Einschreibung ins StudiumImmatrikulation
1. Dąs Wichtigste in Kürze
Meistens findet die Immatrikulation online oder per Post statt. In einigen Fällen muss sie auch persönlich an der Hochschule erfolgen.
Das ist unterschiedlich. In der Regel benötigst du beglaubigte Kopien von Abschlusszeugnissen, eine Kopie vom Personalausweis, die Bescheinigung deiner Krankenkasse, sowie ein Passbild für deinen Studi-Ausweis. Ausländische Bewerber*innen benötigen darüber hinaus den Nachweis über ihre Deutschkenntnisse. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen kann auch der Zulassungsbescheid für die Immatrikulation notwendig sein.
2. Was ist die Bedeutung von Immatrikulation? ✍️
Unter der Immatrikulation versteht man die Einschreibung ins Studium. Erst mit der Immatrikulation bist du offiziell Student*in und profitierst – als Vollzeitstudent*in – vom Studierendenstatus (wichtig für Werkstudentenjobs).
In der Regel musst du parallel zur Immatrikulation auch deinen Semesterbeitrag zahlen. Mit der Immatrikulation erhältst du auch deine Matrikelnummer. Sie wird einmalig vergeben und du behältst sie für dein gesamtes Studium an der jeweiligen Hochschule. Außerdem erhältst du eine Immatrikulationsbescheinigung, die beispielsweise für deinen BAföG-Antrag oder für deinen Arbeitgeber wichtig ist.
3. Wann kann ich mich immatrikulieren? 📩
Die Immatrikulation findet in der Regel vor Beginn des Semesters statt.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen setzt die Immatrikulation eine Studienplatzusage der Hochschule voraus. Diese wird nur dann erteilt, wenn eine fristgerechte Bewerbung um einen Studienplatz vorliegt, entsprechende Studienplatzkapazitäten vorhanden sind und du die Voraussetzungen erfüllst. Hast du die Zusage erhalten, teilt die Hochschule dir mit, wie du dich immatrikulieren kannst.
Die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge im Wintersemester ist meistens der 15.07. Für das Sommersemester ist die Bewerbungsfrist in der Regel der 15.01. An manchen Hochschulen muss man sich auch für zulassungsfreie Studiengänge bis zu den genannten Daten anmelden.
Bei zulassungsfreien Studiengängen kannst du dich in vielen Fällen direkt einschreiben und das oft auch bis Ende September bzw. Ende März. Sind noch genug Plätze vorhanden, kannst du dich selbst bei zulassungsbeschränkten Studiengängen noch später immatrikulieren – aber das ist eher eine Ausnahme. Manchmal ist die Einschreibung sogar noch möglich, wenn das Semester schon begonnen hat. Es handelt sich dann um sogenannten Restplätze.
4. Wo kann ich mich immatrikulieren?
Ob die Immatrikulation postalisch oder über ein Online-Portal stattfindet, ist unterschiedlich. In einigen Fällen erfolgt sie auch noch persönlich, so dass du in persona an der Uni erscheinen musst. An vielen Hochschulen kann die Immatrikulation auch durch einen Stellvertreter erfolgen, dann wird eine Vollmacht benötigt.
Ausländische Studierende bewerben sich über die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen bzw. deren Website uni-assist.de
5. Welche Unterlagen brauche ich für die Immatrikulation? 🪪
Du hast deinen Zulassungsbescheid, juhu, nun kannst du dich immatrikulieren. Der Zulassungsbescheid allein ist noch keine Immatrikulation!
Bei der Immatrikulation musst du unter anderem Angaben zu deiner Person (persönliche Daten, Adresse) machen, zu deiner Hochschulreife, zu vorigen Studiengängen und zu deiner Krankenversicherung. Bist du aus dem Ausland, so musst du i.d.R einen Nachweis über deine Deutschkenntnisse einreichen. Was genau abgefragt und benötigt wird, kann von Hochschule zu Hochschule variieren, alle Informationen findest du auf den jeweiligen Webseiten der Hochschulen.
Wichtige Dokumente für die Immatrikulation:
Abiturzeugnis (beglaubigte Kopie/Scan)
Zulassungsbescheid (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen))
Personalausweis (Kopie/Scan)
Krankenkassenbescheinigung
Passbild für den Studi-Ausweis
Ausländische Studierende: Nachweis über Deutschkenntnisse
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6. Rückmeldung
Die Immatrikulation findet immer nur zu Studienbeginn statt. Um auch im nächsten Semester immatrikuliert zu bleiben, ist die Rückmeldung für das kommende Semester notwendig. Diese erfolgt in der Regel am Ende des laufenden Semesters über die Bezahlung des Semesterbeitrags. Hast du dich erfolgreich zurück gemeldet, erhältst du deine Immatrikulationsbescheinigung. Diese wird für jedes Semester neu ausgestellt.
Möchtest du nach Abschluss des Bachelor-Studiums einen Master studieren, musst du dich dafür erneut bewerben bzw. immatrikulieren.
7. Doppelte Immatrikulation 📝
Sich für zwei Studiengänge gleichzeitig einzuschreiben, ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Möchtest du zwei Studiengänge parallel zu studieren, so musst du i.d.R darlegen können, dass du sie auch ordnungsgemäß innerhalb der Regelstudienzeit studieren kannst.
Ein anderer Fall ist es, wenn du beispielsweise noch im Bachelor immatrikuliert bist, dich aber schon (an einer anderen Uni) für den Master einschreiben möchtest. Das ist oft möglich, jedoch musst du auch hier eine Erklärung darüber abgeben, dass sich dein Bachelor-Studium in der Abschlussphase befindet und die doppelte Immatrikulation nur eine Übergangsphase ist.
Falls du dich bereits für ein Studiengang eingeschrieben hast, nun aber doch noch eine Zulassung für einen anderen Studiengang erhalten hast, musst du dich erst von dem "ersten" Studiengang exmatrikulieren, um dich bei deiner Wunsch-Hochschule einschreiben zu können. Die meisten Hochschulen haben mit dieser Situation bereits Erfahrung, zum Teil gibt es sogar Formulare, um die Immatrikulation zurückzuziehen.
Egal, um welchen Fall es sich handelt: Du solltest auf jeden Fall individuell bei deiner Hochschule schauen, wie die spezifische Regelung ist!
8. Gasthörer und Nebenhörer 👂🏼
Gasthörer-Studium
Möchtest du an einer Uni ohne Immatrikulation an einigen Veranstaltungen teilnehmen, ohne ein Studium abzuschließen, kannst du dich als Gasthörer*in registrieren. Das ist allerdings nicht überall möglich. Um Gasthörer zu werden, erfordert es eine formale Anmeldung, keine Immatrikulation. Für ein Gast-Studium fällt eine Verwaltungsgebühren an. Formal bist du kein Student.
Nebenhörer-Studium
Wenn du an einer Hochschule immatrikuliert bist und du an anderen Hochschulen Veranstaltungen teilnehmen möchtest, kannst du dich als Nebenhörer anmelden und auch Prüfungen ablegen. Das ist allerdings auch nicht überall möglich.
9. Was passiert, wenn du dich immatrikulierst ohne zu studieren 😬 ?
Es passiert gar nicht so selten, dass Menschen sich immatrikulieren ohne dann tatsächlich zu studieren – entweder, um die Wartezeit auf den Studienplatz oder um Vorteile zu erschleichen. Das sogenannte Parkstudium sollte man jedoch vermeiden, weil man sich hier zu Unrecht Vorteile erschleicht, die nur „echten“ Studierenden zustehen sollen (Kindergeld, Semesterticket etc.), sondern auch, weil einem das eigene Verhalten später einmal kräftig auf die Füße fallen kann, falls man sich entschließt, noch „richtig“ studieren zu wollen. Dann drohen ggf. Langzeitstudiengebühren, man hat Probleme mit der BAföG-Förderung oder erfüllt früher als erwartet nicht mehr die Voraussetzungen für die studentische Krankenversicherung.