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Studieren von A bis Z

Werbungskosten

Begriff aus dem Steuerrecht. Werbungskosten sind Aufwendungen/Ausgaben, die dem Erwerb, der Sicherung und dem Erhalt von Einnahmen dienen. Ausbildungskosten gehören nur dazu, wenn es sich um die Kosten einer Fort- oder Weiterbildung handelt. Kosten einer ersten Berufsausbildung oder eines ersten Studiums können nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Selbstständige ziehen berufliche veranlasste Ausgaben als Betriebsausgaben von ihrem Einkommen ab.

Im Kalenderjahr kann bei abhängiger Beschäftigung aber jeweils die Werbungskostenpauschale von 1.230 € abgezogen werden (Höhe so seit 2023). Waren die Ausgaben höher als die Pauschale, muss dies nachgewiesen werden.

Beim BAföG spielen die Werbungskosten ebenfalls eine Rolle. Bei den Eltern werden die vom Finanzamt angesetzten Werbungskosten berücksichtigt. Bei der/dem BAföG-Empfänger:in wird das erst wirklich interessant, wenn die Werbungskosten über 1.230 €/12 Monate Bewilligungszeitraum liegen würden und das Bruttoeinkommen über 520 €/Monat.

Mehr dazu: Artikel Ausbildungskosten absetzen und Artikel Werbungskosten beim BAföG berücksichtigen





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