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Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Wacht über die Einhaltung unseres Grundgesetzes. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. (Leicht verändert zitiert von der u. g. Website).

Auch in Hochschulfragen hat das Gericht bereits wichtige Entscheidungen getroffen, z. B. zur Abschaffung der Studiengebührenfreiheit, vgl. unseren Artikel dazu.

Mehr dazu: https://www.bundesverfassungsgericht.de





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