Studieren von A bis Z
Forschungs(frei)semester
Auf Antrag können ProfessorInnen für ein (selten: zwei) Semester von ihrer Lehrverpflichtung entbunden werden, um sich ganz ihren Forschungsaufgaben widmen zu können. Die Einzelheiten, vor allem die zeitlichen Abstände, in denen Freisemester genommen werden können, sind in den Landeshochschulgesetzen geregelt.