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Studieren von A bis Z

Verwaltungskostenbeitrag

Allgemeine Studiengebühren konnten sich an staatlichen Hochschulen in Deutschland nicht durchsetzen. Eine Art Studiengebühr light stellt jedoch der Verwaltungskostenbeitrag dar, der in vielen Bundesländern mit der Immatrikulation bzw. Rückmeldung erhoben wird und der zwischen 50 und 75 € beträgt.

Die erste derartige Beitrag wurde in Baden-Württemberg 1997 als „Rückmeldegebühr“ eingeführt (damals 100 DM) – und schließlich vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Die Gebühren waren als Verwaltungsgebühren deklariert und genau deswegen gescheitert: Das BVerfG erkannte, dass das Entgelt in einem "groben Missverhältnis" zum tatsächlichen Verwaltungsaufwand steht, der mit 8,33 Mark (4,26 Euro) veranschlagt worden war. Baden-Württemberg führte daher stattdessen mit neuem Gesetz und formal besserer Begründung einen „Verwaltungskostenbeitrag“ ein – und gegen den waren Klagen nicht mehr erfolgreich. So dass auch andere Bundesländer nach diesem Vorbild Beiträge einführten.

Hinweis: Der Semesterbeitrag für Studentenwerk und Studierendenschaft, in dem teilweise ein Semesterticket enthalten ist, hat nichts mit dem Verwaltungskostenbeitrag zu tun, auch wenn er oft zusammen eingezogen wird.

Mehr dazu: Übersichtsseite Studiengebühren





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