Glück gehabtStudierende eines Master-Studiengangs können studentisch krankenversichert bleiben
Angefangen hatte alles mit einem Bericht im Deutschlandfunk. Dort hatte ein Journalist von Studierenden erfahren, dass ihnen im Master-Studium eine Weiterversicherung in der studentischen Krankenversicherung verweigert wurde. Damit blieb nur die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu mehr als dem doppelten Monatsbeitrag.
Am 4.5. berichtete Deutschlandfunk über die Problematik. Ein Mitarbeiter einer Krankenversicherung erklärte darin: "Der Masterstudiengang beinhaltet keine Versicherungspflicht, weil er als ein aufbauender Studiengang eingestuft wird." Diese Begründung hört sich zunächst durchaus korrekt an.
Das Worst-Case-Szenario
Wäre es richtig, dass Studierende eines Master-Studiengangs nicht mehr studentisch krankenversichert werden können, würde daraus automatisch folgen, dass auch jemand, der sogar noch über die Eltern versichert sein könnte (unter 25 ist das während Ausbildungszeiten und bei wenig Einkommen fast immer möglich), ebenfalls gezwungen wäre, sich selbst zu versichern, ebenfalls zu dem teureren, freiwillig versicherten Tarif (je nach Krankenkasse um die 120 Euro).
Schlimmer noch: Wer einfach davon ausgeht, dass beim Master alles beim alten bleibt in Sachen Krankenversicherung, der wäre 3 Monate nach Beginn des Masters aus der Krankenversicherung geflogen. Denn sie oder er wäre nicht richtig versichert gewesen und hätte damit den Versicherungsschutz verloren. Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung würde man dann bis zum Ende des Studiums nicht kommen.
Klare gesetzliche Regelung fehlt
Den Bericht im Deutschlandfunk nahm Oliver Iost zum Anlass, selbst nachzurecherchieren. Nachfragen beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zeigten, dass wirkliche Sicherheit, wie das denn sei, nicht vorhanden ist. Die entscheidende Frage ist, wie ein Master-Studiengang im Sinne der Regelungen zur Krankenversicherung einzustufen ist. Denn auch bei sonstigen Aufbaustudiengängen gibt es durchaus Ausnahmen, die eine studentischen Krankenversicherung möglich machen. Die könnten auch für Master-Studiengänge zutreffen.
Die Zuständigen im BMBF erkannten nach mehrmaligem Nachfragen die Brisanz des Themas. Es wäre wenig schmeichelhaft für das Ministerium gewesen, wenn überall Bachelor und Master angepriesen werden, Master-Studierende aber plötzlich mehr für die Krankenversicherung zahlen müssen oder gar aus ihr rausfallen, weil sie sich nicht bewusst sind, dass sie sich dann freiwillig versichern müssen.
Das vom BMBF angesprochene Bundesgesundheitsministerium (BMGS) schaltete recht schnell. Die von Oliver Iost angesprochene Ministerielle des BMBF konnte daher schon nach kurzer Zeit per Mail vermelden:
Entwarnung fast sicher
Nach Vorliegen oben zitierter Mail könnte man meinen, nun sei doch alles in Ordnung. Es ist jedoch so, dass Bundesgesundheitsministerium den Krankenversicherungen keine Anweisungen erteilen kann. Es kann also nicht einfach schnell vorschreiben, Master-Studierende seien studentisch zu versichern. Das Ministerium kann lediglich seine Rechtsauffassung äußern. Die Krankenversicherungen führen das geltende Recht selbst aus - und bei Fragen, die nicht ausdrücklich im Gesetz beantwortet sind, bleibt eine gewisse Auslegungsfreiheit.
Nachdem sich nun aber abzeichnet, dass die AOK in Federführung für alle gesetzlichen Krankenversicherungen tatsächlich das angekündigte Rundschreiben vorbereitet, kann man ziemlich sicher davon ausgehen, dass sich alle Krankenkassen dieser Auslegung anschließen werden. Wer damit noch Probleme hat, weise seine Krankenkasse ausdrücklich darauf hin, dass es dazu ein Rundschreiben geben soll (bzw. in Zukunft: schon gibt).
Auch bei anderen Neuerungen sollte man immer lieber einmal zuviel nachfragen ;-)
Am 4.5. berichtete Deutschlandfunk über die Problematik. Ein Mitarbeiter einer Krankenversicherung erklärte darin: "Der Masterstudiengang beinhaltet keine Versicherungspflicht, weil er als ein aufbauender Studiengang eingestuft wird." Diese Begründung hört sich zunächst durchaus korrekt an.
Das Worst-Case-Szenario
Wäre es richtig, dass Studierende eines Master-Studiengangs nicht mehr studentisch krankenversichert werden können, würde daraus automatisch folgen, dass auch jemand, der sogar noch über die Eltern versichert sein könnte (unter 25 ist das während Ausbildungszeiten und bei wenig Einkommen fast immer möglich), ebenfalls gezwungen wäre, sich selbst zu versichern, ebenfalls zu dem teureren, freiwillig versicherten Tarif (je nach Krankenkasse um die 120 Euro).
Schlimmer noch: Wer einfach davon ausgeht, dass beim Master alles beim alten bleibt in Sachen Krankenversicherung, der wäre 3 Monate nach Beginn des Masters aus der Krankenversicherung geflogen. Denn sie oder er wäre nicht richtig versichert gewesen und hätte damit den Versicherungsschutz verloren. Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung würde man dann bis zum Ende des Studiums nicht kommen.
Klare gesetzliche Regelung fehlt
Den Bericht im Deutschlandfunk nahm Oliver Iost zum Anlass, selbst nachzurecherchieren. Nachfragen beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zeigten, dass wirkliche Sicherheit, wie das denn sei, nicht vorhanden ist. Die entscheidende Frage ist, wie ein Master-Studiengang im Sinne der Regelungen zur Krankenversicherung einzustufen ist. Denn auch bei sonstigen Aufbaustudiengängen gibt es durchaus Ausnahmen, die eine studentischen Krankenversicherung möglich machen. Die könnten auch für Master-Studiengänge zutreffen.
Die Zuständigen im BMBF erkannten nach mehrmaligem Nachfragen die Brisanz des Themas. Es wäre wenig schmeichelhaft für das Ministerium gewesen, wenn überall Bachelor und Master angepriesen werden, Master-Studierende aber plötzlich mehr für die Krankenversicherung zahlen müssen oder gar aus ihr rausfallen, weil sie sich nicht bewusst sind, dass sie sich dann freiwillig versichern müssen.
Das vom BMBF angesprochene Bundesgesundheitsministerium (BMGS) schaltete recht schnell. Die von Oliver Iost angesprochene Ministerielle des BMBF konnte daher schon nach kurzer Zeit per Mail vermelden:
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Eine erste Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) hat ergeben, dass es sich hier offenbar um die Entscheidung einzelner Krankenversicherungen handelt, von einem grundsätzlichen Ausschluss der Master-Studenten von der studentischen Krankenversicherung hat das BMGS keine Kenntnis. Derzeit nimmt das BMGS zusammen mit dem AOK-Bundsverbad Kontakt zu allen Krankenkassen auf und es ist beabsichtigt, in einem Rundschreiben an alle Kassen klarzustellen, dass Studierende sich auch künftig -soweit die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind- für die Dauer eines (1.) Masterstudiums in der studentischen KV versichern können.
Entwarnung fast sicher
Nach Vorliegen oben zitierter Mail könnte man meinen, nun sei doch alles in Ordnung. Es ist jedoch so, dass Bundesgesundheitsministerium den Krankenversicherungen keine Anweisungen erteilen kann. Es kann also nicht einfach schnell vorschreiben, Master-Studierende seien studentisch zu versichern. Das Ministerium kann lediglich seine Rechtsauffassung äußern. Die Krankenversicherungen führen das geltende Recht selbst aus - und bei Fragen, die nicht ausdrücklich im Gesetz beantwortet sind, bleibt eine gewisse Auslegungsfreiheit.
Nachdem sich nun aber abzeichnet, dass die AOK in Federführung für alle gesetzlichen Krankenversicherungen tatsächlich das angekündigte Rundschreiben vorbereitet, kann man ziemlich sicher davon ausgehen, dass sich alle Krankenkassen dieser Auslegung anschließen werden. Wer damit noch Probleme hat, weise seine Krankenkasse ausdrücklich darauf hin, dass es dazu ein Rundschreiben geben soll (bzw. in Zukunft: schon gibt).
Auch bei anderen Neuerungen sollte man immer lieber einmal zuviel nachfragen ;-)
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