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Studieren von A bis Z

Zulassung

Offizieller Bescheid einer Hochschule oder der Stiftung für Hochschulzulassung über die Zuweisung eines Studienplatzes in einem zulassungsbeschränkten Studiengang. Die Zulassung ist meist verbunden mit der Aufforderung, sich innerhalb einer bestimmten Frist an der Hochschule zu immatrikulieren, also den Studienplatz anzunehmen.

Eine Zulassung kann es darüber hinaus bei (Abschluss-)Prüfungen geben. Hier handelt es sich um einen Bescheid des zuständigen Prüfungsamtes, dass die Zugangsvoraussetzungen zu einer Prüfung vorliegen. Wer zu einer Prüfung zugelassen wurde, kann in der Regel nur noch dann aus dem Prüfungsverfahren aussteigen, wenn er das Vorliegen eines Verhinderungsgrundes nachweist (z. B. ärztliches Attest).





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