Im Ausland erworbene Studienleistungen anerkennenAuslandsstudium ohne Studienzeitverlängerung
Postkartenmotiv der Aktion von DAAD und fzs
Die "Lisbon Recognition Convention" war schon 1997 von einigen europäischen Länder, auch Deutschland, erarbeitet worden. Mit der Ratifizierung (also der Umsetzung in geltendes Recht) dieser Vereinbarung hat sich Deutschland jedoch bis Oktober 2007 Zeit gelassen.
Diese schleppende Umsetzung dürfte ein Grund für die nach wie vor vorhandenen Probleme bei der Anerkennung von Studienleistungen im Ausland sein. Eine Studie des Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD) hat gezeigt, dass nur 41 % der erbrachten Leistungen voll anerkannt werden. "Die Forderung nach Mobilität und Internationalität darf nicht nur eine leere Worthülse bleiben", kommentiert Imke Buß vom Vorstand des fzs.
Um die Anerkennungspraxis zu verbessern, müssten "nur" die vorhandenen Instrumente von den Studierenden genutzt und – was oft der Knackpunkt ist – von den Hochschulen umgesetzt werden. Die Lissabon Konvention stellt Studierende durch eine Beweislastumkehr deutlich besser. "Länder und Hochschulen müssen die Konvention schnellstmöglich umsetzen damit die neuen Möglichkeiten für alle Beteiligten transparent werden.", erklärt Buß.
Learning agreements – ein Vertrag zwischen Studierender/m, Heimat- und Gasthochschule
Ein entscheidendes Mittel zur Anerkennung von Studienleistungen sind die "learning agreements". Mit einer solchen Vereinbarungen mit Heimat- und Gasthochschule und vor Beginn des Auslandsaufenthalts geschlossen, sollte die Anerkennung von Studienleistungen klar abgesprochen sein. Bei einem Erasmus-Stipendium ist die Nutzung einer solchen Vereinbarung übrigens verpflichtend.
Weiteres Postkartenmotiv der Aktion von DAAD und fzs
Damit die Hochschulen und Studierenden die Studienleistungen vergleichen können, gibt es zum einen das ECTS, zum anderen müssen die Inhalte der angebotenen Vorlesungen und Kurse transparent gemacht werden. Genau das fordert u.a. die Lissabon Konvention.
Beweislastumkehr
Eine Anerkennung von Studienleistungen sollte dann möglich sein, wenn die Lernziele ("learning outcomes") in großen Teilen übereinstimmen. Es kommt also nicht auf formal identische Inhalte an. Mit der Lissabon Konvention wird nun auch geregelt, dass nicht mehr die Studierenden beweisen müssen, dass eine Leistung gleichwertig ist, sondern die Heimathochschule müsste umgekehrt beweisen, warum sie die Leistung nicht anerkennen will.
Trotzdem sollte man die Frage der Anerkennung natürlich möglichst vor dem Auslandsaufenthalt klären. Und zwar mit dem Abschluss eines erwähnten "learning agreements". Dazu sei erwähnt, dass die beteiligten Hochschulen sich nicht unbegrenzt Zeit lassen dürfen mit der Bearbeitung einer solchen Vereinbarung. Und ein Beschwerdeweg muss ebenfalls eröffnet werden.
Bei Problemen sollte man sich zunächst an die eigene Fachschaft oder Studierendenvertretung wenden und um Unterstützung gegenüber der Hochschule bitten. Eventuell kann auch das Akademische Auslandsamt helfen.