Wann es keine gute Idee istDas Scheinstudium
1. Oft gestellte Fragen
Wie der Name schon sagt, studierst du während eines Scheinstudiums nur zum Schein. Meistens geht es darum, sich bestimmte Vorteile zu "erschleichen", wie eine vergünstigte Krankenversicherung.
Das bloße Einschreiben in irgendein Fach ist legal und höchstens moralisch verwerflich, falls es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt und du anderen einen Platz wegnimmst. Illegal ist hingegen, das Erschleichen von (finanziellen) Leistungen, die dir nicht zustehen.
2. Was ist ein Scheinstudium? – Vermeintliche Vorteile
Der Begriff Scheinstudium bezeichnet die Einschreibung an einer Hochschule ohne jedoch tatsächlich zu studieren. Dabei geht es vielen Scheinstudierenden vor Allem um das Erschleichen folgender Leistungen:
Krankenversicherung
Oftmals möchten Scheinstudierende in der Familienversicherung bleiben. Bis man 23 Jahre alt ist, bleibt man das allerdings sowieso, sofern man nicht erwerbstätig ist und unter der Einkommensgrenze liegt. Befindet man sich in einer Ausbildung, wie etwa einem Studium, kann man auch bis man 25 ist in der Familienversicherung bleiben.
Aber auch wenn man nicht mehr familienversichert ist, erhält man als Student*in günstige Konditionen.
Allerdings darf man dann maximal 20 Stunden neben dem Studium arbeiten, wenn man vom Studierendenstatus beispielsweise als Werkstudent profitieren möchte.
Kindergeld
Kindergeld erhält man, bis man 25 ist – allerdings nur, wenn man sich in einer Ausbildung befindet. Daher wird ein Scheinstudium gern genutzt, damit die Kindergeld-Bezüge nicht gestrichen werden.
Studi-Rabatte
Ob Theater, Museen oder Kino: In sämtlichen Kultur-Einrichtungen gibt es Studi-Rabatte, die teilweise extrem lohnen: so kostet ein Theaterticket in manchen Häusern beispielsweise für Studis pauschal 10 Euro – auch in der ersten Reihe, wo die Tickets ansonsten auch gerne mal 80 Euro kosten können.
Semesterticket
Früher war auch das Semesterticket für viele ein Hauptgrund, um sich in an einer Uni zu immatrikulieren. Vor allem in teuren Verkehrsbetrieben wurden hier große Ersparnisse eingefahren. Aufgrund des Deutschlandtickets dürfte dieser Grund mittlerweile nicht mehr ganz so relevant sein – wobei du mit einem studentischen Deutschlandticket immer noch bessere Konditionen erhältst, als wenn du es zum regulären Preis bezahlen würdest.
Im Tagesspiegel wird sogar die Mutmaßung verlautbart, dass sinkende Einschreibezahlen und das Deutschlandticket in einem Zusammenhang stehen. Der Rückgang der Einschreibezahlen ist allerdings vor allem auf andere Faktoren zurückzuführen. Und auch in den kommenden Jahren wird die Zahl weiter sinken, wie ihr in unserem Artikel lesen könnt.
BAföG
Tendenziell ist es denkbar, BAföG zu beziehen, auch wenn du erstmal gar keine Leistungen erbringst. Sprich: BAföG für ein Scheinstudium zu beantragen. Bedenke aber: Fair ist das nicht, legal sowieso nicht. Spätestens nach dem 3. oder 4. Semester will das BAföG-Amt Leistungsnachweise sehen. Wenn du diese nicht vorlegen kannst, verlierst du deinen BAföG-Anspruch. Es könnte sogar sein, dass das Amt die Rückzahlung der bisherigen Förderung verlangt. Allerdings müsste das Amt dafür nachweisen können, dass du tatsächlich nie an der Uni warst. BAföG für irgend eine Studium in Deutschland beziehen und währenddessen im Ausland leben wäre dabei allerdings eine wirklich schlechte Idee.
Willst du später ernsthaft studieren und bist dann auf BAföG angewiesen, darf dein vorheriger Studienversuch nicht zu lange angedauert haben. Musst du dann nochmals wechseln, musst du die Wechsel (dann in der Regel doch auch den ersten) begründen.
3. Nachteile
Kommen wir nun dazu, warum es trotz der vermeintlichen Vorzüge, gar keine so gute Idee ist, ein Scheinstudium aufzunehmen. Einige Nachteile wurden oben bereits genannt, doch es gibt noch Weitere:
Semesterbeitrag kostet
Jede*r Student*in hat halbjährlich den Semesterbeitrag zu entrichten. Dieser beträgt 200-400 Euro. Wer ein Scheinstudium „anstrebt“, sollte also auch den Semesterbeitrag im Blick behalten – die vermeintlichen Einsparungen werden dadurch nochmals geschmälert.
Exmatrikulation möglich
In einigen Unis musst du bis zu einem gewissen Zeitpunkt Leistungen erbracht haben, ansonsten kann dir die Exmatrikulation drohen. Allerdings ist das an jeder Hochschule unterschiedlich geregelt – hier hilft nur ein Blick in die Studienordnung.
Verlust des BAföG
Egal ob du während deines Scheinstudiums BAföG beziehst oder nicht, solltest du daran denken, dass dir das später auf die Füße fallen kann. Wenn du nochmal ernsthaft studieren möchtest und auf BAföG angewiesen bist, solltest du vorher nicht mehr als vier Semester studiert haben. Dabei zählen auch Semester, in denen du BAföG gar nicht beantragt hast!
Oder du beantragst während deines Scheinstudiums spätestens zum Anfang des 5. Semesters einen Fachrichtungswechsel. Dann kannst du auch für die neue Fachrichtung BAföG beantragen. Bedenke aber: Auch wenn theoretisch mehrere Fachrichtungswechsel und weiterhin BAföG möglich ist: Du musst eine Begründung liefern und je länger die Studienversuche dauerten (oder je häufiger die Wechsel waren), desto genauer wird sich das Amt die Begründung anschauen und strengere Maßstäbe anlegen. Und vor allem auch nach Leistungsnachweisen fragen …
Grundsätzlich gilt: BAföG sollte nur erhalten, wer auch ernsthaft studiert. Wenn du also BAföG erhältst, obwohl du gar nicht studierst, erschleichst du dir hier Leistungen, die dir nicht zustehen. Das ist und bleibt illegal.
Geld verdienen gar nicht immer möglich
Wenn du die obigen Leistungen in Anspruch nimmst, wirst du nur wenig Geld nebenher verdienen können. Willst du mehr Geld verdienen, sind die Vorteile des Kindergeldes und der vergünstigten Krankenversicherung schnell obsolet und somit bringt dir auch ein Scheinstudium nichts.
Woher Leistungsnachweise bekommen?
Für die Krankenversicherung, das BAföG oder Studienkredite können Leistungsnachweise angefordert werden – diese wirst du nicht erbringen können.
Später Langzeitstudiengebühren?
In einigen Bundesländern gibt es auch an staatlichen Hochschulen Studiengebühren – für „Langzeitstudierende“. Und in die Kategorie könntest du später fallen, wenn du mit einem Scheinstudium schon Semester verbrauchst.
Blockieren von Studienplätzen
Oftmals wird kritisiert, dass Scheinstudierende Leuten den Studienplatz wegnähmen. Ob das tatsächlich so ist, kommt auf den Einzelfall drauf an. Denn wer sich in einen zulassungsfreien Studienplatz einschreibt, nimmt so direkt niemandem den Platz weg. Anders sieht es bei zulassungsbeschränkten Studiengängen aus. Und wenn sich dauerhaft viel mehr in einen zulassungsfreien Studiengang einschreiben, wird dieser wahrscheinlich doch zulassungsbeschränkt werden.
Ist ein Scheinstudium legal?
Auch hier muss man genau hinschauen. Das Scheinstudium an sich ist legal. Nicht legal hingegen ist, dass du dir während des Scheinstudiums Leistungen erschleichst. Allerdings äußerst Rechtsanwalt Arne-Patrik Heinze gegenüber Spiegel Online: „Rechtlich sind etwaige strafrechtliche und schadensersatzrechtliche Konsequenzen kaum zu befürchten“ – denn der Schaden sei gering und ein vorsätzlicher Betrug schwer nachweisbar.
Hinzu kommt, dass auch Hochschulen wenig Interesse daran haben dürften, Scheinstudierende aufzudecken – der Verwaltungsaufwand steht in keiner Relation zu den Vorteilen für die Hochschule. Des Weiteren – auch wenn das nur ein marginaler Punkt sein mag – bemisst sich auch der Etat der Hochschulen nach Studizahlen. Sprich: Je mehr Studis an einer Hochschule eingeschrieben sind, desto mehr Geld bekommt sie auch.
4. Fazit
Wie du siehst, macht die Aufnahme eines Scheinstudiums also nur wenig Sinn. in seltenen Fällen und für begrenzte Zeit mag es tatsächlich Vorteile einbringen, beispielsweise wenn du noch zuhause wohnst und keine großen Lebensunterhaltungskosten hast. Dennoch ist das Erschleichen von Leistungen nicht legal.