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Studieren von A bis Z

Sozialgeld (SG)

Staatliche Sozialleistung, die aus Steuergeldern finanziert wird und das Existenzminimum von Personen sichern soll, die nicht erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und mit erwerbsfähigen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Für Erwerbsfähige gibt es das ALG II.

Studierende können grundsätzlich kein Sozialgeld erhalten. Der Studierendenstatus schließt diese Sozialleistung aus. Hat man jedoch Kinder, so kann evtl. für diese (ergänzendes) Sozialgeld beantragt werden. Darüber hinaus gibt es in bestimmten Situationen (die bspw. vom BAföG nicht berücksichtigt werden) Zuschüsse, die man bei der Agentur für Arbeit bzw. dem kommunalen Leistungsträger beantragen kann.

Mehr dazu: Artikel ALG II, Sozialgeld und Sozialhilfe für Studierende und SchülerInnen





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