#studis2020Neues zum Wintersemester 2020/2021
Abermals wird es heißen: Online-Veranstaltungen statt voller Hörsaal.
Regelstudienzeit (aktualisiert am 01.10.)
Im Wintersemester 2020/21 wird es nach aktuellem Planungsstand nur wenige Präsenzveranstaltungen geben. Am ehesten noch für Erstsemester, aber auch für die je nach Ort mit mehr oder weniger großen Einschränkungen. Es wird also gar nicht so einfach, Mit-Studierende kennen zu lernen. Was bietet sich da besser an, als soziale Netzwerke zu nutzen? Und noch besser mit einem passenden Hashtag! Eine aus Spanien stammende Erstsemesterin wies uns darauf hin, dass in Spanien Hashtags wie #QueYdondeEstudiar oder #queydondeestudiar20 (=WoUndWasStudiereIch) populär seien, um auf Twitter Leute zu finden, mit denen man studieren wird. Wir haben uns gedacht, dass ein kürzerer Hashtag noch besser wäre – und schlagen #studis2020 vor D.h. wer Leute aus dem gleichen Studiengang kennenlernen will, schreibt auf Twitter (oder Instagram oder sonstigen sozialen Netzwerken, die Hashtags unterstützen) einfach einen Beitrag à la „Mathe an der Uni Hamburg #studis2020“. Und schon können andere Kontakt aufnehmen 😁 Macht einfach mit und verbreitet #studis2020 überall, wo es passt!1. #studis2020 – Leute im Online-Studium kennenlernen
2. Online-Semester die Zweite
Statt voller Hörsäle und Seminarräume heißt es also abermals: Zoom-Vorlesungen und Online-Klausuren. Es gilt das Credo: Alles, was digital realisierbar ist, wird auch digital umgesetzt. Immerhin weiß man jetzt einigermaßen wie der Hase läuft und ist besser vorbereitet: Unis haben ihre Server aufgerüstet, Studierende sich mit verschiedensten Tools und Plattformen angefreundet. Erstis steht Letzteres natürlich noch bevor.
Doch was ist mit jenen Veranstaltungen, die nicht online umsetzbar sind, wie beispielsweise Laborpraktika? Auch hierfür soll es Lösungen geben, an der Uni Heidelberg werden diese beispielsweise künftig in festen Kleingruppen mit 1,5 m Mindestabstand und Mund-Nasen-Schutz durchgeführt.
Auch spezielle Einführungen für Erstis finden zum Teil „in Präsenz“ mit Hygiene-Maßnahmen statt.
Da die Regelungen von Hochschule zu Hochschule variieren, macht es Sinn, sich auf der Homepage der Hochschule zu erkundigen. In der Regel findest du hier FAQs zum Coronavirus.
Trotz der Hygiene-Konzepte kann es jedoch sein, dass Praxisanteile einen geringeren Anteil des Studiums einnehmen als im Modulplan vorgesehen, da die Kapazitäten der Hochschulen begrenzt sind.
Während das letzte Online-Semester für viele anfangs noch chaotisch verlief und auch die Hochschulen sich erstmal einspielen mussten, bleibt die Hoffnung, dass das nächste Semester strukturierter abläuft. Vielleicht kann der eine oder die andere der zeitlich und räumlich flexibleren Gestaltung ja auch etwas Positives abgewinnen. Falls du dem Ganzen noch skeptisch gegenüber trittst, haben wir ein paar Tipps für dich zusammengestellt, wie du im Home-Office gut lernst.
3. Erstsemester sollten BAföG spätestens im Oktober beantragen
Da schon die Bewerbungsfristen wegen Corona-bedingter Verschiebungen später lagen, beginnen an vielen Hochschulen die Vorlesungen (vor allem für Erstsemester) erst im November. Normalerweise würde es dann BAföG erst ab November geben können, denn erst dann wird das Studium im Sinne des Gesetzes aufgenommen.
Das BMBF hat aber – wie schon beim Sommersemester – die Ämter angewiesen, BAföG ab dem Semesterbeginn zu gewähren. An Fachhochschulen also in der Regel ab September, an Universitäten ab Oktober. Notwendig ist dafür aber natürlich, dass die Antragstellung entsprechend spätestens im September oder Oktober erfolgt. Entscheidend ist dabei der Tag des Eingangs beim Amt, nicht etwa der Poststempel! Zur Not tut es ein formloser Antrag.
In höheren Semestern spielt der Vorlesungsbeginn keine Rolle. Denn BAföG gibt es auch in der vorlesungsfreien Zeit – solange eben davor und danach Studium stattfindet.
4. Kleine BAföG-Erhöhung
Die letztjährige Erhöhung war zwar bei weitem größer, aber auch dieses Jahr steigt das BAföG wieder. Dazu werden auch praktisch alle Freibeträge im Zusammenhang mit dem Einkommen der Eltern erhöht. Das bedeutet: Solange das Einkommen der Eltern nur leicht gestiegen ist, gibt es ab Wintersemester 2020/21 in jedem Fall mehr BAföG für dich im Vergleich zum BAföG ab Wintersemester 2019/20.
5. Verlängerte Regelstudienzeit in vielen Bundesländern
Vor allem später für das BAföG wichtig, es kann aber auch in anderen Zusammenhängen relevant werden: Durch Corona war der Studienbetrieb im Sommersemester 2020 nur eingeschränkt möglich. Bevor nun jedeR StudentIn individuell dem BAföG-Amt nachweisen muss, dass diese Bedingungen an der längeren Studienzeit Schuld sind (und damit längere BAföG-Förderung rechtfertigen), waren viele Bundesländer wenigstens an dieser Stelle zuvorkommend. Sie haben pauschal die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester erhöht – d.h. alle Studierende in diesen Bundesländern können ohne weitere Begründung ein Semester länger BAföG erhalten.
Bundesländer mit Corona-bedingter erhöhter individueller Regelstudienzeit (Stand 26.10.2020)
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Schleswig-Holstein
Hinweis: Wo der Haken noch fehlt, ist eine entsprechende Regelung noch nicht beschlossen. Details zu den Landes-Regelungen hier.
Die längere individuelle Regelstudienzeit schiebt den Zeitpunkt des Leistungsnachweises leider nicht automatisch auf. In einigen Bundesländern scheinen die BAföG-Ämter zwar so vorzugehen – darauf solltest du dich aber nicht verlassen! Notiere dir also genau, wann du welche Prüfung / Veranstaltung nicht machen konntest und sammle entsprechende Belege. Damit du im Fall der Fälle auch einen formellen Antrag auf Aufschub des Leistungsnachweises stellen kannst.
Bundesländer, welche Corona-bedingt nicht die individuelle Regelstudienzeit erhöht haben (Stand 26.10.2020)
Bremen
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
6. Langzeitstudiengebühren abgeschafft in Bremen + Sachsen-Anhalt
Allgemeine Studiengebühren gab es zwischen 2006 und 2014 in einigen Bundesländern. Gebühren für bestimmte Studierendengruppen gab (und gibt) es dagegen nach wie vor. Besonders „beliebt“ waren dabei Langzeitstudiengebühren. Doch inzwischen setzt sich mehr und mehr die Erkenntnis durch, dass diese „Strafgebühren“ eher auch Studierende unter Druck setzen, die durchaus verständliche Gründe für eine Verlängerung haben und Studierenden wie Hochschulen eher Arbeit (Prüfung von Befreiungsmöglichkeiten etc.) machen.
Da durch Corona der Studienbetrieb im Sommersemester sowieso nur begrenzt funktionierte und insofern noch mehr Studierende mit Recht von den Gebühren hätten befreit werden müssen, haben Bremen und Sachsen-Anhalt die Konsequenz gezogen und ihre Langzeitstudiengebühren abgeschafft. Ab Wintersemester 2020/21 gibt es diesen Bundesländern keine Langzeitstudiengebühren mehr. In Bremen können auf Antrag sogar die für das Sommersemester 2020 gezahlten Gebühren erstattet werden.
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