Hochschulrahmengesetz (HRG)
Bundesgesetz, das lange Zeit den Rahmen für die Hochschulgesetzgebung der Länder bildete. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Hochschulfragen weitestgehend gestrichen. Es war deshalb geplant, das HRG zum 1.10.2008 abzuschaffen und die Länder und Hochschulen sämtliche Hochschulfragen in Eigenregie regeln zu lassen. Umgesetzt wurde der Plan bislang allerdings noch nicht (Stand: Januar 2013).
Auf den Seiten des Bundesbildungsministeriums heißt es dazu: "Eine Aufhebung des HRG ist bislang nicht erfolgt. Die Länder können jedoch nach näherer Maßgabe des Grundgesetzes (Artikel 125a und 125b GG) in ihrem jeweiligen Landeshochschulrecht die Bestimmungen des HRG ersetzen oder davon abweichende Regelungen treffen."
Mehr dazu: Gesetzestext und Informationen des BMBF zur (bisher nicht erfolgten) Aufhebung des HRG