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Studieren von A bis Z

Langzeitstudiengebühren

Die ersten Langzeitstudiengebühren in Deutschland wurden 1998 in Baden-Württemberg eingeführt – und 2012 nach der Abschaffung allgemeiner Studiengebühren abgeschafft. Heute müssen in weniger als der Hälfte der Bundesländer Langzeitstudiengebühren gezahlt werden. Diese Länder erheben die Gebühren in der Regel, wenn die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschritten ist. Es gibt diverse Ausnahmen, wie bei Kindererziehung, längerer Krankheit während des Studiums oder Behinderung. Die Höhe schwankt zwischen 500€ und 650€ pro Semester. Die detaillierte Übersicht, wo welche Gebühren wann anfallen, findest du hier.

In manchen Ländern wurden die Langzeitstudiengebühren früher auch Studienkonto oder „Bildungsguthaben“ gennant, da sich Gebühren „unschön“ anhören. Das „Guthaben“ bezieht sich auf die Semester, die man ohne Gebühren studieren konnte.

Siehe auch unter Studiengebühren und Studienkonten.

Mehr dazu: Artikel Studiengebühren (Studienbeiträge) in Deutschland





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