Arbeitslosengeld I (ALG I)
Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung (ALV). Wird von der Agentur für Arbeit im Falle der Arbeitslosigkeit oder bei Teilnahme an einer durch die Agentur geförderten beruflichen Weiterbildung gezahlt. Voraussetzung ist, dass man sich rechtzeitig arbeitslos gemeldet hat und in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt bei Arbeitslosen ohne Kind 60%, bei Arbeitslosen mit Kind 67% des Leistungsentgelts (die Berechnung ist etwas komplizierter, deshalb lassen wir es an dieser Stelle bei diesem unklaren Begriff). ALG I kann – je nach Alter und zurückgelegter Versichertenzeit – bis zu 12 Monate gezahlt werden. Bei Menschen über 50 auch länger.