Rückmeldung
Muss zu jedem Semester erfolgen, sofern man weiterhin an der Hochschule immatrikuliert bleiben möchte. Praktisch erfolgt die Rückmeldung durch Überweisung des Sozialbetrags für das Studentenwerk und des Semesterbeitrages für den AStA (je nach Hochschule mit oder ohne Semesterticket). Zuweilen kommen noch Studiengebühren hinzu. Achtung: Die Rückmeldung muss innerhalb bestimmter Fristen erfolgen. Wenn Ihr Glück habt, gibt es für den Fall, dass Ihr die fristgerechte Rückmeldung versäumt habt, eine Nachfrist. Für die Bearbeitung der Rückmeldung wird hier allerdings meist eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Wer sich zunächst zurückmeldet und kurz darauf exmatrikuliert, bekommt in der Regel die gezahlten Beiträge zurückerstattet. Im Zweifel am besten vor der Rückmeldung im Immatrikulationsbüro klären, wie die Abläufe genau sind.