Studieren von A bis Z
Nebenhörer
Nebenhörer sind Studierende, die bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen im Status des Nebenhörers einzelne Lehrveranstaltungen an einer anderen Hochschule besuchen und dort ggfls. sogar Prüfungsleistungen erbringen. Die genauen Bedingungen sind an der jeweiligen Hochschule zu erfragen.
Im Unterschied zu Nebenhörern sind Gasthörer an keiner Hochschule eingeschrieben.