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Studieren von A bis Z

Ausbildungskosten

Zu den Ausbildungskosten gehören u. a. Aufwendungen für Studiengebühren, Fachliteratur, Arbeits- und Lernmittel, beruflich veranlasste Sprachkurse, Fahrtkosten und eine doppelte Haushaltsführung.

Seit 2004 können derartige Kosten einer ersten Berufsausbildung (die auch ein Studium sein kann) nur noch als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Der Absetzungsbetrag lag lange Zeit bei maximal 4.000 Euro pro Kalenderjahr. Seit 2012 liegt die Grenze bei 6.000 Euro. Nur dann, wenn die Ausbildung Bestandteil eines Dienstverhältnisses ist, können die Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Beruflich veranlasste Fort- und Weiterbildungskosten sind immer als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzbar.

Mehr dazu: Artikel Ausbildungskosten absetzen





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