Bundesangestelltentarifvertrag (BAT)
Nach dem BAT wurden lange Zeit die meisten Angestellten an Hochschulen bezahlt. Der BAT galt als Manteltarifvertrag neben einer großen Zahl ergänzender Tarifverträge für die Angestellten des Bundes, der Länder und der in den kommunalen Arbeitgeberverbänden zusammengeschlossenen Arbeitgeber. Neben der Bezahlung enthielt der Tarifvertrag z. B. Vereinbarungen zu Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsbefreiung, Eingruppierung, Sozialbezügen, Versorgung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Für die neuen Bundesländer gab es einen eigenen Tarifvertrag BAT-O. Beide Tarifverträge wurden in Bezug auf die Beschäftigten beim Bund und in den Kommunen im Jahr 2005 durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) abgelöst. Für die Beschäftigen der Länder gilt seit Ende 2006 der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nur in Hessen und Berlin wurden eigene Tarifverträge geschlossen, die sich jedoch in weiten Teilen am TV-L orientieren. In Hessen gilt der TV-Hessen und in Berlin der TV-L Berliner Hochschulen und der TVÜ-Länder Berliner Hochschulen.