Studieren von A bis Z
Landeshochschulgesetz (LHG)
Die Vorschriften eines Bundeslandes zu sämtlichen Rechtsfragen, welche die Hochschulbildung betreffen. In der Vergangenheit ging es vielfach darum, die Vorgaben des Bundes im Hochschulrahmengesetz (HRG) zu konkretisieren. Da der Bund jedoch seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 fast keine Gesetzgebungskompetenz in Hochschulfragen mehr hat, soll das HRG schon seit längerem aufgehoben werden, was jedoch bislang (Stand: Januar 2012) nicht geschehen ist.