üblich ist.
Kann aber aus begründetem Anlass, z.B. aufgrund einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung oder wegen der Betreuung von Kindern kein Vollzeitpraktikum gemacht werden, sind auch Teilzeitpraktika erlaubt.
Gibt es Erasmus-Stipendien auch für freiwillige Praktika?
Ein freiwilliges Praktikum wird nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Aber in den Erasmus-Regelungen steht, dass es sich beim Praktikum nach Möglichkeit um ein Pflichtpraktikum handeln sollte.
3. Wer kann mit Erasmus+ ein Auslandspraktikum machen?
Ein Erasmus-Stipendium für ein Auslandspraktikum ist in allen Mitgliedsländern von Erasmus+ und auch in einigen Partnerländern möglich, wenn du…
an einer deutschen Hochschule oder Universität regulär immatrikuliert bist, die am Erasmus-Programm teilnimmt,
ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in von – nebst Deutschland – 32 Mitgliedsländern oder einem Partnerland absolvieren möchtest.
Graduiertenpraktikum
Praktika können auch im Anschluss an einen Studienabschluss gefördert werden,
wenn du in der vorangegangenen Studienphase nicht mehr als 10 Monate mit Erasmus+ gefördert wurdest; bei einzügigen Studiengängen nicht mehr als 22 Monate,
wenn du in deiner Heimathochschule oder Universität innerhalb des letzten Studienjahrs für ein Erasmus-Stipendium ausgewählt wurdest,
trotzdem du während des Praktikums exmatrikuliert bist,
wenn das Praktikum innerhalb von 12 Monaten nach deinem Abschluss beendet sein wird.
Ein Praktikum, das du als Graduiertenpraktikum einem Hochschulabschluss anschließt, wird auf das Zeitkontingent des vorangegangenen Studienzyklus angerechnet. Der Zeitraum für ein Graduiertenpraktikum – mindestens 2 Monate – sollte deshalb im vorangehenden Studium reserviert werden.
Eine Hochschule oder Universität ist aber auch frei sich zu entscheiden, für ihre Hochschulabsolventen keine Praktikastipendien anzubieten.
Können Studierende sich an einer anderen Hochschule oder Uni für Erasmus+ bewerben?
Nein. Für ein Erasmus-Stipendium können Studentinnen und Studenten sich nur an der Hochschule oder Universität bewerben, an der sie immatrikuliert sind.
Es gibt aber ein paar Hochschulen und Universitäten, die sich zu einem Mobilitätskonsortium zusammen geschlossen haben. In diesem Fall gelten die Erasmus-Angebote für die am Konsortium beteiligten Hochschulen und Universitäten.
4. Wie lang kann das Auslandspraktikum mit Erasmus+ sein?
Bei der minimalen und maximalen Dauer im Falle einer Stipendien-Förderung mit Erasmus+ wird zwischen dem mehrstufigen Studiensystem Bachelor und Master sowie einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Medizin oder alte Diplomstudiengänge) unterschieden. Auslandspraktika können gefördert werden für:
Bachelor mindestens 2 bis maximal 12 Monate
Master mindestens 2 bis maximal 12 Monate
einzügiges Staatsexamen oder Medizinstudium mindestens 2 bis maximal 24 Monate
in der Promotionsphase mindestens 2 bis maximal 12 Monate
Zum maximalen Zeitraum der Stipendien-Förderung zählt auch die Zeit, die Studentinnen und Studenten mit Erasmus+ im Ausland studiert haben. Das gilt auch für Zero Grant-Stipendien.
1 Fördermonat entspricht 30 Tagen. Die Zeit für An- und Abreise zählt nicht dazu. Es zählt nur die Zeit im Ausland.
Ein Praktikum kann unterbrochen und später fortgesetzt werden. Betriebsferien gelten allerdings nicht als Unterbrechungzeitraum. Das Stipendien wird in diesem Fall weiter gezahlt.
Wann können Studierende mit Erasmus ihr Auslandspraktikum starten?
Auslandspraktika können vom Beginn des Studiums an gefördert werden.
Wie oft können Studis mit Erasmus ins Ausland?
In jedem Studienzyklus kann ein Erasmus-Stipendium sowohl für Studium, als auch Praktikum im Ausland aufgeteilt und mehrfach beantragt werden. Hältst du die Mindest- und Maximalvorgaben zur Dauer ein, kannst du z.B. 6 Monate Auslandsstudium nach dem 3. Semester und 2 Monate Praktikum im 5. Semester mit dem Erasmus-Programm machen.
Eine Kombination von Studium und Praktikum in einer zusammenhängenden Auslandsphase mit Erasmus+ ist ebenfalls möglich. Ist das Praktikum im Anschluss an ein Auslandsstudium mit Erasmus+ aber kürzer als 2 Monate, so zählt es mit zum Studienaufenthalt. Das monatliche Stipendium fällt dann geringer aus.
Gibt es viele Bewerber und Bewerberinnen kann jedoch als Auswahlkriterium herangezogen werden, ob im selben Studienzyklus (z.B. Bachelor) schon ein Aufenthalt mit Erasmus+ organisiert wurde.
Was ist ein Zero-Grant-Stipendium?
Es ist auch möglich, sich von Erasmus+ unterstützen zu lassen ohne eine monatliche Finanzhilfe in Anspruch zu nehmen. Studentinnen und Studenten profitieren dann von der organisatorischen Unterstützung und den sonstigen Vorteilen (z.B. Sprachkurs), die mit einem Erasmus-Stipendien einhergehen. Diese Form ist als Zero-Grant-Förderung bekannt.
Sind auch kürzere Aufenthalte im Ausland möglich?
Neu im Stipendienprogramm von Erasmus+ sind gemischte Intensivprogramme. Dabei kann virtuell über das Internet am Praktikum teilgenommen werden und dies mit einem verkürzten Aufenthalt im Ausland kombiniert werden. Finanzhilfe in Form eines Erasmus-Stipendiums ist dann aber nur für die Zeit im Ausland möglich.
Bevorzugt wird von Erasmus+ dennoch die längere, physische Anwesenheit vor Ort im Ausland. Mit dem gemischten Angebot soll aber sichergestellt werden, dass auch Studentinnen und Studenten teilnehmen können, die sich aufgrund ihrer Situation oder ihres Studienfachs nicht längerfristig im Ausland aufhalten können.
Für die Teilnahme an einer gemischten Mobilität gelten Tagessätze während der Aufenthaltszeit im Ausland. Minimum sind für diese verkürzten Aufenthalte 5 Tage, Maximum 30 Tage.
Frage bei Interesse bei deinem Akademischen Auslandsamt oder dem International Office nach ob deine Hochschule oder Universität eine gemischte Mobilität anbietet.
Ist ein Erasmus-Stipendium auch im Zweitstudium möglich?
Vielleicht hast du ein Zweitstudium angefangen, z.B. nach einem Bachelor-Abschluss in Biologie noch einen Bachelor in Mathematik begonnen. Ein mit Erasmus+ gefördertes Auslandspraktikum ist dann noch möglich, wenn du im ersten Bachelor nicht die vollen 12 Monate in Anspruch genommen hast und dir noch die Mindestaufenthaltszeit von 2 Monaten für ein Auslandspraktikum zur Verfügung steht. Erst ab dem Master beginnt ein neuer Studienzyklus und erneuert sich das Zeitkontingent.
Im Master aber beginnt ein neuer Studienzyklus. Dann spielt es keine Rolle, wieviele Monate du im vorangegangenen Studienzyklus Bachelor mit Erasmus+ im Ausland gewesen bist. Im Master beginnt die Zählung wieder von Null.
5. Welche Sprachkenntnisse werden benötigt?
Die notwendigen Sprachkenntnisse beziehen sich auf die am Praktikumsplatz gesprochene Sprache. Ein Nachweis der Sprachkenntnisse erfolgt in der Regel zum Zeitpunkt der Bewerbung. Auskunft zu den erforderlichen Sprachkenntnissen gibt der Praktikumsanbieter in der von ihm auszufüllenden Lernvereinbarung für das Praktikum.
Hast du den Wunsch nach einem Auslandsaufenthalt, solltest du dich frühzeitig darum kümmern, bei Bedarf nötige Sprachkenntnisse aufzuholen. Denn bei einem Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ sollten deine Sprachkenntnisse ausreichen, um die Lernvereinbarung einhalten zu können.
Gibt es einen Sprachtest?
Ein Sprachtest findet spätestens nach der Auswahl der Erasmus-Studis zu der am Praktikumsplatz gesprochene Sprache statt. Am Ende des Praktikums folgt ein zweiter. Sie sind verpflichtend und vom Erasmus-Programm organisiert. Der Sprachtest vorab ermittelt das Sprachniveau vor dem Auslandspraktikum. Der Sprachtest im Anschluss soll Aufschluss darüber geben, wie stark sich die Sprache nach dem Auslandspraktikum verbessert hat.
Häufiger werden Sprachtest aber auch schon bei der Bewerbung eingesetzt. Erfolgt kein Sprachtest zum Zeitpunkt der Bewerbung ist ein anderer Nachweis der benötigten Sprachkenntnisse nötig.
Für zahlreiche Sprachen bietet Erasmus+ nach dem Test online Sprachkurse an. Bis zu einem vorgegebenen Sprachniveau sind diese Kurse verpflichtend. Auf der Plattform können Studierende außerdem wählen, ob sie am Sprachkurs in der Praktikumssprache oder in der Landessprache teilnehmen möchten – oder sogar an beiden.
Sprachkurse gibt es z.B. für Bulgarisch, Dänisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Irisch-Gälisch, Griechisch, Isländisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Mazedonisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Serbisch, Slowenisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch. Die Online-Sprachunterstützung von Erasmus+ steht hauptsächlich in den Mitgliedsländern von Erasmus+ zur Verfügung.
6. Wieviele Studierende nutzen Erasmus+ für ein Auslandspraktikum?
In der Projektphase 2022 bis 2024 nutzten 6.637 Studentinnen und Studenten Erasmus+ für ein Praktikum in einem der Erasmus-Staaten.
Weitere 733 Erasmus-Stipendiaten nutzten die neue Gelegenheit das Praktikum außerhalb der Mitgliedstaaten des Stipendienprogramms zu machen. Möglich ist das mit der veränderten Förderrichtlinie für Hochschulen und Universitäten, 20 Prozent des Programmland-Budgets auch für Praktika weltweit einsetzen zu können. Genutzt wurde es von 9,9 Prozent der Auslandspraktikantinnen und -praktikanten aus dem Budget für Praktika in Programmländern.
* Anteil an allen Erasmus-Praktikanten und Praktikantinnen aus Deutschland Quelle: Erasmus+ Wirkungsbericht 2024. Die Zahlen dokumentieren die Teilnehmer:innen an den Projekten, die 2022 starteten und 2024 endeten. | |||
Erasmus-Praktikum nach Mitgliedsstaat | |||
---|---|---|---|
Land | Anzahl | Anteil* | |
![]() | 315 | 4,7 % | |
![]() | 13 | 0,2 % | |
![]() | 254 | 3,8 % | |
![]() | 25 | 0,4 % | |
![]() | 109 | 1,6 % | |
![]() | 794 | 12,0 % | |
![]() | 142 | 2,1 % | |
![]() | 338 | 5,1 % | |
![]() | 31 | 0,5 % | |
![]() | 476 | 7,2 % | |
![]() | 37 | 0,6 % | |
![]() | 13 | 0,2 % | |
14 | 0,2 % | ||
![]() | 14 | 0,2 % | |
![]() | 113 | 1,7 % | |
![]() | 148 | 2,2 % | |
![]() | 424 | 6,4 % | |
![]() | 0 | 0,0 % | |
![]() | 167 | 2,5 % | |
![]() | 1.066 | 16,1 % | |
![]() | 82 | 1,2 % | |
![]() | 237 | 3,6 % | |
![]() | 43 | 0,6 % | |
![]() | 347 | 5,2 % | |
![]() | 8 | 0,1 % | |
![]() | 12 | 0,2 % | |
![]() | 21 | 0,3 % | |
![]() | 1.143 | 17,2 % | |
![]() | 87 | 1,3 % | |
![]() | 110 | 1,7 % | |
![]() | 36 | 0,5 % | |
![]() | 18 | 0,3 % | |
Gesamt | 6.637 |
7. Wieviel Geld gibt es mit Erasmus+ für ein Auslandspraktikum?
Die Höhe des Erasmus-Stipendiums richtet sich innerhalb der Mitgliedsländer des Erasmus-Programms nach dem Zielland. Dafür werden die sogenannten Programmländer nach Höhe der dortigen Lebenskosten in drei Gruppen eingeteilt. 2018 wurden von der NA DAAD in Zusammenarbeit mit dem BMBF feste Fördersätze festgelegt.
2024 ändert sich für einige Staaten die Gruppenzugehörigkeit und für Gruppe 2 sowie Gruppe 3 erhalten Erasmus-Studentinnen und -studenten für in dem Jahr startende Projekte die gleiche Stipendienhöhe.
Für Auslands-Praktika erhalten Studierende im Vergleich zur Förderung bei Studienaufenthalten im Ausland innerhalb der europäischen Länder eine zusätzliche Finanzhilfe. Dieses Top-up in Höhe von 150 € für Praktikantinnen und Praktikanten ist in der Übersicht mit eingerechnet. Für Aufenthalte in Partnerländern gibt es das Top-up nur für die in der Tabelle einzeln aufgelisteten europäischen Partnerländer. In allen anderen Partnerländern gibt es das Top-up für Praktika nicht.
Erasmus-Stipendien für ein Auslandspraktikum / im Monat | |||
---|---|---|---|
*Entscheidend ist immer der Projektstart nicht das Jahr des Auslandsaufenthaltes. Den Projektstart erfahren Studentinnen und Studenten beim Akademischen Auslandsamt oder dem International Office ihrer Hochschule oder Universität. Das Top-up für Praktikant:innen ist bereits mit eingerechnet. ** Die Länder Andorra, Färöer-Inseln, Großbritannien, Monaco, San Marino, Schweiz und Vatikanstaat gehören eigentlich zu den nicht förderfähigen Partnerländern. Aufgrund einer Änderung zum Budget für den Austausch innerhalb von Programmländern ist ein Aufenthalt in kleinem Rahmen nun auch in diesen Ländern möglich oder wie im Fall von Großbritannien nach dem Brexit wieder möglich. Diese Neuregelung erlaubt auch Aufenthalte in anderen Partnerländern in denen bisher wegen der Regelung zu Ländern mit Entwicklungsstatus kein Erasmusstipendium möglich war. Insofern sie in der Tabelle nicht gesondert angegeben sind, gilt für sie die allgemein gültige Stipendienhöhe für Partnerländer. *** Das Top-up für Praktika gibt es in den Partnerländern der Regionen 1 bis 12 nicht. Quelle: NA DAAD – aktuelle Förderraten | |||
Länder | Projektstart* | ||
2025 | 2024 | 2023 | |
Belgien | 750 € | 750 € | 690 € |
Bulgarien | 690 € | 690 € | 640 € |
Dänemark | 750 € | 750 € | 750 € |
Estland | 690 € | 690 € | 640 € |
Finnland | 750 € | 750 € | 750 € |
Frankreich | 750 € | 750 € | 690 € |
Griechenland | 690 € | 690 € | 690 € |
Irland | 750 € | 750 € | 750 € |
Island | 750 € | 750 € | 750 € |
Italien | 750 € | 750 € | 690 € |
Kroatien | 690 € | 690 € | 640 € |
Lettland | 690 € | 690 € | 640 € |
Liechtenstein | 750 € | 750 € | 750 € |
Litauen | 690 € | 690 € | 640 € |
Luxemburg | 750 € | 750 € | 750 € |
Malta | 690 € | 690 € | 690 € |
Niederlande | 750 € | 750 € | 690 € |
Nordmazedonien | 690 € | 690 € | 640 € |
Norwegen | 750 € | 750 € | 750 € |
Österreich | 750 € | 750 € | 690 € |
Polen | 690 € | 690 € | 640 € |
Portugal | 690 € | 690 € | 690 € |
Rumänien | 690 € | 690 € | 640 € |
Schweden | 750 € | 750 € | 750 € |
Serbien | 690 € | 690 € | 640 € |
Slowakei | 690 € | 690 € | 640 € |
Slowenien | 690 € | 690 € | 640 € |
Spanien | 690 € | 690 € | 690 € |
Tschechien | 690 € | 690 € | 640 € |
Türkei | 690 € | 690 € | 640 € |
Ungarn | 690 € | 690 € | 640 € |
Zypern | 690 € | 690 € | 690 € |
Partnerländer in Europa | |||
Andorra | 750 € | 750 € | 690 € |
Färöer-Inseln | 750 € | 750 € | 750 € |
Großbritannien | 750 € | 750 € | 750 € |
Monaco | 750 € | 750 € | 690 € |
San Marino | 750 € | 750 € | 690 € |
Schweiz | 750 € | 750 € | 750 € |
Vatikan Staat | 750 € | 750 € | 690 € |
Andere Partnerländer | 700 €*** | 700 €*** | 700 €*** |
Gibt es zusätzliche Finanzhilfen?
Für alle Mitgliedsländer von Erasmus+ sind die in der folgenden Tabelle genannten Top-ups möglich. Für ein Auslandspraktikum in einem Partnerland ist kein Social Top up möglich. Das Top up für Grünes Reisen gibt es für Studentinnen und Studenten zusammen mit 4 zusätzlichen Tagen für Hin- und Rückfahrt, wenn sie umweltfreundlich zum Studienort reisen.
Zusätzliche Finanzhilfen von Erasmus+ | |||
---|---|---|---|
* Entscheidend ist immer der Projektstart nicht das Jahr des Auslandsaufenthaltes. Den Projektstart erfahren Studentinnen und Studenten beim Akademischen Auslandsamt oder dem International Office ihrer Hochschule oder Universität. | |||
Top up Grünes Reisen | +50 € einmal (läuft aus; nur noch für Projektstart 2023) | ||
+ 1 Social Top up**, wenn eins von folgendem zutrifft: | |||
Top up ins Ausland mit Kind | 250 € / Monat | ||
Top up Behinderung ab GdB 20 | 250 € / Monat | ||
Top up bei chronischer Erkrankung | 250 € / Monat | ||
Top up Studierende aus nicht-akademischen Elternhaus | 250 € / Monat | ||
Top up Erwerbstätige Studierende | 250 € / Monat |
Was bedeutet der Projektstart?
Den Projektstart erfahren Studentinnen und Studenten bei den Erasmus-Koordinatoren und -koordinatorinnen des International Office oder dem Akademischen Auslandsamt ihrer Hochschule oder Universität, an der sie studieren.
Beim Projektstart handelt es sich nicht um den Beginn des Aufenthalts eines einzelnen Studenten oder einer einzelnen Studentin. Sondern einmal im Jahr kann jede Hochschule oder Universität beim DAAD ein mit Erasmus+ gefördertes Projekt zugleich für mehrere Studierende und Länder beantragen. Ein genehmigtes Projekt wird in Europa 26 Monate lang - in der Regel ab Juni des Antragsjahrs – finanziert. Der einzelne Student oder die einzelne Studentin kann im Rahmen des Erasmus-Projekts aber nur maximal 1 Jahr im Ausland gefördert werden.
Die Höhe von Förderungen und die Gültigkeit von Bestimmungen richten sich nach dem Jahr in welchem ein Auslandsprojekt für eine Hochschule oder Universität vom DAAD genehmigt wird. Projektstart und Aufenthaltsbeginn können natürlich zusammenfallen, wenn Studierende gleich zu Beginn eines Erasmus-Projekts an ihrer Hochschule oder Universität ihr Auslandssemester starten.
Gibt es Reisekostenunterstützung für ein Auslandspraktikum mit Erasmus+?
Projektstart 2025
Für Projekte, die im Jahr 2025 starten, gibt es eine Reisekostenunterstützung für Auslandspraktika mit Erasmus+. Die Höhe der Unterstützung hängt von zwei Faktoren ab:
Die Entfernung zwischen deiner eigentlichen Studienstadt und deinem Praktikumsort im Ausland.
Die Art des Verkehrsmittels, das du für die Reise nutzt – herkömmlich oder umweltfreundlich.
Der Reisekostenzuschuss liegt zwischen 28 € für sehr kurze Entfernungen (10 bis 99 km) und 1.735 € für sehr weite Entfernungen (8.000 km und mehr). Die Entfernung wird als geradlinige Verbindung zwischen deinem Studienort und deinem Aufenthaltsort im Ausland gemessen, ähnlich wie man den Abstand auf einer Landkarte mit einem Lineal misst.
Den genauen Betrag erfährst du von deiner Erasmus-Koordinatorin oder deinem Erasmus-Koordinator. Die Entfernung wird mittels eines Distanz-Rechners bestimmt und einer von sieben Gruppen zugeordnet, aus der sich die Höhe der Reisekostenunterstützung ableitet. Wenn du umweltfreundliche Verkehrsmittel wie Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften nutzt, erhältst du bis zur fünften Gruppe einen um etwa 35 Prozent höheren Reisekostenzuschuss.
Ein Beispiel: Ein Student oder eine Studentin aus Frankfurt würde bei einem Auslandspraktikum in Barcelona mit 309 € für An- und Abreise zusammen unterstützt. Geht der Frankfurter Student oder die Studentin für ein Auslandspraktikum nach Washington wären es 1.188 € Fahrtkostenzuschuss. Einen Zuschuss von 1.735 € bekäme er oder sie für die Fahrtkosten bei einem Auslandspraktikum in Hong Kong. Reist der Student oder die Studentin mit Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaft zum Praktikum nach Barcelona wird er oder sie mit 417 € für Fahrkosten unterstützt. Für Washington und Hong Kong ist grünes Reisen nicht vorgesehen.
Zusätzlich werden bis zu zwei Reisetage vor und nach dem Auslandspraktikum finanziert. Bei umweltfreundlichen Reisen können sogar bis zu sechs zusätzliche Reisetage vor und nach dem Auslandspraktikum anerkannt werden.
Projektstart 2024
Für Erasmus-Projekte, die bereits 2024 gestartet sind, gibt es keinen extra Fahrtkostenzuschuss für Auslandspraktika. Das aus 2023 bekannte Top-up für Grünes Reisen existiert 2024 nicht mehr. Dafür werden für alle Studierenden mit Erasmus-Stipendien bis zu zwei zusätzliche Reisetage für die Hin- und Rückreise finanziert. Bei Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel können sogar bis zu sechs Reisetage zusätzlich zum Anfang und Ende des Auslandspraktikums anerkannt werden.
Projektstart 2023
Für Projekte, die bis 2023 gestartet sind, gibt es noch das sogenannte Top-up für grünes Reisen in Höhe von 50 €. Dieses ist mit dem Social Top-up kombinierbar. Zudem werden bei Hin- und Rückreise mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln bis zu vier zusätzliche Reisetage finanziert. Die Anerkennung von bis zu zwei Tagen bei An- und Abreise mit herkömmlichen Verkehrsmitteln gibt es 2023 nicht für Auslands-Praktikantinnen & -praktikanten mit Erasmus-Stipendium.
Gehörst du zu den Stipendiatinnen & Stipendiaten mit geringeren Chancen, so ist bei Projekten, die schon 2023 starteten auch ein Reisekostenzuschuss wie für Projekte mit Start in 2025 möglich.
Gibt es Extras bei Behinderung?
Für Erasmus-Studis mit einer Behinderung ab GdB 20 ist das Social Top up möglich.
Liegt die Behinderung bei GdB 50 und mehr kann es weitere Zuschüsse bis zu 10.000€ für die zusätzlichen Kosten aufgrund der Behinderung geben. Diese Zuschüsse können aber nur einmal für einen zusammenhängenden Zeitraum beantragt werden. Für den Antrag ist ein personenbezogener Antrag mit Nachweisen zu den Kosten nötig, die aufgrund der Behinderung im Ausland anfallen werden. Auch notwendige vorbereitende Reisen können für schwerbehinderte Studierende finanziell unterstützt werden.
Können Studierende mit einem Erasmus-Stipendium Auslands-BAföG für ein Praktikum bekommen?
Auslands-BAföG können Studentinnen und Studenten auch erhalten, wenn sie ein Erasmus-Stipendium haben, aber nur für ein Pflichtpraktikum. Um ein Pflichtpraktikum handelt es sich, wenn das Auslands-Praktikum als fester Bestandteil des Studiengangs in der Studienordnung niedergeschrieben steht. Erasmus-Stipendien werden von der EU ebenfalls für Pflichtpraktika empfohlen, sind für freiwillige Praktika, die im Rahmen eines Studiums in Deutschland stattfinden, aber auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Vom Erasmus-Stipendium bleiben 300 € anrechnungsfrei. Es zählt als Zuschuss für auslandsbedingte Mehrkosten. Der darüberliegende Betrag wird von der ermittelten BAföG-Höhe abgezogen. Behandelt wird das Erasmus-Stipendium bei einem Antrag auf Auslands-BAföG wie ein begabungs- und leistungsabhängiges Stipendium.
Erhältst du eine Unternehmensvergütung während des Pflichtpraktikums, zählt es beim Auslands-BAföG als eigenes Einkommen. Anders als bei einem Nebenjob wird es aber bei einem Pflichtpraktikum nach Abzug einer Werbekosten- und Sozialpauschale direkt vom BAföG-Bedarf für deinen Auslandsaufenthalt abgezogen.
Auch wer für sein reguläres Studium im Inland kein BAföG bezieht, hat für das Auslands-BAföG im Falle eines Pflichtpraktikums leicht bessere Chancen, da die Förderbeträge durch Zuschläge (für Fahrtkosten und Krankenversicherung) leicht höher sind. Schau beim BAföG-Rechner nach, mit welcher Höhe vom Auslands-BAföG du rechnen kannst. Den Antrag solltest du am besten 6 Monate vor dem Aufenthalt beim zuständigen Auslands-BAföG-Amt einreichen.
Lücke zwischen BAföG in Deutschland und Auslands-BAföG
Nur in den Zeiten deines Auslandspraktikums kann Auslands-BAföG bezogen werden. Entsteht eine „Zwangspause“, die nicht länger als vier Monate ist, kannst du zwei Monate vor Wiederaufnahme deines Studiums Inlands-BAföG bekommen. Das ist auch bei einer Übergangszeit vor dem Auslandspraktikum möglich.
Vergiss auch nicht, rechtzeitig nach dem Auslands-BAföG wieder einen Folgeantrag beim „alten“ zuständigen BAföG-Amt zu stellen, wenn du nach dem Auslandssemester weiter studierst.
Was passiert mit einer Praktikumsvergütung?
Vielleicht erhältst du ein Unternehmensgehalt während des Praktikums. Auf das Erasmus-Stipendium hat eine Praktikumsvergütung keinen Einfluss. Aber Vorsicht für deinen Finanzplan: Bei einem Antrag auf Auslands-BAföG zählt eine Praktikumsvergütung als eigenes Einkommen und reduziert die BAföG-Höhe direkt.
Auslands-BAföG kannst du nur erhalten, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Für Vergütungen bei Pflichtpraktika wiederum werden beim BAföG keine Freibeträge gewährt. Berücksichtigt werden vor dem Abzug nur Werbekosten- und Sozialpauschale.
Manchmal gibt es auch Praktikumsangebote über die Hochschulkoordinatoren, bei denen die Organisationen und Unternehmen freie Kost und Unterkunft bereit stellen.
Stell am besten einen großzügigen Finanzplan auf, überschlage dein Budget und informiere dich über die lokalen Lebenshaltungskosten. Wenn es nicht für einen erträumten Aufenthalt in Paris oder London reicht, schaue dich nach Alternativen um. Ein Praktikum in einer kleineren und unbekannteren Stadt muss nicht nur den Vorteil haben, dass es günstiger ist.
Quellen und Infos
Studis Online
Europäische Kommission
Erasmus+ in Deutschland – DAAD
Wer bekommt das Social Top up?
Das Social Top up soll Personengruppen mit geringeren Chancen bei ihrem Auslandsstudium zusätzlich finanziell unterstützen. Treffen mehrere Fälle zu, gibt es nur einmal das Social Top-up. Ebenso wird das Social Top up für Aufenthalte Mit Kind nur einmal ausgezahlt, wenn ein Paar zusammen mit einem gemeinsamen Kind ein Auslandssemester startet und beide Elternteile ein Erasmus-Stipendium erhalten. Bei zwei Kindern kann aber jeder Partner für eines der Kinder die Förderung beantragen.
Das Social Top up ist mit dem Top up für Praktika kombinierbar und wird zusätzlich zur Monatlichen Förderung vergeben.
Reicht das Top up für die Mitnahme eines Kindes aber nicht aus, weil zum Beispiel Kosten für Betreuung des Kindes im Ausland anfallen, ist es möglich im Falle der Mitnahme eines Kindes einen Antrag auf Realkosten zu stellen. Ein Realkostenantrag kann auch von Studierenden gestellt werden, denen aufgrund einer Behinderung zusätzliche Kosten entstehen.