Studieren von A bis Z
Vollversammlung (VV)
Alle Studierenden eines Fachbereiches oder der Hochschulen veranstalten ein konspiratives Treffen (in der Telefonzelle), in Baden-Württemberg und Bayern sehr suspekt und ziemlich illegal, findet aber trotzdem manchmal statt.
Im Ernst: die VV ist normalerweise das höchste beschlussfassende Gremium der Studierendenschaft, an deren Beschlüsse sich alle Gremien der Studierendenvertretung halten müssen. Allerdings müssen eine bestimmte Anzahl (z.B. 10%) der Studierenden bei der VV anwesend sein, damit diese Beschlusskraft eintritt. Sonst vollzieht meist das Studierendenparlament die Beschlüsse formell nach.