Studieren von A bis Z
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Versicherung für den Fall der Bedürftigkeit infolge Arbeitslosigkeit. Der Beitragssatz liegt seit dem 1.1.2020 bei 2,4 % des Bruttoeinkommens. Wer über einen Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, kann Arbeitslosengeld I erhalten. Seit dem 1.2.2006 können auch Selbstständige freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und Leistungsansprüche erwerben.
Studierende sind selbst bei umfangreicheren Jobs nicht versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung (siehe Werkstudentenprivileg).