Studieren von A bis Z
Meldepflicht
Die Pflicht, den Verwaltungsbehörden bestimmte Tatsachen mitzuteilen. Meldepflichtig ist insbesondere ein Wohnungswechsel. Wer also von Zuhause aus- und in eine Studentenbude einzieht oder während der Studienzeit umzieht, muss dies dem Einwohnermeldeamt mitteilen. Die Meldung muss normalerweise innerhalb einer Woche erfolgen. Wer mehrere Unterkünfte hat, z. B. auch nach dem Auszug aus der elterlichen Wohnung weiterhin dort gemeldet bleiben möchte, muss angeben, wo die Haupt- und wo die Nebenwohnung sein soll. Dabei muss Hauptwohnung die Wohnung sein, die man vorwiegend benutzt. Vorsicht: Wer als Studierende/r zwei Wohnungen angibt, muss damit rechnen, Zweitwohnungssteuer zahlen zu müssen!