Studieren in X SemesternDie Regelstudienzeit
1. Oft gestellte Fragen?
Die Regelstudienzeit für einen Bachelor liegt in der Regel bei 6 Semester (180 ECTS), für einen Master bei 4 Semester (120 ECTS). Vor allem an Fachhochschulen gibt es öfter auch die Kombi 7+3, sehr selten ist 8+2.
Du kannst die Regelstudienzeit durchaus überschreiten, es kann aber Grenzen geben. Falls du BAföG beziehst: Dieses endet mit der Regelstudienzeit, wobei es Verlängerungsmöglichkeiten gibt. Ab WiSe 2024/2025 gibt es beim BAföG ein Flexibilitätssemester. In einigen Bundesländern können außerdem ab einer gewissen Anzahl an Hochschulsemestern (meistens 5 über der Regelstudienzeit) Langzeitstudiengebühren fällig.
Als Regelstudienzeit für einen Bachelor sind an einer Universität i.d.R 6 Semester und für einen Master 4 Semester vorgesehen. An Fachhochschulen, Kunsthochschulen und Musikhochschulen haben Bachelor oft 7-8 Semester, die dazu passenden Master dann 3 bzw. 2 Semester. In der Realität dauert das Studium meist ein bis zwei Semester länger, manchmal auch mehr.
Nein, du wirst natürlich nicht exmatrikuliert bei der Nicht-Einhaltung der Regelstudienzeit. Wenn du allerdings jahrelang keine oder sehr wenige Studienleistungen erbringst, kann das möglicherweise zu einer Zwangsexmatrikulation führen.
Die Regelstudienzeit ist in der Hochschulgesetzgebung geregelt. Im Zuge der Bologna-Reform und die damit einhergehende Umstellung auf Bachelor und Master wurde die Studiendauer mehr als früher standardisiert. Eingeführt wurde sie ursprünglich 1978 aus ganz trivialen Gründen: Wenn Universitäten Fächer aus ihrem Repertoire strichen, konnten die Studierenden ihren Abschluss nicht machen und es kam zu Klagen. Die Einführung der Regelstudienzeit konnte dem entgegenwirken mit dem Versprechen, dass jede*r der sich einschreibt das Studium auch beenden kann. Ursprünglich war die Einführung einer Regelstudienzeit also zugunsten der Studierenden gedacht. Mit der Einführung der Bologna-Reform wurde die Regelstudienzeit bezogen auf einen ersten Studienabschluss allerdings deutlich verkürzt, was insbesondere im Jahr 2009 zu bundesweiten Protesten („Bildungsstreik“) führte. Die Angst war, dass die Masse nur noch einen Bachelor machen solle und nur wenigen der Master offensteht. Das hat sich letztlich nicht bewahrheitet – insofern wurde auch die Regelstudienzeit nicht wirklich verkürzt, denn Bachelor und Master kommen zusammen auf 10 Semester, was meist sogar mehr als die oft üblichen 9 Semester eines früheren Diploms sind. Neben Bachelor und Master-Studiengängen gibt es aber auch bei Staatsexamen-Studiengängen und den nur noch recht selten existierenden Diplom- oder Magisterstudiengängen Regelstudienzeiten. 2. Was ist die Regelstudienzeit?
3. Wie lange dauert ein Studium?
Die Regelstudienzeit im Bachelor beträgt an Universitäten meist 6 Semester (3 Jahre), während es im Master 4 Semester (2 Jahre sind).
An Fachhochschulen, Musikhochschulen oder Kunsthochschulen dauern Bachelor-Studiengänge oft 7 Semester (davon oft ein Praxissemester), seltener sogar 8 Semester. Die Master-Studiengänge dauern entsprechend meist 3 Semester. Es gibt aber auch die an Unis üblichen 6+4-Kombis.
Diese Zahlen beziehen sich auf Vollzeit-Studiengänge. Wenn dual/berufsbegleitend studiert wird oder eine Berufsausbildung integriert ist, können es auch 1-3 Semester mehr sein und in Teilzeit-Studiengängen sind es oft sogar doppelt so viele Semester im Vergleich zum Vollzeitstudium.
Bei Diplomstudiengängen und Magisterstudiengängen beträgt die Regelstudienzeit 8-10 Semester. In Staatsexamens-Studiengängen beträgt die reguläre Dauer des Studiums 8-12 Semester.
Für Promotions-Studiengänge gibt es keine Regelstudienzeit.
Studium | Regelstudienzeit (in Klammer seltenere Varianten) |
---|---|
Vollzeit-Bachelor Uni | 6 (7|8) |
Vollzeit-Master Uni | 4 (3|2) |
Vollzeit-Bachelor FH | 7 (6|8) |
Vollzeit-Master FH | 3 (4|2) |
Jura Staatsexamen | 10 |
Medizin Staatsexamen | 12 |
Tiermedizin Staatsexamen | 11 |
Pharmazie Staatsexamen | 8-10 |
Lehramt | 10 |
Zahnmedizin Staatsexamen | 11 |
4. Wie wichtig ist es, die Regelstudienzeit einzuhalten?
Im Studienjahr 2022 hat es nur rund ein Drittel geschafft, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit abzuschließen. Und das liegt nicht vordergründig an Corona – von der Pandemie waren die Absolvent*innen während ihres Studiums zwar betroffen, aber aufgrund der Pandemie wurde die Regelstudienzeit auch mehrmals seitens der Hochschulen verlängert. Nichtsdestotrotz ist es natürlich möglich, dass auch die Pandemie und ihre Nachwirkungen da mit hinein spielen.
Das Nicht-Einhalten der Regelstudienzeit ist also eher die Regel als die Ausnahme. Es kann dabei vielerlei Gründe haben, warum die Regelstudienzeit nicht eingehalten wird oder auch gar nicht eingehalten werden kann: Manchmal sind die Modulpläne überfrachtet, in anderen Fällen liegt es an finanziellen Gründen, zum Beispiel weil man neben dem Studium noch einen Job hat, um das Studium zu finanzieren. Aber auch ein Zusammenspiel mehrerer Faktoren kann der Grund sein. Natürlich kann auch krankheitsbedingt oder aus sonstigen privaten Gründen nicht zu schaffen sein.
Die Regelstudienzeit nicht einzuhalten und ein bis drei Semester darüber zu liegen, sind also normal.
Exmatrikuliert wirst du bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit zunächst nicht.
Es gibt aber an diversen Hochschulen eine „Studienfortschrittskontrolle“. An der TU München ist es konkret so, dass ab dem Ende des dritten Fachsemesters immer eine Mindestzahl an Credits gefordert ist (30 ECTS nach dem dritten, jeweils 30 mehr nach dem jeweils folgenden). Hat man nicht triftige Gründe, die man umgehend vorbringen muss, führt das zur Wertung der noch fehlenden Prüfungen als nicht bestanden. Geschieht das ein weiteres Mal, gelten die fehlenden Prüfungen als endgültig nicht bestanden – das hätte dann zur Folge, dass man nicht weiterstudieren kann.
Anderswo kann eine Exmatrikulation erfolgen, wenn lange keine oder sehr wenige Studienleistungen erbracht werden. Die Regelungen hängen dann weniger an der Regelstudienzeit sondern sagen bspw. „[w]er innerhalb von zwei Jahren keinen in einer Prüfungs- oder Studienordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbringt, kann exmatrikuliert werden.“ (zitiert aus dem aktuellen Hessischen Hochschulgesetz § 65 Abs. 4).
In einigen Bundesländern* fallen ab einer gewissen Überschreitung (meistens ab 5 oder 6 Semestern) Langzeitstudiengebühren an. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, z.B wenn man während des Studiums ein Kind unter 14 Jahren betreut.
*Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
5. Regelstudienzeit und BAföG
BAföG wird immer nur für die Regelstudienzeit eines Studienganges bewilligt. Aber es gibt natürlich Ausnahmen und ein Flexibilitätssemester gibt es sehr einfach zusätzlich.
Regelstudienzeit und Corona
Während der Corona-Pandemie wurde die Regelstudienzeit fast überall erhöht, d.h es wurden mehrere Semester „hinten dran“ gehängt. Diese verlängerte Studienzeit gilt nur für diejenigen, die schon während der Pandemie immatrikuliert waren.
Wenn du keine Gründe für eine Verlängerung deines Studiums vorbringen kannst, kannst du inzwischen direkt im Anschluss (sofern du solange BAföG bekommen konntest) an die Regelstudienzeit einmalig (Bachelor+Master zusammen!) ein Flexibilitätssemester ohne Angabe von Gründen beantragen.
Alles zum Flexibilitätssemester
Reicht auch das Flexibilitätssemester nicht (oder ist es nicht mehr möglich), gab es aber gute Gründe (im Sinne des BAföG) für das längere Studium, so kannst du auf Antrag länger BAföG bekommen. Gründe können Krankheit, Schwangerschaft oder Kindererziehung sein, es gibt auch einige weitere Härtefälle. Hier ist ein entsprechender Antrag zu stellen und die vorgebrachten Tatsachen zu belegen.
Wenn all das schon aufgezählte nicht ausreicht, kannst du möglicherweise noch die Studienabschlusshilfe beantragen. Diese ist ein Staatsdarlehen (also anders als das normale BAföG zu 100% ein Darlehen), welches komplett zurückgezahlt werden muss. Immerhin ohne Zinsen und wie bei den „normalen“ BAföG-Schulden ist eine zeitweise Freistellung von der Rückzahlung bei geringen Einkünften möglich.
6. Die Regelstudienzeit und das Auslands- oder Urlaubssemester
Wenn du ein Auslandssemester in dein Studium integrierst und dieses nicht explizit im Modulplan vorgesehen ist, ist es oftmals nicht möglich, die Regelstudienzeit einzuhalten. Zwar kannst du dir die deine Studienleistungen aus dem Ausland anrechnen lassen, oftmals unterscheiden diese sich jedoch zu stark vom Modulplan an deiner Heimatuni. Daher solltest du dich unbedingt vor deinem Auslandssemester mit deiner Hochschule (z.B Austauschkoordinator) in Kontakt setzen, um ein Learning Agreement zu unterschreiben.
Legst du hingegen ein Urlaubssemester ein, wird dieses Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Lediglich deine Hochschulsemester (siehe 8.) laufen weiter, da du trotzdem immatrikuliert bist.
7. Die Regelstudienzeit beim Fachrichtungswechsel oder Hochschulwechsel
Wechselst du den Studiengang innerhalb der Hochschule steht deine Semesteruhr des Studiengangs wieder bei 0 – außer dir werden Leistungen aus dem bisherigen Studium anerkennt. Gilt letzteres wirst du in ein höheres Semester eingestuft und die verbleibende Regelstudienzeit verkürzt sich entsprechend. Das gilt dann auch beim BAföG.
Deine Hochschulsemester hingegen werden in jedem Fall normal weiter gezählt, was aber keinen Einfluss auf die Regelstudienzeit hat.