ProfessorIn (Prof)
(lat.: öffentlicher Lehrer) Titel und Amtsbezeichnung von LehrerInnen/ForscherInnen an Hochschulen. (»Professor« ist kein akademischer Grad.) Die Planstelle eines Professors an einer Hochschule wird als Lehrstuhl bezeichnet. Die Besetzung eines Lehrstuhls erfolgt in einem sog. Berufungsverfahren. Die BewerberInnen müssen in der Regel habilitiert sein. Eine Ausnahme gilt für JuniorprofessorInnen. ProfessorInnen gibt es darüber hinaus auch außerhalb fester Stellen an Hochschulen (z. B. Honorarprofessoren, außerplanmäßige Profs). Teilweise ist das Führen des Titels auch hier ohne Habilitation möglich.
ProfessorInnen sind in der Forschung und in der Lehre tätig. Zumindest die LehrstuhlinhaberInnen haben ein bestimmtes Lehrdeputat zu erfüllen. In größeren Abständen können sie ein Forschungsfreisemester beantragen, in dem sie von ihrer Lehrverpflichtung entbunden sind.