Studieren von A bis Z
Losverfahren
Letzte Möglichkeit, an einen Studienplatz für das erste Semester in einem zulassungsbeschränkten Studiengang zu kommen, wenn man entweder die Bewerbungsfrist versäumt hat oder im Bewerbungsverfahren leer ausgegangen ist. Ein Losverfahren findet statt, wenn nach dem Abschluss des Bewerbungsverfahrens noch Studienplätze frei geblieben sind. Über die Vergabe entscheidet allein das Los. Es kommt also nicht auf Zeugnisnoten oder Wartesemester an. Für Losverfahren legen die Hochschulen eigene Bewerbungsfristen fest.