An der Uni bis zum Wunschstudiengang wartenDas Parkstudium
1. Häufig gestellte Fragen
Ein Parkstudium meint einen Studiengang, in den du dich einschreibst und so lange an der Uni "parkst" bis du die Zulassung zu deinem Wunschs-Studiengang erhältst.
Solange du tatsächlich studierst und nicht nur eingeschrieben bist, um Leistungen zu erschleichen, ist alles im grünen Bereich.
2. Was ist ein Parkstudium?
Während du in einem Scheinstudium gar nicht wirklich studierst und es vorrangig um das Erschleichen von Leistungen geht, dient ein Parkstudium dazu, auf die Zulassung für einen anderen Studiengang zu warten.
Du parkst quasi solange an der Uni, bis du dich endlich dein Wunschstudium einschreiben kannst. Ein Parkstudium kann – muss aber nicht zwangsläufig – auch ein Scheinstudium sein (sprich: du studierst überhaupt nicht). Das sollte man nicht nur deshalb vermeiden, weil man sich hier zu Unrecht Vorteile erschleicht, die nur „echten“ Studierenden zustehen sollen (Kindergeld, Semesterticket etc.), sondern auch, weil einem das eigene Verhalten später einmal kräftig auf die Füße fallen kann, falls man sich entschließt, noch „richtig“ studieren zu wollen. Dann drohen ggf. Langzeitstudiengebühren, man hat Probleme mit der BAföG-Förderung oder erfüllt früher als erwartet nicht mehr die Voraussetzungen für die studentische Krankenversicherung.
Besser ist es also, wenn du während deines Parkstudiums bereits aktiv Leistungspunkte sammelst.
Scheinstudium vs. | Parkstudium |
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Erschleichen von Leistungen Man studiert gar nicht | Man studiert ein ähnliches Fach, um Zeit zu überbrücken Man studiert im besten Falle bereits und erhält Leistungspunkte |
3. Ist ein Parkstudium sinnvoll?
Ein anderes Fach zu studieren, bis man einen Studienplatz im Wunschstudiengang erhält, ist nur dann sinnvoll, wenn es möglich ist, sich später Leistungen im Wunschstudiengang anrechnen zu lassen und aufgrund dessen eine Einstufung in ein höheres Semester erfolgt. Du kannst stattdessen auch „irgendein“ Fach studieren, um die Zeit zu überbrücken. Jedoch wirst du dir dann keine Leistungen anrechnen können und musst von 0 an beginnen.
Wartesemester
Du solltest natürlich bedenken, dass dir keine Wartesemester angerechnet werden, wenn du bereits immatrikuliert bist – egal für welches Fach du eingeschrieben bist. Allerdings spielen Wartesemester in immer mehr Studiengängen gar keine Rolle mehr. So in allen zentral vergebenen Studiengänge – Human-, Tier- und Zahnmedizin sowie Pharmazie. Dazu kommen Studiengänge in den Bundesländern, die Wartesemester nicht mehr als Kriterium zulassen. In einigen Bundesländern gibt es zwar noch Wartesemester, aber mit Einschränkungen (es zählen meist höchstens 7).
BAföG
Für ein Parkstudium ist es möglich, BAföG zu erhalten. Bedenke aber, dass der Fachrichtungswechsel in den anderen Studiengang spätestens bis zum 3. Semester erfolgen muss, damit dir weiterhin BAföG zusteht. Falls du aber in einen sehr ähnlichen Studiengang wechselst und nur eine Schwerpunktverlagerung vorliegt, kannst du normal weiter gefördert werden. Den Unterschied zwischen einem Fachrichtungswechsel und einer Schwerpunktverlagerung kannst du hier nachlesen.
Wer trotz allem ein Parkstudium in diesem Sinne erwägt, sollte sich vorher auf jeden Fall beraten lassen und sorgfältig abwägen, ob es nicht noch andere Möglichkeiten gibt, die Wartezeit auf einen Studienplatz sinnvoll zu füllen.
4. Ist ein Parkstudium legal?
Es ist selbstverständlich nicht illegal, dich in einen Studiengang einzuschreiben, auch wenn du womöglich gar nicht studierst. Falls der Studiengang jedoch zulassungsbeschränkt ist, nimmst du anderen womöglich einen Studienplatz weg – was zwar nicht illegal, aber zumindest moralisch fragwürdig ist.
Wirklich illegal ist es allerdings, wenn du dir Leistungen erschleichst (z.B vergünstigte Krankenversicherung), die dir gar nicht zustehen, weil du nicht wirklich studierst. Dann handelt es sich um ein Scheinstudium. Dass man dafür belangt wird, ist dennoch selten der Fall.