Studieren von A bis Z
Nachrückverfahren
Werden Erstsemesterstudienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen von zugelassenen BewerberInnen nicht angenommen, rücken bisher leer ausgegangene BewerberInnen auf der Rangliste nach und erhalten eine Studienplatzzusage. Studienplätze, die auch auf diesem Wege nicht besetzt werden konnten, werden an TeilnehmerInnen des Losverfahrens vergeben.
Mehr dazu: Übersicht über Grenznoten und Wartezeiten (inkl. Datum des letzten Verfahrens)