Anerkennung von Leistungen
Die Anerkennung von Leistungen spielt insbesondere beim Hochschulwechsel und beim Auslandsstudium eine Rolle.
Selbst ein und dasselbe Studienfach kann an den einzelnen Hochschulen unterschiedliche (Prüfungs-)Leistungen erfordern. Für die Studierenden gelten jeweils die Regeln der Hochschule, an der sie aktuell studieren. Nach einem Hochschulwechsel muss deshalb geprüft werden, welche Leistungen nach den Regeln der neuen Hochschule bereits an der alten Hochschule erbracht wurden. Die Anerkennung setzt meist einen entsprechenden (formlosen) Antrag des Studierenden voraus, der an den zuständigen Prüfungsausschuss bzw. das zuständige Prüfungsamt zu richten ist.
Bei einem Auslandsstudium ist – ebenfalls auf der Grundlage eines entsprechenden Antrags des/r Studierenden - zu prüfen, welche Leistungen aus dem Ausland für das Studium im Inland angerechnet werden können.
Im Zuge des Bologna-Prozesses soll(te) die Anerkennung von Leistungen (aus dem Ausland) durch die Einführung des ECTS-Punkte-Systems und des Diploma Supplements sowie der Modularisierung von Studiengängen erleichtert werden. Die Umsetzung der Neuerungen ist noch lange nicht abgeschlossen.