Härtefallantrag
Es gibt rund ums Studium verschiedene Situationen, in denen ein Härtefallantrag gestellt werden kann. Dazu gehören folgende:
Im Studium nach mehrfachem Nichtbestehen einer Prüfung
Bei bestimmten Härten (Soziales, Krankheit u. ä.) kann u. U. auf Antrag eine Prüfung selbst dann noch einmal wiederholt werden, wenn alle regulären Wiederholungsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft sind. Sollte im konkreten Fall das Stellen eines entsprechenden Antrags möglich sein, entscheidet darüber der Prüfungsausschuss bzw. das Prüfungsamt.
Beim BAföG: Nicht-Anrechnung von Vermögen oder Einkommen
siehe Härtefreibetrag
ALG II/Sozialgeld für Studierende als Härtefall
Trotz eines Anspruchs (dem Grunde nach) auf BAföG können auch Studierende ALG II erhalten, soweit besondere Umstände die Nichtgewährung der Leistung als außergewöhnlich hart und deshalb unzumutbar erscheinen lassen. In diesem Fall wird ALG II auf jeden Fall nur als Darlehen geleistet.
Bei Studienkonten, Langzeitstudiengebühren oder Ähnlichem
Auch diese Gebühren können unter Umständen erlassen werden. Rechtzeitige Antragstellung ist aber unbedingt erforderlich. Am besten bei der Studierendenvertretung informieren. Erste Infos auch in den Detailartikel zu Studiengebühren der einzelnen Bundesländer.