Richtig (um)melden und mehrSemesteranschrift, Heimatanschrift & Co
1. FAQ ❓
Die Semesteranschrift oder Semesteradresse ist deine Korrespondenzadresse während des Studiums, also i.d.R dort, wo du wohnst. Die Heimatanschrift ist deine aktuelle Anschrift. Das ist bei Studienanfänger*innen meistens die Adresse der Eltern.
Ja. Wenn du zum Studieren ausgezogen bist, musst du dich an dem neuen Ort anmelden.
Einige Kommunen erheben Zweitwohnungssteuer. Auch Studierende sind davon nicht befreit.
2. Semesteranschrift vs. Heimatanschrift 📬
Wer sich für einen Platz im Wohnheim bewirbt, kennt sie vielleicht schon: die Frage nach der Semesteranschrift und nach der Heimatanschrift. Semesteranschrift? Die habe ich doch noch gar nicht! denkst du vielleicht. Falls du noch bei deinen Eltern wohnst, ist das auch vollkommen richtig. Dann brauchst du nur deine Heimatanschrift einzutragen.
Aber was bedeutet Semesteranschrift? Die Semesteranschrift, auch Studienadresse genannt, ist deine Adresse am Studienort. Solltest du dort beispielsweise schon eine Wohnung haben, ist dies deine Semesteranschrift.
Auch von Hochschulen wird bei der Immatrikulation oft nach der Heimatadresse und nach der Semesteranschrift gefragt.
Die Semesteranschrift ist dabei deine Koresspondenzadresse während des Studiums. Hierhin erhältst du also deine Post von der Uni.
Die Heimatadresse ist für die Hochschulen insofern relevant, als dass sie dich somit vermutlich auch erreichen können, wenn du nicht mehr an deiner Semesteradresse wohnst, zum Beispiel nach dem Studienabschluss.
Sobald du eine Semesteranschrift hast, kannst du diese auch bei der Hochschule nachreichen. Bleibst du zum Studieren in der Heimat wohnen, sind Heimat- und Studienadresse identisch.
3. Ummelden 🗂
Wenn du in eine neue Wohnung umgezogen bist, hast du das Einwohnemelderamt darüber zu informieren. Im Prinzip gilt die Regel, dass die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen soll – wenn man sich erst später ummeldet, kann eine Strafzahlung drohen. Bisher wird diese selten tatsächlich umgesetzt – trotzdem kein Grund, unnötig zu warten.
In einigen Städten lohnt sich das Ummelden ganz besonders: hier gibt es „Willkommensgeschenke“ für Studis. Meistens ist das ein Begrüßungsgeld in bar (100-250 Euro). In der Regel ist das eine Einmal-Auszahlung, es gibt aber auch Städte wie Cottbus oder Brandenburg an der Havel, in denen du Geld pro Studienjahr erhältst. Um dieses Geld zu erhalten, musst du deinen Hauptwohnsitz allerdings auch in der jeweiligen Stadt angemeldet haben.
4. Muss ich als Student:in Rundfunkbeitrag zahlen? 📻💰
Wenn du dich an deiner neuen Adresse umgemeldet hast, wirst du früher oder später aufgefordert, Rundfunkgebühren zu bezahlen. Zahlen muss eine volljährige Person, welche die Wohnung bewohnt, also entweder dort gemeldet oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Minderjährige spielen beim Rundfunkbeitrag grundsätzlich keine Rolle. Wohnen mehrere Erwachsene in einer Wohnung, müssen sie gemeinsam für den Beitrag aufkommen. Wer in der Wohnung wohnt, erfährt der Gebührenservice z. B. von der Meldestelle.
Auch wenn es mehrere Beitragspflichtige gibt, muss den Beitrag faktisch nur einer zahlen. Wer das ist, können die Bewohner unter sich ausmachen und diesen angeben. Sonst wird der Beitragsservice von sich aus eine Person bestimmen – rechtlich gesehen ist das in Ordnung, dagegen kann man sich im Grunde nicht wehren. Nur wenn die ausgesuchte Person als Beitragszahler wegfällt, weil sie sich z.B. von der Beitragspflicht befreien lässt oder aus der Wohnung auszieht, ist dies ein Grund für den Beitragsservice, künftig einen anderen Bewohner zur Kasse zu bitten.
Befreien lassen kann sich, wer BAföG erhält. Außerdem sind Behinderung oder Härtefälle Gründe für eine Befreiung.
5. Aufgepasst bei Adressänderungen und BAföG 💶📨
Wenn du BAföG erhältst, muss natürlich auch dem BAföG-Amt eine gültige Adresse vorliegen. Hier gilt es, besonders aufzupassen, wenn man umzieht. Denn wenn die BAföG-Schreiben nicht zugestellt werden können, ermittelt das BAföG-Amt die neue Wohnanschrift selbst. Dafür fällt eine Gebühr an.
Ganz besonders sollte aufpassen, wessen Abschluss und BAföG-Bezugsdauer bereits abgeschlossen ist und wenn man danach umzieht: Möglicherweise denkt man mit Jobeinstieg nach dem Studium erstmal nicht mehr ans BAföG. Aber fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (i.d.R 3 Jahre nach dem Bachelor, auch wenn du für den Master gefördert wurdest) beginnt die Rückzahlungsverpflichtung. Für die Rückzahlung ist das Bundesverwaltungsamt zuständig. Können sie dich unter der ihnen vorliegenden Adresse nicht erreichen, ermitteln auch sie die Adresse selbst und erheben dafür eine Gebühr in Höhe von 25 Euro. Besser ist es also, auch nach BAföG-Bezug jede neue Adresse oder auch Adressänderung (z.B Hausnummern-Änderung) mitzuteilen. Das geht ganz einfach online.
6. Zweitwohnsitzsteuer 🏡🏠💰
Was ist, wenn ich nicht nur einen Wohnsitz habe? Einige Studierende haben zwei Wohnsitze. Entweder ist dabei der Studienort der Hauptwohnsitz oder der Zweitwohnsitz. Wenn du jedes Wochenende nach Hause fährst, kann dein Elternhaus beispielsweise dein Hauptwohnsitz bleiben.
Doch Aufgepasst! Wer einen zweiten Wohnsitz hat, muss oft Zweitwohnungssteuer zahlen. Denn: Auch an diesem Ort nutzt du die Infrastruktur etc. Damit der Ort nicht leer ausgeht, erheben einige Kommunen die Zweitwohnungssteuer. Wann genau diese erhoben wird – ob schon für das Zimmer zur Untermiete oder erst bei eigener Wohnung mit Küche und Bad – ist dabei den Kommunen überlassen. Auch die Steuerhöhe ist dabei unterschiedlich, manche Kommunen verlangen auch gar keine.
Alle Infos dazu – welche Städte Steuern erheben, welche nicht, wo Befreiungen möglich sind und wann eine Zweitwohnung vielleicht sogar steuerlich relevant sein kann – in folgendem ausführlichen Artikel: