GasthörerIn
Sie/Er darf bestimmte (vorher zu benennende) Lehrveranstaltungen an einer (bestimmten) Hochschule besuchen, ohne dort als StudentIn eingeschrieben zu sein. Entsprechende Anträge können - auf eigens dafür vorgesehenen Formularen - an die zentrale Studierendenverwaltung gerichtet werden. Wer im Status des Gasthörers an Prüfungen teilnehmen möchte, sollte sich vorher unbedingt erkundigen, inwiefern dies möglich ist. Auch sollte man wissen, dass Leistungen, die man als Gasthörer erbringt, in einem eventuellen späteren Studium als regulärer Student mit großer Wahrscheinlichkeit nicht anerkannt werden können. Die Einschreibung als Gasthörer kann kostenpflichtig sein.
Für SchülerInnen, die sich über Studiengänge informieren und in diesem Zusammenhang auch gerne mal in Vorlesungen hineinschauen wollen, gibt es an vielen Hochschulen sog. Schülerinformationstage, das Angebot eines Schnupperstudiums oder Hochschulinfotage. Auch Tage der offenen Tür an einer Hochschule können entsprechende Möglichkeiten bieten. In unserer Termin-Datenbank findet Ihr die nötigen Termine für derartige Veranstaltungen.