Hochschulbetrieb in der Corona-KriseWas ist mit dem Sommersemester 2020?
So soll es nicht bleiben …
1. Sommersemester im Homesaal?!
Ob das Sommersemester überhaupt stattfinden kann ist weiterhin unklar. Trotzdem bereiten sich die Hochschulen darauf vor, den Lehrbetrieb zeitnah wieder aufnehmen zu können. Dazu wird intensiv an der Umstellung auf Online-Lehrformate gearbeitet, falls weiterhin Kontakt- oder Ausgangssperren bestehen bleiben.
Da jeden Tag mit Änderungen zu rechnen ist, solltest du dich unbedingt regelmäßig direkt auf der Website deiner Hochschule über den aktuellen Stand der Dinge informieren. Je nach Bundesland kann es zu unterschiedlichen Regelungen bezüglich einer möglichen Verlängerung der Schließung, aber auch der Wiederaufnahme des Lehrbetriebes in digitalen Formaten kommen. Auch die Frage ob, wann und wie Prüfungen abgelegt werden müssen, ist nicht einheitlich geregelt.
Weiter unten haben wir für dich eine Übersicht der Regelungen in den einzelnen Bundesländern zusammengestellt. Hier geht’s direkt zur Übersicht!
2. Besser ein „Nicht-Semester?“
Gleichzeitig werden immer mehr Stimmen laut, die dazu auffordern das Sommersemester nur in „abgespeckter“ Form umzusetzen, formal solle es dann gar nicht gezählt werden. Nur so sei gewährleistet, dass den Studierenden durch die Folgen der Epidemie keine Nachteile entstünden. Mittlerweile haben mehr als 1.400 Hochschullehrer*innen den offenen Brief zum „Nicht-Semester“ unterzeichnet. Als Begründung nennen die Initiatoren, selbst Hochschulprofessoren und Professorinnen, dass keine fairen Bedingungen gewährleistet seien. Weder die technische Infrastruktur, noch die Lehrenden und Lernenden seien in der kurzen Zeit ausreichend auf die digitalen Lehrformate vorzubereiten. Darüber hinaus stelle auch die jeweils individuelle Einschränkung durch die Pandemie ein Hindernis für den regulären Lehrbetrieb dar.
Der HRK und DAAD argumentieren dagegen: um keine Chance ungenutzt verstreichen zu lassen, müsse der Lehrbetrieb fortgesetzt werden. Studierenden und Wissenschaftler*innen müsse die Möglichkeit eingeräumt werden, Regelstudienzeiten einzuhalten sowie lückenlose Biographien genauso fortzusetzen (vgl. https://www.forschung-und-lehre.de).
Mittlerweile gibt es auch Kompromiss-Vorschläge wie das „Optionssemester“.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich aber darauf festgelegt, das Sommersemester grundsätzlich durchzuziehen. Aber auch mit dieser Ansage und ihren vielen „Solls“ bleiben die meisten Details leider offen. Es läuft aber offenbar darauf hinaus, dass das Semester irgendwie laufen wird, wie genau mit möglichen Mängeln umgegangen wird, aber erst später oder individuell zu klären sein wird …
3. Verlängerte Bewerbungsfristen
Auch die angehenden Studis, nämlich die diesjährigen Abiturientinnen und Abiturienten sind von den Folgen der Corona-Krise maßgeblich beeinträchtigt. Bislang ist vielerorts unklar, wann genau die Abiturprüfungen geschrieben werden können. Einige Bundesländer visieren dafür die zweite Maihälfte an, andere halten sich alle Optionen offen.
Während also weder Klarheit über den tatsächlichen Beginn des Sommersemesters, noch über dessen formelle Bewertung herrscht, scheint inzwischen klar zu sein: die Bewerbungsfrist für das Wintersemester beginnt später und wird verlängert. Die Kultusministerkonferenz arbeitet gegenwärtig einen entsprechenden Plan für die Vergabe von NC-Studienplätzen aus. Das finale Datum für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen von Abiturienten und Abiturientinnen wird voraussichtlich vom 15. Juli auf den 29. August verschoben.
Das wäre insbesondere für die angehenden Medizinstudenten und -studentinnen relevant. So wird der Termin für den sogenannte Medizinertest (TMT) ebenfalls nach hinten verschoben. Der normale Termin am 9. Mai wird angesichts der Pandemie ausfallen. Stattdessen soll der TMS wohl erstmals an mehreren Terminen stattfinden – der letzte Termin könnte der 2. August sein.
Mit dem Verschiebungs-Ansatz will der Präsident des HRK, Peter-André Alt, gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Eine für alle Länder und Hochschultypen einheitliche Verschiebung des Sommersemesters, einschließlich einer Verkürzung der vorlesungsfreien Zeit, würde in der Folge auch den Beginn des anschließenden Wintersemesters verschieben. Damit sei eine verlängerte Bewerbungsfrist für eben jenes umsetzbar und käme so den ebenfalls betroffenen Abiturientinnen und Abiturienten entgegen. Das Sommersemester 2021 könnte dann wieder, wie gewohnt, im alten Rhythmus starten.
Mit dieser Maßnahme hätten alle Hochschulen Zeit und Gelegenheit, ihre digitalen Lehrangebote auszuweiten und die entsprechende Infrastruktur zu stärken. Außerdem sei der Verwaltungsaufwand für die Bewerbungsverfahren in kürzerer Zeit nahezu nicht zu schaffen. Mit einer Verschiebung des akademischen Rhythmus über zwei Semester könne das Sommersemesters aber trotz "pandemischer Krise" noch gelingen.
Wir informieren dich, sobald es dazu etwas Neues gibt. Falls du schon mehr weißt, freuen wir uns auch immer von dir direkt zu hören!
4. Übersicht der Regelungen nach Bundesländern
Auch wenn zunächst alle Beschränkungen bis 19. April galten und der 20. April als möglicher Beginn von Lockerungen im Raum steht – noch (drei Tage davor) gibt es von fast keinem Bundesland konkrete Angaben zu Änderungen.
Klar ist aber, dass es Präsenz-Vorlesungen vorerst nicht geben wird. Der Vorlesungsbeginn am 20. April wird rein virtuell sein. Vermutlich an vielen Hochschulen, die bisher kein Fernstudium angeboten haben, mit einem eingeschränkten Programm.
Immerhin werden wohl in den nächsten Wochen beispielsweise die Bibliotheken wieder öffnen können, aber alles noch mit Restriktionen verbunden ist (nie zu viele Personen auf einmal etc.). Details sind da aber auch noch kaum bekannt.
Sobald wir länderspezifisch mehr wissen, werden wir das im Folgenden ergänzen. Nutzt vor allem die angegebenen Links zu weiteren Infos. Dort sollten die Länder demnächst hoffentlich aktuellere Infos bereitstellen.
Die Hochschulen in BW werden den Lehrbetrieb voraussichtlich bis 19. April 2020 aussetzen und spätestens danach mit Online-Angeboten beginnen. Ein regulärer Präsenzbetrieb wird vorerst nicht stattfinden, Prüfungen und Pflichtpraktika sollen aber ermöglicht werden. Die Hochschulen wollen dafür sorgen, dass Studierende die für das Sommersemester 2020 vorgesehenen Studienleistungen erbringen können und gleichzeitig die „Studierbarkeit“ gewährleisten. Wie genau das in der Praxis aussehen wird, obliegt den einzelnen Hochschulen.
Online-Vorlesungen dürfen bereits vor dem 19. April beginnen und sind an vielen Hochschulen vorgesehen. Das Bundesland verhängt zwar aktuell kein allgemeines Verbot, Campus und Hochschulgebäude zu betreten, es gibt jedoch Ausnahmen. Informiere dich hierzu am besten direkt auf der Website deiner Hochschule. Mensen und Caféterien bleiben bis zur Wiederaufnahme des Lehrbetriebes ebenfalls geschlossen.
Im Freistaat wurde der voraussichtliche Beginn des Sommersemesters 2020 mittlerweile einheitlich auf den 20. April 2020 verschoben. Wenn irgend möglich, gilt selbiges auch für Prüfungen. Ausnahmen wie Staatsexamina dürfen nur durchgeführt werden, wenn der nötige Sicherheitsabstand gewährleistet werden kann.
Wie in BW gilt, dass die Hochschulen für den Ausgleich ausgefallener Veranstaltungen und Prüfungen Sorge tragen.
Bibliotheken, Verwaltung und Mensen sollen bis auf Weiteres geöffnet bleiben – sicherheitshalber solltest du dich aber trotzdem auf der Website deiner Hochschule informieren, bevor du am Ende doch noch vor verschlossenen Türen stehst.
Die Berliner Hochschulen sind seit dem 20. März 2020 in den Präsenznotbetrieb übergegangen. Dementsprechend sind sie nur noch für solche Personen zu betreten, die für die Aufrechterhaltung der Grundfunktionen unabdingbar sind. Für die meisten Studierenden heißt es also vorerst: draußen bleiben!
Mensen und Bibliotheken sind ohnehin geschlossen. Der Beginn des Sommersemesters ist bis auf Weiteres auf den 20. April 2020 verschoben. Präsenzveranstaltungen und Prüfungen werden mindestens bis dahin nicht stattfinden. Wann und in welcher Form diese nachgeholt werden, erfährst du auf der Website deiner Hochschule.
Ähnlich wie in Berlin haben auch die staatlichen Hochschulen in Brandenburg vorübergehend in den Präsenznotbetrieb umgeschaltet. Das heißt, auch die Verwaltung ist zunächst nur via E-Mail oder Telefon erreichbar, die Hochschulen selbst sind für den Publikumsverkehr geschlossen.
Der Beginn des Sommersemesters ist ebenfalls für den 20. April 2020 geplant. Alle bis dahin vorgesehenen oder sogar laufende Präsenzveranstaltungen sind auf zumeist unabsehbare Zeit verschoben oder sofern möglich auf Online-Formate umgestellt.
Laut Wissenschaftsministerium wollen die Hochschulen die Erbringung von Studienleistungen gewährleisten. Auch mündliche Prüfungen können unter Einhaltung der nötigen Sicherheitsvoraussetzungen abgenommen werden. Die Abgabefristen für Bachelor- und Masterarbeiten wurde pauschal um zwei Monate verlängert. Wie genau diese Regelung an deiner Hochschule umgesetzt wird, erfährst du am besten direkt auf deren Website.
Das gilt insbesondere für nicht staatliche Hochschulen in Brandenburg, da diesen gegenüber nur eine analoge Empfehlung, aber keine Weisung ausgesprochen wurde.
Auch in den Bremer Hochschulen sind Präsenzveranstaltungen bis einschließlich 19. April 2020 abgesagt. Mensen und Forschungseinrichtungen sind weitgehend geschlossen, ebenso die übrigen Hochschulgebäude. Auch hierzulande wurde auf Notbetrieb umgeschaltet.
Demnach sollen auch Prüfungen nur „in begründeten Einzelfällen“ als Präsenzprüfung abgenommen werden. Digital unterstützte Prüfungs- sowie Lehrformate sind von der Einschränkung selbstverständlich nicht betroffen. Um herauszufinden, welche Veranstaltungen für dich konkret wegfallen oder auf digitale Formate umgestellt wurden, besuchst du am besten direkt die Internetseiten deiner Hochschule.
In Hamburg wurde der Semesterbeginn für staatliche Hochschulen zunächst auf den 20. April 2020 verschoben. Die Staatsbibliothek ist mindestens bis dahin nur online zu nutzen, Mahngebühren für entliehene Medien entstehen vorerst nicht.
Laufendende Lehrveranstaltungen, wie z.B. an der HAW, sind auf digitale Lehrformate umgestellt. Alle anderen Lehrveranstaltungen – ob online oder Präsenz, starten zu einem einheitlichen Zeitpunkt, voraussichtlich zum 20. April, sodass Besuchern von Präsenzveranstaltungen kein Nachteil entstehen kann.
Die Durchführung von Prüfungen in dieser Zeit ist nicht einheitlich geregelt. An der Uni Hamburg beispielsweise ist das Abhalten von Prüfungen bis auf Weiteres untersagt, ohne dass den Studierenden dadurch ein Nachteil entstehen soll. Auch die TUHH hat alle Prüfungen für das laufende Semester abgesagt.
Sicherheitshalber informierst du dich auf der Website deiner Hochschule, welche Veranstaltungen oder Prüfungen wann und wie abgehalten werden.
Der Vorlesungsbeginn wird in Hessen ebenfalls auf den 20. April 2020 verschoben. Bis dahin sollen Lehrveranstaltungen ausgesetzt bzw. nach Möglichkeit digital abgehalten werden. Mensen und Bibliotheken bleiben ebenfalls geschlossen.
Prüfungen sollen, sofern verschiebbar, unbedingt verschoben werden. Falls die Prüfung zu diesem Termin unbedingt notwendig ist, müssen strenge Sicherheitsrichtlinien eingehalten werden. Für Staatsexamina gelten auch in Hessen unterschiedliche Regelungen, die du am besten direkt bei dem Prüfungsamt deiner Fakultät erfragt.
Die Hochschulen in Mecklenburg Vorpommern haben den Lehr- und Veranstaltungsbetrieb ebenfalls bis zum 20. April 2020 eingestellt. Prüfungen, die in der Zwischenzeit stattfinden sollten, werden verschoben.
Sobald planmäßige Lehrveranstaltungen den Studierenden online zur Verfügung stehen, ist die Teilnahme daran obligatorisch. Insgesamt rufen die Hochschulen dazu auf, in der „freien Zeit“ selbstorganisiert zu lernen und die Zeit nicht zu verschenken.
Konkrete Fragen beantworten dir deine Ansprechpartner*innen an deiner Hochschule gerne per Mail und eingeschränkt auch am Telefon. Persönliche Beratungsgespräche hingegen werden nicht angeboten.
Mensen und Bibliotheken sind auch hierzulande vorübergehend geschlossen. Alternative Leihangebote sowie allgemeine Neuigkeiten zum Sommersemester findest du direkt auf den Webseiten deiner Hochschule.
Auch das Land Niedersachsen hat weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung des Virus getroffen. Zum Beispiel wird der Präsenzbetrieb von Hochschulen staatlicher Verantwortung bis einschließlich 19. April 2020 ausgesetzt. Selbiges wurde in Form einer Empfehlung auch den privaten Hochschulen vorgelegt. Insofern macht es unbedingt Sinn, hier nochmal selbst auf der Website der jeweiligen Einrichtung nachzulesen.
Sofern Hochschulen auf digitale Lehrformate umgestellt haben, kann der Lehrbetrieb auch vorher wieder aufgenommen werden.
Ob und wie in dieser Zeit Prüfungen abgenommen werden, obliegt den einzelnen Hochschulen. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat aber eine Empfehlung gegenüber den Hochschulen ausgesprochen, in dieser Zeit anfallende Prüfungen zu verschieben. Bachelor- und Masterarbeiten können weiterhin abgegeben werden, der jeweilige Einzelfall sollte aber unbedingt mit dem Zuständigen der Hochschule kommuniziert werden.
Mensen und Bibliotheken bleiben auch in Niedersachsen vorübergehend geschlossen, Möglichkeiten zu Online-Entleihungen bestehen aber weiter.
Der Vorlesungsbeginn in Nordrhein-Westphalen wird zunächst auf den 20. April 2020 verschoben.
„Digitale Veranstaltungen sowie kleinere Präsenzveranstaltungen können die Hochschulen im Einklang mit den jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben und den Empfehlungen des RKI auch vor auch vor dem Vorlesungsbeginn nach eigenem Ermessen durchführen.“ (vgl. mkw.nrw)
Auch Prüfungen sollen vorerst möglichst durchgeführt werden, schreibt die westfälische Rundschau noch am 13. März (vgl. wr.de).
Bisher scheint in NRW alles auf eine Verkürzung des Sommersemesters hinauszulaufen.
Auch in Rheinland-Pfalz sind die Hochschulen in den Grundbetrieb übergegangen, das ist im Prinzip vergleichbar mit dem Präsenznotbetrieb in Berlin und Brandenburg. Voraussichtlich startet das Sommersemester hier am 20. April 2020. Bis dahin sind nahezu alle Gebäude auf dem Campus für den Publikumsverkehr geschlossen.
Online-Angebote bleiben aber erhalten bzw. können, falls vorhanden, auch schon vor dem 20. April starten. Ebenso sind die Mitarbeiter der Hochschulen für Beratungen online oder per Telefon erreichbar.
Prüfungen sollen bis auf Weiteres ausgesetzt bzw. verschoben werden. In den Bereichen Jura, Medizin und Lehramt solltest du dich aber unbedingt direkt bei dem jeweils zuständigen Prüfungsamt erkundigen. Auch die Regelung zur Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten obliegt den einzelnen Hochschulen, sodass du dich diesbezüglich am besten direkt bei deinen Prüfern erkundigt.
Die Hochschulen im Saarland werden das Sommersemester sogar noch weiter nach hinten verschieben. Hier soll der Lehrbetrieb erst wieder am 04. Mai 2020 beginnen. Da es für dieses Land wenige einheitliche Informationen gibt, erkundige dich unbedingt direkt bei deiner Hochschule.
Auch in Sachsens Hochschulen wird das Semester frühestens am 04. Mai 2020 beginnen. Lehrveranstaltungen, die auf Online-Formate umgestellt werden können, dürfen auch früher beginnen.
Die Einrichtungen selbst bleiben vorerst für den Publikumsverkehr geschlossen. Ebenso sind Bibliotheken und Lesesäle nicht geöffnet.
Prüfungen sollen soweit möglich verschoben werden. Andernfalls dürfen sie nur unter Einhaltung besonderer Hygienebedingungen durchgeführt werden.
Laut Verfügung des Wissenschaftsministeriums von Sachsen-Anhalt wird auch hier der Beginn des Sommersemesters auf den den 20. April 2020 verschoben. In der Zwischenzeit geplante Prüfungen müssen ebenfalls verschoben werden. Der Wissenschaftsminister betont jedoch, dass aus der Verschiebung kein Nachteil für die Studierenden entstehen soll.
Bis auf Weiteres sind alle hochschulzugehörigen Einrichtungen, inklusive Mensen und Bibliotheken für den Publikumsverkehr geschlossen.
Veranstaltungen und Studienleistungen die keine persönliche Anwesenheit erfordern, sind von der Verschiebung nicht betroffen. Dazu gehören z.B. e-learning-Module, aber auch schriftliche Seminar- und Abschlussarbeiten.
Auch in Schleswig-Holstein sind Präsenzveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Prüfungen vorübergehend abgesagt. Auch Mensen und Bibliotheken bleiben geschlossen. Die Schließung soll voraussichtlich bis zum 19. April 2020 andauern.
Bereits laufende Veranstaltungen können aber größtenteils durch digitale Lehrformate abgefangen werden, so zum Beispiel an der Fachhochschule Kiel oder der TH Lübeck. Beide Hochschulen hatten aber bereits vor der Krise ein umfangreiches Online-Angebot in die Lehre integriert, sodass die Umleitung deutlich reibungsloser und schneller von statten ging, als bei den meisten anderen Hochschulen. Trotzdem versuchen diese jetzt nachzuziehen und ihre digitale Infrastruktur zu verbessern.
Parallel wird vielerorts an flexiblen Lösungen für ausgefallene Prüfungen und dergleichen gearbeitet. Neben Verschiebungen sind teilweise auch mündliche Prüfungen via Videochat möglich. Die Abgabefristen für Bachelor- und Masterarbeiten wurden aufgrund der geschlossenen Bibliotheken verlängert.
An Hochschulen in Thüringen wird der Beginn des Sommersemesters auf den 04. Mai 2020 verschoben. Präsenzveranstaltungen bis dahin wurden abgesagt. Gleichzeitig soll das Angebot an Online-Lehrformaten ausgebaut werden.
Die Schließung von Bibliotheken obliegt hierzulande den einzelnen Hochschulen, informiere dich also am besten direkt auf deren Website.
Der fzs hat eine umfangreiche und detaillierte Tabelle zusammengestellt, der du die jeweiligen Einzelheiten zu Regelungen während der Corona-Krise an deiner Hochschule entnehmen kannst.
5. Unsere ➜ Tipps
Ruhe bewahren!
Grundsätzlich scheinen zumindest die Ministerien sehr darauf bedacht zu sein, die Studierenden möglichst ohne Nachteil durch die Krise zu manövrieren. Dementsprechend versuchen sie gemeinsam mit den Hochschulen flexible und kreative Lösungen, auch für den Einzelfall, zu finden.Wenn du beispielsweise dein Pflichtpraktikum abbrechen musstet, wird dir die abgeleistete Zeit höchstwahrscheinlich angerechnet. Auch verpflichtende Termine oder Fristen, die du aufgrund der Verschiebung nicht wahrnehmen konntest, werden in aller Regel nach hinten verschoben. Wende dich unbedingt direkt an deine Hochschule und suche das Gespräch. Auch den Hochschulen selbst ist nicht damit geholfen, wenn tausende Studierende ihre Studienzeit verlängern oder gar abbrechen müssen.
Ebenso sind Einschreibefristen oder Fristen für die Kurswahl teilweise verlängert, das Nachreichen von Nachweisen ist oftmals möglich. Informiere dich hierzu am besten direkt bei deiner Hochschule.
Hinweis für jobbende Studierende
Die Verschiebung des Sommersemesters bedeutet automatisch auch die Verlängerung der sog. vorlesungsfreien Zeit. Du könntest also länger mehr als 20 Stunden / Woche arbeiten (was ja nur in der vorlesungsfreien Zeit möglich ist). Trotzdem bleibt es aber bei der Grenze von höchstens 26 Wochen im Jahr, in denen du die 20 Stunden-Schranke überschreiten darfst, ohne den sozialversicherungsrechtlichen Studentenstatus zu verlieren. Lies auch Jobben in der Corona-Krise.Achtung bei privaten Hochschulen:
Oftmals ist das Angebot von digitalen Lehrformaten an privaten Hochschulen deutlich umfangreicher. Möglicherweise bist du als Studi einer solchen Einrichtung also nur wenig bis gar nicht von der Verschiebung betroffen. Letzteres gilt natürlich insbesondere für Fernhochschulen. Informiere dich daher unbedingt auf der Website deiner Hochschule, um nicht fälschlicherweise zu spät ins Semester zu starten.Krank zum Semesterbeginn?
Wenn du Symptome hast oder hattest, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2, denke an die Quarantänezeit von 14 Tagen. Solange solltest du auch die Hochschule nicht betreten. Selbiges gilt für dich, wenn du aus Risikogebieten kommst. Konkretere Angaben zur Vorgehensweise im Verdachtsfall findest du zum Beispiel hier!
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