Auswahlverfahren
Die meisten Studienplätze, für die man sich bewerben muss, werden in Auswahlverfahren durch die Hochschulen vergeben. Das gilt auch für 60 % der Studienplätze in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen.
Welche Kriterien in den Auswahlverfahren eine Rolle spielen und welches Gewicht ihnen jeweils zukommt, ist in landesrechtlichen und hochschulinternen Vorschriften geregelt, kann also von Land zu Land, von Hochschule zu Hochschule und von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich sein. Das mit Abstand wichtigste Zulassungskriterium bei grundständigen Studiengängen ist jedoch, bis auf wenige Ausnahmen, die Abiturnote.
Weitere Kriterien können sein: einzelne Noten des Abiturzeugnisses, die für das Studienfach besonders wichtig sind, das Ergebnis fachbezogener Studierfähigkeitstestes und Auswahlgespräche oder eine einschlägige berufliche Ausbildung.
Bei Studiengängen, die besondere (künstlerische) Begabungen, (sportliche) Fähigkeiten oder Sprachkenntnisse voraussetzen, werden im Vorfeld des Studiums Eignungsprüfungen und Sprachtests durchgeführt. Ein bestimmter Prozentsatz der Studienplätze wird in aller Regel allein nach der Anzahl der Wartesemester vergeben.
Bei Masterstudiengängen können z. B. die Note des Bachelorabschlusses, die Eignung oder beruflicher Vorerfahrung bei der Studienplatzvergabe eine Rolle spielen.
Mehr dazu: Tipps und Tricks: Auswahlgespräche an Hochschulen