Studentische KVKrankenversicherung für Studierende
Höhe der Beiträge ↗️ Steigen zum WiSe 24/25!
Die Alternative zur gesetzlichen ist die private Krankenversicherung für Studenten. Ausländische Studenten: Bitte statt hier besser im Artikel Krankenversicherung für ausländische Studierende vom Deutschen Studentenwerk informieren, da sich der Artikel im Folgenden auf die Regelungen für Studierende aus Deutschland konzentriert.1. Gesetzliche Krankenversicherung für Studentinnen und Studenten im Überblick
Was wann möglich ist in Sachen gesetzliche Krankenversicherung Familienversicherung
bis 25 Jahre, evtl. länger, Voraussetzung: Eltern gesetzlich versichert; über gesetzlich versicherten berufstätigen Ehepartner ohne Altersgrenze; nur möglich bei Einhaltung der Einkommensgrenze (Monat): 538 € (seit Januar 2024, ab Januar 2025 556 €)Studentische Krankenversicherung
bis max. 30 Jahre; Verlängerung u. U. möglich; monatliche Kosten seit WiSe 24/25 ca. 102 € plus Pflegeversicherung ca. 34 € (siehe KV-Kosten für Studenten im Detail, inkl. Zusatzbeitrag)Freiwillige Versicherung
ab dem 30. Lebensjahr
2. Versicherungspflicht als Student/in – wann genau greift die studentische Krankenversicherung?
Mit der Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule wirst du normalerweise als Studentin bzw. Student krankenversicherungspflichtig. Versicherungspflicht besteht auch während eines Urlaubssemesters.
Solange du über deine gesetzlich versicherten Eltern beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert bist, tritt die Versicherungspflicht nicht ein. Das gilt auch, wenn du schon mal selbst versichert warst bzw. direkt vor dem Studium bist. Solange du unter 25 bist, kommst du normalerweise zurück in die Familienversicherung.
Nicht von der Versicherungspflicht betroffen bist du, wenn du an einer privaten, nicht staatlich anerkannten Einrichtung studierst, einen studienvorbereitenden Sprachkurs besuchst, Gasthörer/in oder Promotionsstudent/in bist.
Keine Versicherungspflicht als Student und damit auch keine Möglichkeit, von der studentische Krankenversicherung zu profitieren, besteht sowohl bei berufsbegleitenden als auch bei dualen Studiengängen.
Studierende in dualen Studiengängen sind wie zur Berufsausbildung Beschäftigte versichert, mehr dazu hier. Bei berufsbegleitenden Studiengängen würde man normalerweise einer Arbeit nachgehen und darüber versichert sein. Wer berufsbegleitend ohne Beschäftigung studiert, dem steht die studentische Krankenversicherung dennoch nicht offen. Man muss sich „freiwillig“ krankenversichern.
Mit der Vollendung des 30. Lebensjahres endet die Versicherungspflicht für Studierende. Danach kannst (und solltest!) du dich als Student/in freiwillig versichern. Die frühere Grenze von 14 Fachsemestern ist seit Januar 2020 gestrichen.
Teilzeitstudium und studentische Krankenversicherung
Sofern nach den obigen Einschränkungen eine studentische Krankenversicherung für dich möglich ist, muss noch bei einem Teilzeitstudium noch weiteres gelten. Kein Problem besteht, wenn du gar nicht oder höchstens geringfügig (z.B. Minijob) arbeitest. Auch eine etwaige Selbständigkeit darfst du nachweislich nur in geringfügigem Maß ausüben.
Bei mehr als nur geringfügiger Arbeit kommt es auf die planmäßige Dauer des Teilzeitstudiums an. Wenn das Teilzeitstudium planmäßig mind. doppelt so lang wie ein Vollzeitstudium dauert (man also laut Prüfungs- und Studienplan höchstens 15 ECTS pro Semester erwirbt), hast du keine Chance auf die studentische Krankenversicherung.
Wenn das Teilzeitstudium offiziell weniger als doppelt so lang wie ein entsprechendes Vollzeitstudium dauert, musst du dich an die üblichen Zeitgrenzen als Werkstudent halten. Dann sollte die studentische KV offen stehen. Unter Umständen verlangt die Krankenkasse regelmäßig einen Nachweis, dass du dieses Studientempo auch wirklich durchhälst.
Beispiele Teilzeitstudium und mehr als geringfügige Beschäftigung
Ein Teilzeit-Bachelor ist offiziell auf 10 Semester ausgelegt, in denen insgesamt 180 ECTS erreicht werden. Das sind pro Semester 18 ECTS, die studentische Krankenversicherung ist denkbar.
Ein Teilzeit-Master ist auf 8 Semester ausgelegt, in denen insgesamt 120 ECTS erreicht werden. Das sind pro Semester 15 ECTS, die studentische Krankenversicherung ist ausgeschlossen.
3. Wie kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Betrifft dich die Versicherungspflicht, willst du aber als Student/in nicht gesetzlich, sondern privat versichert sein, so kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Insbesondere als Beamtenkind solltest du über diese Variante nachdenken, weil deine Eltern beihilfeberechtigt sind. Zwei Dinge solltest du in diesem Zusammenhang auf jeden Fall wissen:
Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur innerhalb der ersten drei Monate nach der Einschreibung möglich (bzw. drei Monate nach Ende der Familienversicherung). Sie ist unwiderruflich, gilt also für das gesamte Studium. Beachte aber die spezielle Ausnahme bei einer ausreichend langen Pause zwischen Bachelor und Master, bei der eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möglich sein kann.
Warst du im Studium in der privaten Krankenversicherung, so kannst du nach dem Studium der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ohne Weiteres (wieder) beitreten, insbesondere wenn du dich selbstständig machst. Für dich bedeutet das: du musst sorgfältig abwägen, welche Vor- und Nachteile dir die gesetzliche oder private Krankenversicherung während deiner Studienzeit und evtl. auch danach bringt. (Sind deine Eltern beihilfeberechtigt, wirst du in der Regel ergänzend privat versichert sein.)
Als Beamtenkind solltest du bei der Abwägung der Vor- und Nachteile berücksichtigen, dass die Beihilfe an die Kindergeldberechtigung der Eltern gekoppelt ist. Bist du mit 25 Jahren noch am studieren, gibt es keinen Zuschuss zu den Krankheitskosten mehr vom Staat. Ohne Beihilfe musst du dich dann in vollem Umfang privat versichern, was wahrscheinlich teurer als die gesetzliche studentische Pflichtversicherung sein dürfte.
4. Studentische Krankenversicherung: Höhe der Beiträge
Die Gesundheitskarte zeigt, bei welcher Krankenkasse man Mitglied ist.
Kannst du nicht (mehr) familienversichert sein, weil du z. B. die Einkommensgrenze überschreitest oder älter als 25 bist, so kannst du dich zum relativ günstigen Beitragssatz selbst gesetzlich versichern. Allerdings gilt dies nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich. Die studentische Krankenversicherung betrifft dich nicht, wenn du dich von der Versicherungspflicht habt befreien lassen. In diesem Fall musst du dich bei deiner Krankenkasse erkundigen, ob es für Studierende besondere Tarife gibt.
Die Beitragshöhe der studentische Krankenversicherung von 87,38 € ab Wintersemester 2024/25 (davor 82,99 € seit WiSe 22/23) ergibt sich durch Anwendung des prozentualen KV-Beitrags von 14,6% auf die Bezugsgröße BAföG-Höchstsatz von 855 € (davor 812 €), wobei für Studierende mit 70% des Ergebnisses gerechnet wird.
Zum für alle Kassen identischen Tarif kommt noch der 2015 eingeführte Zusatzbeitrag, bei dem leider die 7/10-Regelung nicht greift. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erheben 2024 Zusatzbeiträge um 1,7% (also kommen noch um die 14,53 € – bis 9/2024 13,80 € – dazu) – wobei die Schwankungsbreite gerade auch bei den größeren Kassen steigt: Techniker nur 1,2%, Barmer und Knappschaft dagegen 2,2%, AOKen zwischen 1,3 und 2,7%!
Wenn deine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht, besteht übrigens ein Sonderkündigungsrecht, der ein Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse möglich macht.
Kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung insgesamt steigt, weil das BAföG steigt – was aktuell wieder zum Wintersemester 2024/2025 der Fall ist. Auch wenn die Steigerung nervt: Da das BAföG eigentlich zu niedrig ist, profitieren alle anderen gewissermaßen davon. Denn wäre das BAföG realistisch hoch, müssten die Beträge weit höher als jetzt der Fall sein.
Der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung wird dadurch auch wieder teurer, da er ebenso auf Basis des BAföG-Höchstsatzes festgelegt wird. Seit Juli 2023 ist der prozentuale Satz noch stärker an die Zahl der Kinder gekoppelt: 3,4% für alle mit Kinder bzw. unter 23 Jahre alt (Rabatt um je 0,25% für das zweiten bis fünfte Kind); kinderlose Menschen ab 23 müssen nun sogar 4% zahlen. Details und Euro-Beträge für Studis siehe die folgende Tabelle – kinderlose über 23 zahlen 34,20 €, wer mind. fünf Kinder hat 20,52 €.
Von der Möglichkeit abgesehen, zu einer Krankenkasse zu wechseln, die einen niedrigen Zusatzbeitrag erhebt, gibt es aber auch noch eine andere Sparmöglichkeiten: Die Krankenversicherungen können – wie schon seit einigen Jahren – Wahltarife anbieten, die unter bestimmten Bedingungen Rabatte (in der Regel als Rückzahlung) ermöglichen. Auch bei den genauen Leistungen beim Standardtarif kann es Unterschiede geben. Mehr dazu erfährst du im GKV-Vergleich Zusatzbeitrag.
Bereits seit 2017 können studierende (Halb-)Waisen, die über 25 sind nicht mehr über die Halbwaisenrente versichert werden. Sie müssen sich dann selbst über die studentische KV/PV versichern – oder sich explizit für eine private KV entscheiden.
ab 10/2024 | |
---|---|
Versicherung | Beitrag/Monat |
Krankenversicherung (unverändert) | 87,38 € + Zusatzbeitrag (~14,53 €) |
PV … für kinderlose Studierende über 23 J. | 34,20 € |
… für jüngere Studierende oder mit ein Kind | 29,07 € |
… mit zwei Kindern | 26,93 € |
… mit drei Kindern | 24,79 € |
… mit vier Kindern | 22,66 € |
… mit fünf oder mehr Kindern | 20,52 € |
7/2023 bis 9/2024 | |
Versicherung | Beitrag/Monat |
Krankenversicherung | 82,99 € + Zusatzbeitrag (~13,80 €) |
PV … für kinderlose Studierende über 23 J. | 32,48 € |
… für jüngere Studierende oder mit ein Kind | 27,61 € |
… mit zwei Kindern | 25,58 € |
… mit drei Kindern | 23,55 € |
… mit vier Kindern | 21,52 € |
… mit fünf oder mehr Kindern | 19,49 € |
Bist du beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert und zudem BAföG-berechtigt, führen die Kosten für die Versicherung zu einer Erhöhung deines BAföG-Bedarfs. Allerdings nur um die im BAföG vorgesehene Pauschale von 137 € für die Kranken- und Pflegeversicherung (ab WiSe 2024/25; davor 122 €) – auch wenn du real mehr zahlen musst. (Über 30-jährige, die nicht mehr in der studentischen KV sein können oder privat versichert sind, erhalten 205 € für Kranken- und Pflegeversicherung.)
Keine BAföG-Pauschale für Kranken- und Pflegeversicherung gibt es – jedenfalls nach Ansicht des BMBF und vieler BAföG-Ämter, einige JuristInnen sind auch anderer Ansicht –, wenn dir die Möglichkeit der Familienversicherung mit unter 25 Jahren nur dadurch verloren geht, weil du während des Studiums zu viel durch Jobben verdienst. Details findest du im Artikel zu BAföG und Krankenversicherung.
5. Mehr Informationen
Infos der gesetzlichen Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen umwerben Studierende schon seit längerem recht offensiv und haben oft auch direkt an der Hochschule ein Büro für die studentischen Mitglieder. Letztlich hoffen natürlich alle Kassen, dich als ein hoffentlich später gut verdienendes Mitglied zu gewinnen, das der Kasse auch nach dem Studium treu bleibt ...
Erste Informationen über die unterschiedlichen Krankenkassen findest du im Internet. Im Zweifel empfiehlt sich aber immer auch ein persönliches Beratungsgespräch. Einen Vergleich der Kosten (und Vergünstigungen in bestimmten Fällen) ermöglicht der Krankenkassen-Vergleichsrechner.
Informationen für Studierende bei den (großen) gesetzlichen Krankenkassen (alphabetisch geordnet):
- AOK
https://www.aok.de/pk/beitraege-tarife/ - BARMER
https://www.barmer.de/mitglied-werden/studenten Betriebskrankenkassen (BKK) (Liste aller Betriebskrankenkassen)
- DAK-Gesundheit
https://www.dak.de/dak/ihr-anliegen/mitgliedschaft-und-beitraege/studierende_19216 - IKK classic
https://www.ikk-classic.de/pk/rv/krankenversicherung/studenten - Knappschaft
https://www.knappschaft.de/krankenversicherung/studierende/studierende.html - Techniker Krankenkasse (TK)
https://www.tk.de/techniker/jetzt-zur-tk/mitglied-werden-studierende-2017166
Weitere Artikel bei Studis Online
- Vergleich gesetzlicher Krankenversicherungen
- Private Krankenversicherung (PKV) für Studenten – mit Vergleichsrechner
- Jobben als Werkstudent
- Minijob als Student
Materialien und Quellen zum Thema
- Rundschreiben der Sozialversicherungsträger vom 23.11.2016: Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten (PDF-Datei via deutsche-rentenversicherung.de)
- Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes vom 20.03.2020: Grundsätzliche Hinweise zur Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten, Praktikanten und Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt sowie Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs (PDF-Datei via gkv-datenaustausch.de)
Hilfe in komplizierten Fällen / Probleme mit der Krankenkasse?
Ist dein Fall so kompliziert, dass du trotz dieses ausführlichen Artikels nicht durchblickst, was für dich gilt oder hast du aus anderen Gründen Probleme mit deiner Krankenkasse, so kannst du dich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden.
Telefonisch ist die UPD kostenfrei Montag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr und samstags von 8 bis 18 Uhr unter Telefon 0800 / 0 11 77 22 erreichbar. Daneben gibt es auch die Möglichkeit, online fragen zu stellen und – nach Anmeldung – persönlich bei regionalen Beratungsstellen vorbeizukommen. Die Beratung bezieht sich sowohl auf die gesetzliche als auch die private Krankenversicherungen.
Die UPD ist seit Mai 2024 als Stiftung organisiert, was wohl zu ihrer Unabhängigkeit beitragen soll.
Änderungen in den letzten sechs Monaten
Erhöhung der Beiträge auf Grund der Steigerung des BAföG-Höchstsatzes zum WiSe 24/25.
Erwähnung der erhöhten Grenze Familienversicherung 2025 (Steigerung auf Grund höherer Minijobgrenze).