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Studieren von A bis Z

Arbeitslosengeld II (ALG II)

Im Volksmund auch als Hartz IV bezeichnet. Aus Steuergeldern finanzierte Sozialleistung, mit welcher der Mindestunterhalt von erwerbsfähigen Personen sichergestellt wird, die aktuell hilfebedürftig sind, weil sie keinen Job haben oder als Arbeitnehmer oder Selbstständige nicht genug zum Leben verdienen. Personen, die hilfebedürftig und nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld (SGB II) bzw. Sozialhilfe (SGB XII) beantragen.

Studierende erhalten normalerweise kein ALG II. Der Studierendenstatus schließt die Sozialleistung aus. Es gibt nur wenige Ausnahmen für bestimmte Zuschläge oder bei Unterbrechung des Studiums wegen Krankheit (dann gilt formal auch nicht mehr der Studierendenstatus).

Mehr dazu: Artikel ALG II, Sozialgeld und Sozialhilfe für Studierende und SchülerInnen und Der Einfluss des BAföGs auf andere Sozialleistungen





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