Bewerbung, Begründung, FinanzierungWas du bei einem Zweitstudium wissen musst
Von Judith Heptner
1. Das wichtigste in Kürze
Ein Zweitstudium ist ein zweites Studium das unabhängig von deinem Erststudium ist. Ein weiterer Bachelorabschluss in einem anderen Studienfach z.B. ist ein Zweitstudium. Ein auf den ersten Bachelorabschluss folgenden Masterstudiengang ist kein Zweitstudium.
Wenn du Interesse am Fach und die Möglichkeiten hast, wenn du eine berufliche Neuorientierung anstrebst oder deine praktischen Erfahrungen nun mit einer theoretischen Grundlage verfestigen möchtest, könnte ein Zweitstudium eine gute Idee sein.
Wie bei deinem Erststudium auch, hast du verschiedene Möglichkeiten dich finanziell abzusichern. Aber Vorsicht, manche finanzielle Unterstützung, die dir womöglich im Erststudium noch offen stand, bleibt dir bei einem Zweitstudium womöglich verwehrt. Mehr dazu findest du bei Finanzierung
2. Was ist ein Zweitstudium?
Von einem Zweitstudium wird gesprochen, wenn es um den Erwerb eines zweiten Hochschulabschlusses gemeint, der thematisch und formal vom Erststudium unabhängig ist, also beispielsweise ein weiterer Bachelorabschluss in einem anderen Studienfach.
Dagegen ist das erste Masterstudium nach einem Bachelorabschluss (oder auch mehreren) kein Zweitstudium, da ein Master ja gerade einen Bachelorabschluss als Voraussetzung hat. Würdest du dagegen nach Abschluss eines Masters noch einen Masterabschluss anstreben, wäre dies wieder ein Zweitstudium.
3. Ist ein Zweitstudium das Richtige für mich?
Judith (Jahrgang 1989) hat in Hamburg im Zweitstudium Psychologie studiert. Inzwischen arbeitet sie im Recruiting. Seit dem beruflichen Richtungswechsel beschäftigt sie sich sehr viel mit den Themen New Work und Work-Life-Integration.
Ob das Zweitstudium ultimativ für dich das Richtige ist, musst du natürlich selbst entscheiden, aber wir hoffen, dir hier eine kleine Hilfestellung geben zu können.
Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es unzählige, vom 14-tägigen Intensiv-Sprachkurs über die VHS und diverse Online-Plattformen bis zum Studium an privaten oder öffentlichen Hochschulen. Ein Zweitstudium ist ohne Frage eine der zeit- und kostenintensiveren Varianten und will daher natürlich gut überlegt sein.
Die wichtigste Frage, die du dir stellen solltest, lautet: Wozu möchte ich noch einmal studieren? Welches Ziel verfolge ich?
Geht es um eine berufliche Neuorientierung? Möchte ich meine praktisch erworbenen Kenntnisse auf eine solide theoretische Grundlage stellen? Ist es ein rein persönliches Interesse am Thema? Wie viel Wissen will oder sollte ich mir aneignen, und wie viel Zeit kann und will ich investieren? Vielleicht ist in deinem individuellen Fall ein flexibler Online-Kurs oder ein mehrwöchiger Intensivkurs die beste Lösung – vielleicht ist es das Zweitstudium. Eine Pauschalaussage lässt sich darüber nicht treffen. Wichtig ist, dass du dich mit dieser Frage intensiv auseinander setzt.
Falls du noch am Anfang des Entscheidungsprozesses stehst, könnte der Erfahrungsbericht von Judith interessant zu lesen sein. Darin schildert sie ihre Zweifel und Überlegungen von Idee bis Realisierung des Zweitstudiums – bis zum erfolgreichen Abschluss 😊
4. Bewerbungsverfahren für ein Zweitstudium
Oft eine Überraschung: Als ZweitstudienbewerberIn rutschst du bei vielen zulassungsbeschränkten Studiengängen in ein besonderes Bewerbungsverfahren, bei dem die Abinote keine Rolle spielt, sondern andere Kriterien ausschlaggebend sind, ob du einen der begrenzten Plätze erhalten kannst.
Ein Zweitstudium aufzunehmen bedeutet im Zuge der Bologna-Reform heutzutage in den meisten Fällen zuerst die Bewerbung für einen Bachelor-Studiengang, bei Human-, Tier- oder Zahnmedizin oder Lebensmittelchemie geht es meist noch um ein Staatsexamen-Studiengang.
Mit dieser Situation beschäftigst du dich im Normalfall erst dann, wenn du die Option für sich ernsthaft in Betracht ziehst – um dann unter Umständen erst einmal völlig perplex vor diversen formalen Hürden zu stehen. Hier gilt: Nicht abschrecken lassen und rechtzeitig Infos einholen!
Die im folgenden beschriebene Hürde der Sonderquoten für ZweitstudentInnen besteht nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen. Hier ist es wichtig zu wissen, dass nur wenige Studiengänge bundesweit zulassungsbeschränkt sind: Human-, Tier- und Zahnmedizin sowie Pharmazie auf Staatsexamen. Dazu gibt es noch einige Studiengänge, die an so gut wie allen staatlichen Hochschulen lokal zulassungsbeschränkt sind (zu nennen ist hier insbesondere Psychologie).
Hier gibt es dann Alternativen zum möglicherweise schwierigen Kampf um die wenigen Plätze für ZweitstudienbewerberInnen: Du solltest dich umschauen, an welchen staatlichen Hochschulen der Studiengang zulassungsfrei angeboten wird und ob das für dich in Frage kommt (Kannst du die Stadt wechseln, also umziehen? Hat die Hochschule die Schwerpunkte im Fach, die du dir wünschst?).
Für zulassungsfreie Studiengänge schaust in unser Verzeichnis zulassungsfreier Studiengänge (beachte bitte, dass dort auch private Hochschulen aufgelistet sind – was gleich zur nächsten Alternative führt). An privaten Hochschulen werden gerade beliebte Studiengänge oft ohne Notengrenzen angeboten, manchmal sogar ohne jedes Eignungsverfahren. Dafür musst du allerdings auch in der Lage sein, die Studiengebühren zu tragen.
Manche Studiengänge sind zwar nicht mit einer Zulassungsbeschränkung belegt, es gibt aber ein Eignungsverfahren. Möglicherweise wird auch ein Motivationsschreiben verlangt – bei dem du dann auch darauf eingehen solltest, warum du den Studiengang nun im Zweitstudium anstrebst.
Ist dein Wunschfach nicht mit Zulassungsbeschränkungen belegt: Schön für dich, dann kannst du gleich zum Teil Finanzierung springen.
a. Sonderquoten für ZweitstudentInnen bei zulassungsbeschränkten Studiengängen
Die wichtigste generelle Information zum Thema betrifft zulassungsbeschränkte Studiengänge. Für diese gibt es in der Regel Sonderquoten, beispielsweise für Spitzensportler, ausländische Studierende oder Härtefälle. An vielen (nicht allen!) Hochschulen gibt es auch für ZweitstudienbewerberInnen eine solche Sonderquote. In diesen Fällen stehen zwischen 2% und 4% der Studienplätze für BewerberInnen zur Verfügung, die schon ein erstes Studium beendet haben.
Der Gedanke hinter dieser Einschränkung ist, BewerberInnen zu bevorzugen, die noch nicht die Chance hatten, einen deutschen Hochschulabschluss zu erwerben. Wer schon einen hat – ob er/sie damit jetzt zufrieden ist oder nicht – muss sich also erst einmal wieder hinten anstellen. Ein gesondertes Auswahlverfahren entscheidet dann darüber, wer die verfügbaren Zweitstudienplätze innerhalb dieser Quote bekommt. Wichtig ist dabei besonders, wie du deinen Studienwunsch begründest. Auch die Note aus dem Erststudium wird berücksichtigt.
Beispiel: Zweitstudienwunsch Medizin (Human-, Tier- oder Zahnmedizin) bzw. Pharmazie
Zum besseren Verständnis gehen wir das Verfahren einmal am Beispiel Medizin durch. Medizin ist einer der Studiengänge, die bundesweit zentral vergeben werden. Das bedeutet, du bewirbst dich nicht direkt bei der Hochschule, sondern über hochschulstart.de. Für die genannten Studiengänge, die zentral vergeben werden gilt eine Quote von höchstens 3% für ZweitstudienbewerberInnen.
Das Auswahlverfahren funktioniert so, dass du für verschiedene Kriterien Punkte bekommst, die sich zu einer Messzahl addieren.
Studienfach | Sommersemester | Wintersemester |
---|---|---|
Medizin | 10-13 | 9-12 |
Pharmazie | 4-5 | 2-5 |
Tiermedizin | - | 4-5 |
Zahnmedizin | 5-14 | 5-13 |
Lesebeispiel: Für Medizin musste man im WiSe 2020/21 mindestens eine Gesamtpunktzahl von neun erreichen (wenn man die richtige Hochschule als Wunsch hatte). Im Sommersemester waren mind. 10 Punkte erforderlich. Je nach gewünschter Hochschule waren sogar bis zu 12 (im WiSe) bzw. 13 Punkte (im SoSe) notwendig.
Falls die Plätze nicht für alle mit der aktuell nötigen Messzahl ausreichen, bekamen zuerst diejenigen einen Platz, die bereits einen Dienst abgeleistet, ein Kind unter 18 haben oder eine(n) pflegebedürftige(n) Anhörige(n) mind. 6 Monate versorgt haben. Danach entscheidet das Los.
Wir wollen kurz auf die Kriterien im Einzelnen eingehen. Wie oben erwähnt, ist das Prüfungsergebnis des Erststudiums einer der berücksichtigten Faktoren. Hierfür kannst du zwischen einem und vier Punkten erhalten – einen für Note „ausreichend“ oder „nicht nachgewiesen“, vier für „ausgezeichnet“ oder „sehr gut“. Der zweite wichtige Faktor ist die Begründung des Zweitstudienwunsches. Hier wird es ein wenig kompliziert – aber es geht auch um bis zu 11 Punkte!
b. Begründung des Zweitstudiums
Du kannst deine Begründung auf „berufliche Gründe“ oder „wissenschaftliche Gründe“ stützen – nicht auf beides. Falls wissenschaftliche Gründe ausfallen / nicht anerkannt werden können, bleibt nur berufliche Gründe zu finden …!
Für wissenschaftliche Gründe ist es erforderlich, dass du bereits wissenschaftlich, also forschend, tätig bist oder warst. Deine Begründung stützt sich dann darauf, dass du auf der Grundlage dieser bisherigen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang anstrebst, also interdisziplinäre Forschung anstrebst. Wenn du das nachweisen kannst, stehen die Chancen auf den Studienplatz sehr gut: Für wissenschaftliche Gründe kann es sieben, neun oder elf Punkte geben.
Um Punkte für wissenschaftliche Gründe zu bekommen, musst du ein Gutachten einer Hochschule bekommen. Normalerweise von der, an die du am liebsten möchtest. Um das Gutachten musst du dich frühzeitig kümmern, denn das Ergebnis muss allerspätestens am 20. Januar (Bewerbung bei Hochschulstart für das folgende Sommersemester) bzw. am 20. Juli (Wintersemester) von der Hochschule bei Hochschulstart eingehen. Unter Umständen wird die Hochschule dich noch zu einem Gespräch einladen wollen. Eine Vorlage für das Anschreiben der Hochschule für das Gutachten kann den „Ergänzenden Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge“ entnommen werden – via Download bei Hochschulstart.
Berufliche Gründe unterteilt das Verfahren in „zwingende berufliche Gründe“ (9 Punkte), „besondere berufliche Gründe“ (7 Punkte) und „sonstige berufliche Gründe“ (4 Punkte). Es ist wichtig, zu wissen, wie diese Fallgruppen jeweils definiert werden. „Ich möchte Arzt werden, also muss ich nun Medizin studieren“, ist nämlich, obwohl es logisch klingt, kein zwingender beruflicher Grund. In diese Gruppe fallen nur Berufsziele, für die du zwei Studienabschlüsse zwingend benötigst. Laut Hochschulstart trifft das auf genau zwei Berufsbilder zu: Kieferchirurg (Medizin und Zahnmedizin sind erforderlich) und Stabsapotheker der Bundeswehr (hier muss man Pharmazie und Lebensmittelchemie studiert haben).
Wenn du keinen dieser beiden Berufe anstrebst, wirst du also in der Regel höchstens „besondere berufliche Gründe“ geltend machen können. Diese liegen vor, wenn dir die Kombination aus Erst- und Zweitstudium ermöglicht, in einem Berufsfeld zu arbeiten, für das einer der beiden Studiengänge normalerweise nicht ausreichend wäre. Das Zweitstudium ergänzt also das Erststudium sinnvoll und verbessert dadurch deine berufliche Situation erheblich – so die Definition dieser Fallgruppe. Wenn du allerdings durch das Zweitstudium dein Tätigkeitsfeld nur erweitern, nicht erheblich verbessern kannst, liegen „sonstige berufliche Gründe“ vor.
Zuordnung der Fallgruppen
Du merkst schon: Die Grenzen sind fließend. Umso wichtiger ist es, dass du eine klare, schlüssige Begründung schreibst. Denkt daran: Am anderen Ende sitzt ein Mensch, der sich durch Dutzende dieser Begründungen kämpft und auf der Grundlage schwammiger Definitionen entscheidet, ob du die gewünschte Fallgruppe bekommst. Dein Anschreiben kann also durchaus den Ausschlag geben! Übrigens kann die Fallgruppe, der du zugeordnet wirst, von Hochschule zu Hochschule variieren – eben weil die Entscheidung zumindest teilweise subjektiv ist.
Wer keine dieser Begründungen nachweisen kann, bekommt einen Punkt für „Sonstige Gründe“. Das ist natürlich oft zu wenig (vor allem für Medizin), daher ist es immer ratsam, dir eine Argumentation zu überlegen, mit der du zumindest eine Chance auf „sonstige berufliche Gründe“ hat. Einen Bonus gibt es übrigens noch für diejenigen, die nach einer Familienphase den beruflichen Neu- oder Wiedereinstieg anstreben – sie können bis zu zwei Punkte extra bekommen. Eine Zusammenfassung der Auswahlkriterien und des Verfahrens gibt es bei Hochschulstart zum Download.
c. Ausnahmen bestätigen die Regel
Das gerade beschriebene Verfahren ist auch für andere zulassungsbeschränkte Studiengänge verbreitet, wird aber nicht überall und immer angewendet. Ich studiere im Zweitstudium Psychologie (siehe Erfahrungsbericht „Mein Zweitstudium“). Die Plätze für Psychologie werden fast überall nach diesem Verfahren vergeben, es gibt aber zwei Ausnahmen. In Hamburg wird kein Unterschied zwischen Erst- und ZweitstudienbewerberInnen gemacht. Es zählt auch für das Zweitstudium die Abiturnote. In Bremen kann sich einE BewerberIn sogar aussuchen, ob die Abiturnote oder die Abschlussnote des Bachelorzeugnisses für die Aufnahme berücksichtigt werden soll. Eine Quote gibt es auch hier nicht.
Da wir natürlich nicht sämtliche Ausnahmen in den Artikel aufnehmen können, ist es hier ganz besonders wichtig, dass du dich gezielt informierst. Frag bei den Hochschulen im Prüfungsbüro nach und tausch dich mit anderen BewerberInnen aus. Wenn die formalen Hürden sehr hoch sind, erkundige dich, ob z.B. eine Bewerbung über Wartesemester in Frage kommt. Auch ein Studium im Ausland oder an einer privaten Hochschule kann eine Alternative sein. Wenn du dein Erststudium noch nicht abgeschlossen hast, solltest du dich zudem informieren, ob eine Bewerbung vor dem ersten Abschluss nicht sinnvoller ist – dann wirst du zumeist wie einE reguläreR ErstbewerberIn behandelt.
5. Wie finanziere ich ein Zweitstudium?
Die Finanzierung des Zweitstudium sollte gut geplant sein!
Im Gegensatz zu den formalen überraschen die finanziellen Hürden die wenigsten ZweitstudienbewerberInnen. Grundsätzlich gibt es für ein Zweitstudium kein BAföG mehr, außer das Zweitstudium ist wirklich unumgänglich (es gibt also auch keinen alternativen kürzeren Weg) für ein bestimmtes Berufsziel – siehe hier).
Kindergeld ist wegen der Altersgrenze von 25 nur für Wenige und wahrscheinlich nicht für ein ganzes Zweitstudium eine Option (falls die Altersgrenze noch kein Hinderungsgrund ist, dann solltest du beachten, dass bei einem Zweitstudium die Anforderungen höher sind, bspw. darfst du keinesfalls regelmäßig mehr als 20 Stunden nebenbei jobben).
Hinzu kommt, dass an staatlichen Hochschulen einiger Bundesländer Langzeitstudierende oder Studierende im Zweitstudium gesonderte Gebühren bezahlen müssen (siehe unsere Studiengebühren-Übersicht).
Ausreichend finanzielle Rücklagen sind daher sicher wünschenswert, in der Realität aber oft nur begrenzt vorhanden. Was kommt also neben Ersparnissen in Frage?
Stipendien
Beim Deutschlandstipendium sind Zweitstudiengänge grundsätzlich förderungsfähig. Meist kommt es hier, ähnlich wie bei der Bewerbung an der Hochschule, auf die richtige Begründung an. Welcher Zusammenhang zum Erststudium besteht, was ist deine Motivation und wie ergänzt das Zweitstudium sinnvoll deine persönlichen und beruflichen Kompetenzen? Ein Wermutstropfen: Ebenso wie im Auswahlverfahren der Hochschulen zählt eine berufliche Neuorientierung eher nicht als gute Begründung.
Weitere Stipendien, die ein Zweitstudium explizit fördern, sind uns zur Zeit leider nicht bekannt. Das war vor einigen Jahren noch anders – so kann man bspw. im FAQ des ev. Studienwerk Villigst noch lesen: „Leider können wir seit März 2015 keine Zweitstudiengänge mehr fördern.“
Werkstudententätigkeit / Selbständigkeit
Zudem kannst du auch im Zweitstudium als Werkstudent 20 Stunden die Woche arbeiten, in der vorlesungsfreien Zeit auch mehr. Innerhalb gewisser Einkommensgrenzen (es darf weder zu wenig noch zu viel sein) besteht oft auch Anspruch auf Wohngeld. Über die Runden kommst du also definitiv auch ohne große Rücklagen, auch wenn natürlich die Umstellung von einem Vollzeit- auf einen Werkstudierendenverdienst schwierig sein kann. Andererseits: Werkstudierende mit Berufserfahrung sind heiß begehrt!
Für manche mag auch eine Selbständigkeit eine Möglichkeit der Finanzierung sein. Was hierbei zu beachten ist, kannst du in unserem Artikel Selbständig als StudierendeR nachlesen.
Erwähnt sei hier auch die Möglichkeit, das Zweitstudium als berufsbegleitenden Studiums oder Fernstudium zu organisieren. Hier kann die bisherige Arbeitstätigkeit weitergeführt werden (evt. sogar in Vollzeit – auch wenn das natürlich eher stressig ist) und die Finanzierung sichern.
Studienkredit
Sind die finanziellen Reserven nicht ausreichend und sind die bereits genannten Möglichkeiten nicht (mehr) möglich, so kannst du als letztes – wenn alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten nicht ausreichen und du vom Zweitstudium sehr überzeugt bist – auch auf einen Studienkredit zurückgegriffen werden. Versuch dieses aber so weit wie möglich zu begrenzen, denn schließlich musst du den Kredit später mit Zinsen zurückzahlen. Einige Anbieter wollen für ein Zweitstudium zwar kein Kredit vergeben, der KfW-Studienkredit ist normalerweise aber möglich, sofern du nicht schon das Erststudium voll damit finanziert hast.
Studienkosten von den Steuern absetzen
Bei einem Zweitstudium können die Studienkosten (Kosten für Lernmittel, Studiengebühren) als Werbungskosten abgesetzt werden. Wenn du also so viel verdienst, dass du schon Steuern zahlen musst, wird die Steuerlast reduziert oder sogar auf Null gedrückt, wenn du entsprechend hohe Studienkosten nachweisen kannst. Sind die Kosten im Kalenderjahr höher als deine laufenden Einnahmen, kannst du den Verlust steuerlich feststellen lassen. Die Details liest du am besten im Artikel Wann kann man Studienkosten absetzen? – Verlustvortrag in der studentischen Steuererklärung nach.
6. Und jetzt? Nicht ins Bockshorn jagen lassen!
Kaum jemand hat viele Menschen in seinem Bekanntenkreis, die ein Zweitstudium absolviert haben. Daher sind die besonderen Herausforderungen, die damit einher gehen, unvertraut und können oft abschreckend wirken. Lass dich nicht ins Bockshorn jagen! Vieles ist bei näherem Hinsehen gar nicht so schwierig. Gut informiert, mit der richtigen Organisation und Motivation ist ein Zweitstudium in den allermeisten Fällen sehr gut zu realisieren.
Hast du Fragen, Anmerkungen oder Anregungen? Wir freuen uns auf regen Gedankenaustausch in den Kommentaren!
Hinweis: Dieser Artikel erschien am 07.12.2015 und wurde zuletzt am oben angegebenen Datum von der Studis Online-Redaktion aktualisiert. Alle Angaben ohne Gewähr!