Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Seit dem Wintersemester 2005/06 dürfen die Hochschulen 60% der Studienplätze, die von hochschulSTART.de (Ex-ZVS) verteilt werden, nach eigenen Kriterien vergeben (d.h. hochschulSTART.de verwaltet nur die Anträge). Die meisten haben die Auswahl der Einfachheit halber doch wieder hochschulSTART.de überlassen.
Auch beim lokalen Zulassungsverfahren einer Hochschule kann es eine Art "AdH" geben. Nämlich dann, wenn wie bei hochschulSTART.de zunächst ein Teil der Plätze (meist je 20%) nach Leistungsquote und Wartezeit vergeben werden und beim Rest dann u.U. weitere Kriterien hinzukommen. Ob das so ist, sollte aus der entsprechenden Satzung der Hochschule hervorgehen. Wenn das der Fall ist, sind ausgewiesene Noten-Grenzwerte mit Vorsicht zu genießen: Denn dann reicht die "pure" Gesamt-Note eben nicht aus, sondern es gibt noch andere Kriterien und zumindest bei nur knapp besser als die Grenznote dürfte es entscheidend sein, auch bei den anderen Kriterien gut abzuschneiden.
Mehr dazu: Artikel Zulassungsbeschränkte Studiengänge / hochschulSTART.de