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Studieren von A bis Z

Habilitation

(von lat. habilitare: geschickt, fähig machen) Nachweis der Fähigkeit zur selbstständigen Forschung und Lehre an einer Hochschule. Die Fähigkeit zur selbstständigen Forschung wird meist durch eine umfangreiche wissenschaftliche Arbeit (Habilitationsschrift) und/oder sonstige wissenschaftliche Publikationen nachgewiesen, die Fähigkeit zur Lehre durch praktische Lehrtätigkeit. Die Habilitation setzt die vorherige Promotion voraus. Wer habilitiert, strebt in der Regel an, später als ProfessorIn tätig werden zu können





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