Studieren von A bis Z
Prüfungsamt
Abteilung der Hochschul- bzw. Fakultätsverwaltung, die für die Organisation von Prüfungen (Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen, Zulassung, Bearbeitung von Krankmeldungen etc.) und für die Prüfungsberatung zuständig ist. Das Prüfungsamt setzt als Geschäftsstelle des zuständigen Prüfungsausschusses dessen Entscheidungen in die Praxis um. Bei Studiengängen, die mit einem Staatsexamen abgeschlossen werden, ist für die Abschlussprüfung ein staatliches Prüfungsamt außerhalb der Hochschule zuständig.