Wird (endlich) alles gut?Zentrale Vergabe von Studienplätzen
Das wäre ja mal was. Man bewirbt sich auf Hochschulstart zentral und einmalig um den oder die bevorzugten Studienplätze, das System checkt bundesweit sämtliche möglichen Angebote, stellt eine Auswahl an Treffern zusammen – und dann schlägt man zu. Einfach so, per Mausklick und ohne Gefahr zu laufen, Mitbewerbern die Tour zu vermasseln. Denn sobald man zugegriffen hat, scheidet man automatisch mit all seinen Wünschen aus dem Prozedere aus und versperrt nicht anderen als Karteileiche den Zutritt.
Mit einem Klick zur Uni: In NRW sollen bald alle zulassungsbeschränkten Studiengänge über das zentrale Verfahren vergeben werden
Gewinner wären alle: Die Bewerber, die schnell, effizient und transparent zum Ziel gelangen. Die Hochschulen, die wegen ihrer Planungssicherheit keine Studienplätze mehr auf Verdacht blockiert halten und in langwierigen Nachrückverfahren besetzen müssen. Und nicht zuletzt die politisch Verantwortlichen, denen das Ganze weniger Ärger und wohl auch weniger Kosten beschert. Was die Sache perfekt machen könnte: Womöglich wird sogar das reale Studienangebot größer werden. Dann nämlich, wenn sich herausstellen sollte, dass die heute üblichen Leerstände nach Semesterbeginn auch einer künstlichen Verknappung durch zu überzogene Zulassungsbegrenzungen geschuldet sind. Dazu später mehr.
NRW: Hochschulen werden zum Mitmachen beim zentralen Vergabeverfahren verpflichtet
Zunächst die Neuigkeit aus Nordrhein-Westfalen (NRW). Wie das Wissenschaftsministerium in der Vorwoche angekündigt hat, sollen die Landeshochschulen zum Wintersemester 2015/16 „flächendeckend am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmen“, um damit „wesentlich zur Auslastung in den örtlich beschränkten Studiengängen“ beizutragen. „Wir können nicht zulassen, dass in den begehrten NC-Fächern so viele Studienplätze frei bleiben. Das ist eine Verschwendung von Kapazitäten – und für abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber absolut nicht nachvollziehbar“, äußerte sich die zuständige Ministerin Svenja Schulze (SPD). Man sei sich mit den Hochschulen darin einig, das Verfahren so schnell wie möglich in der Breite einzuführen, auch in dem Bewusstsein, „dass dies zusätzlichen Aufwand mit sich bringt“.
Das DoSV ist das durch die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) betriebene und an Hochschulstart.de angeschlossene Onlinesystem, über das die Verteilung von Studienplätzen mit lokalem Numerus clausus (NC) abgewickelt wird. Eigentlich sollte die Technik längst in der Fläche einsatzbereit sein. Wegen zahlloser Pannen bei der Entwicklung und Implementierung musste der geplante Start 2011 verschoben werden. Am Pilotbetrieb zum Wintersemester 2012/13 beteiligten sich 13 Hochschulen mit 19 Studienangeboten. Ein Jahr darauf waren es 47 Anbieter bei 176 und im Wintersemester 2014/15 dann 62 Hochschulen mit 300 eingespeisten Studiengängen.
DoSV: Technik voll funktionstüchtig
Wirklich Sinn hat das Koordinierungsverfahren nur, wenn eine große Mehrheit der Hochschulen mitmacht und annähernd die ganze Breite der Studienangebote abdeckt. Zwischen Anspruch und Wirklichkeit beim DoSV liegen dagegen noch Welten. Laut Statistik gibt es aktuell rund 14.000 Bachelor- und Master-Studiengänge. Von den Bachelor-Studiengängen sollen laut einer Studie des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) über die Hälfte mit einem NC belegt sein. Beim derzeitigen Stand sind Studieninteressierte deshalb gut beraten, sich weiterhin direkt bei den nicht ans DoSV angedockten Hochschulen zu bewerben – verbunden mit viel Aufwand, Stress und Ungewissheit.
Immerhin soll das DoSV inzwischen voll funktionstüchtig sein. Das System laufe „technisch einwandfrei“, weshalb man zuversichtlich sei, dass es „im Rahmen des planmäßigen Ausbaus seine volle Wirksamkeit erreichen wird“, teilte der SfH-Stiftungsrat im Anschluss an seine 21. Sitzung Ende Februar mit. Dass es dennoch weiterhin am nötigen Zuspruch hapert, hat verschiedene Gründe. Viele Hochschulen warten lieber ab, bis das System seine Fertigkeiten anderswo bewiesen hat. Es bräuchte vor allem die großen Universitäten, die mit gutem Beispiel voran gehen und als Zugpferde die anderen mitreißen. Aber auch die Massenhochschulen haben bislang nur einen Bruchteil ihrer Studienangebote ins System eingespeist. Wenn aber schon die Großen nicht ins Risiko gehen, warum sollten dann die Kleinen vorpreschen.
Bleibt DoSV dennoch „zahnloser Tiger“?
Hier zeichnet sich auch das für Kritiker größte Manko in der Planung ab: Die Beteiligung erfolgt freiwillig. Bestünde ein Zwang zum Mitmachen, wäre man heute mit Sicherheit sehr viel weiter. Wer das schon seit langem fordert, ist die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Erfreut über das Vorgehen in NRW ist denn auch deren Vizevorsitzender Andreas Keller. Der Beschluss sei ein „Schritt in die richtige Richtung“, befand er im Gespräch mit Studis Online. „Denn ein zentrales Zulassungsverfahren, an dem nur die Hochschulen mitmachen, die Lust haben, ist ein zahnloser Tiger, mit dem das Zulassungschaos nicht gelöst wird.“ Aber auch Regelungen für einzelne Bundesländer greifen für den Hochschulexperten zu kurz. Nötig wäre eine deutschlandweite Verpflichtung im Rahmen eines „bundesweiten Hochschulzulassungsgesetzes“.
Auf einen umfassenden Zwang für alle und ab sofort zielt man aber auch in NRW nicht ab. In der Stellungnahme des Ministeriums ist die Rede von einer Verpflichtung „zunächst für die drei großen Fachcluster Betriebswirtschaft, Rechtswissenschaften und Psychologie sowie den Verbundstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen“. Bis zur „Flächendeckung“ wird also weiter Zeit ins Land gehen. Trotzdem kann man sicher sein: Wenn das bevölkerungsreichste Land mit den meisten Hochschulen diesen Weg einschlägt, dann wird das anderen den Schritt erleichtern.
Vollbetrieb der zentralen Studienplatzvergabe ab 2018
Darauf baut man auch bei der SfH. Geschäftsführer Ulf Bade geht davon aus, dass das DoSV „ab dem Wintersemester 2018/19 im Vollbetrieb läuft“ und „alle relevanten Hochschulen“ mit im Boot sitzen werden. In der Vergangenheit sei die Teilnahme mit kleineren Studiengängen getestet worden, „aber heute sind große Studiengänge wie Psychologie, Jura oder BWL gelebte Realität“ und weiter: „Durch Bildung von Clustern insbesondere in diesen Studiengängen hat das DoSV seine Wirksamkeit bereits unter Beweis stellen können.“
Nachahmer findet das Modell NRW aber wohl fürs erste nicht. Studis Online hat bei den Wissenschaftsministerien der verbleibenden 15 Bundesländer angefragt und bis Donnerstag zwölf mal Antwort erhalten. Aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Hessen und Bayern setzte es dabei ein klares Nein zum Ansatz, die Hochschulen zwangsweise zum Mitmachen zu bewegen. Momentan gebe es keine solchen Bestrebungen, hieß es beispielsweise aus München. Man werbe gleichwohl seit Jahren, für eine Teilnahme und werde die Kosten wie bisher „auch für die Jahre 2015 und 2016 tragen“.
Fast alle Bundesländer setzen auf freiwillige Teilnahme
Ebenfalls als Absage an das NRW-Konzept – wenngleich unausgesprochen – lassen sich die Stellungnahmen aus Hamburg, Berlin, dem Saarland, Brandenburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg lesen. In jedem der Fälle wird sich wortreich zu den Zielen des Projekts bekannt und versichert, man wirke auf eine möglichst rasche Umsetzung hin. Saarlands Kultusministerium verweist darauf, dass derzeit die „Beschaffung eines entsprechend geeigneten Campus-Management-Systems, das eine Teilnahme am DoSV ermöglichen soll, von den Hochschulen gemeinsam vorbereitet“ werde. Hamburg rühmt sich als aktuell „einziges Bundesland, das mit sämtlichen anschlussfähigen Hochschulen teilnimmt“, wenngleich längst nicht mit allen Angeboten. „Die Anzahl der teilnehmenden Studiengänge (derzeit 12) wird aber Schritt-für-Schritt ausgebaut.“
Aus der Hauptstadt erfährt man, die DoSV-Einführung werde „forciert“, voraussichtlich würden zum Wintersemester 2015/16 „alle Hochschulen daran teilnehmen, wenn auch nicht mit allen Studiengängen. So sind z.B. Studiengänge mit künstlerischer Eignungsprüfung i.d.R. ausgenommen.“ Von Brandenburg heißt es, dort wären bereits die fünf größten Hochschulen auf Sendung – wie gehabt: nicht mit dem ganzen Angebot. Stuttgart meldete sich damit zu Wort, dass „sich immer mehr baden-württembergische Hochschulen schon jetzt aus freien Stücken“ dem DoSV anschlössen. „Das Wissenschaftsministerium geht daher davon aus, dass alle Hochschulen mit den NC-Studiengängen im Studienjahr 2018 angeschlossen sein werden.“
Drucksen und Lavieren, aber vielleicht auch entscheidende Fortschritte
Mit Rheinland-Pfalz hält sich immerhin ein weiteres Land die Möglichkeit offen, seine Hochschulen notfalls mit Nachdruck auf Kurs zu bringen. Hier sei die „Teilnahme am DoSV (im Grundsatz) verpflichtend in der Studienplatzvergabeverordnung geregelt“. Die Geltung der Vorschrift habe man allerdings „mehrfach verschoben, um den Hochschulen ausreichend Zeit einzuräumen, die EDV-technische Anbindung“ umzusetzen. Nach aktuellem Stand solle die Teilnahme jedoch „ab dem Wintersemester 2016/2017 endgültig verbindlich“ werden. Ein Sprecher des hessischen Kultusministeriums beschwor dagegen die „Hochschulautonomie“, die politische Eingriffe verbiete. „Wir würden es gerne sehen, wenn sich die hessischen Hochschulen bis 2018 in der Gesamtheit beteiligen würden, „und darauf haben wir auch unsere finanzielle Unterstützung ausgerichtet“.
Das vielfach durchklingende Drucksen und Lavieren, der Mangel an Festlegungen machen nicht unbedingt Hoffnung, dass es so schnell etwas wird mit dem DoSV in Vollversion. Andererseits gibt es auf der politischen Ebene Entwicklungen, mit denen die Gefahr eines – immer noch möglichen – Scheiterns des Projekts deutlich geringer geworden ist. Das Signal aus NRW kommt nicht aus dem Nichts, sondern im Nachgang auf eine Sitzung der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 12. März. Ein dabei beschlossener neuer Staatsvertrag über die Stiftung für Hochschulzulassung sieht einen Mechanismus vor, der den Hochschulen die Teilnahme am DoSV „schmackhaft“ machen soll. Die Kosten des Verfahrens werden demnach auf alle Hochschulen umgelegt, ganz egal, ob sie mitmachen oder nicht.
Ausrede Kosten bald vom Tisch?
Kommt es so, wie geplant, wäre mit der Finanzierungsfrage eine weitere Kuh vom Eis. Nach geltender Regelung sollen lediglich die beteiligten Hochschulen zur Kasse gebeten werden. Wer nicht mitmacht, muss auch nichts bezahlen, was bisher für so manchen Rektor als Ausrede dafür herhalten musste, die Finger davon zu lassen. Wirklich glaubwürdig war das nicht. Bis zum Haushaltsjahr 2014 haben die Bundesländer die Kosten für das DoSV überall vollständig übernommen. Nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 13. Juni 2013 müssen die Unis erst ab 2015 einen Beitrag leisten.
Der wird nach den neuen Plänen keineswegs üppig ausfallen. Wie die KMK-Pressestelle auf Anfrage von Studis Online mitteilte, werden sich die Gesamtkosten für 2018 – dem angepeilten ersten Jahr des Vollbetriebs – auf 6,5 Millionen Euro belaufen. Von diesem Betrag müssten die Hochschulen im laufenden Jahr 15 Prozent zuschießen, im nächsten Jahr 30 Prozent, 2017 dann 60 Prozent und erst ab 2018 die vollen 100 Prozent. Der jeweilige Kostenanteil richte sich in „Anlehnung an die Anzahl der Stimmen der Hochschule in der Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) nach der Größe der Hochschulen“. Die Zahlung solle „unabhängig von der Zahl der im Verfahren koordinierten Studienangebote, der zu vergebenden Studienplätze sowie der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber“ gelten, schreibt die KMK.
Hochschulrektorenkonferenz jammert …
Nach Angaben von SfH-Geschäftsführer Bade ergeben sich damit Ausgaben pro Hochschule „zwischen ca. 12.900 € (ein Stimmanteil in der HRK) und ca. 116.000 € (neun Stimmanteile in der HRK)“. Spiegel Online schrieb unter Berufung auf die HRK von im Schnitt 40.000 Euro. Viel Geld ist das nicht. Zum Vergleich: Die Freie Universität Berlin hat einen Jahresetat von weit über 400 Millionen Euro.
Es geht in Wahrheit also um Peanuts. Für HRK ist das dennoch Grund genug, ein Fass aufzumachen. Am Vortag der besagten KMK-Tagung hatte deren Chef Horst Hippler per Pressemitteilung eindringlich vor „neuen Zusatzlasten“ gewarnt und postuliert: „Um nun nach vorne schauen zu können und die Beteiligung am DoSV weiter voranzubringen, ist ein positives Signal der Länder an die Hochschulen dringend notwendig.“
… aber Hochschulrektoren möglicherweise gar nicht einig?
Dass der HRK-Vorsitzende den gefällten Beschluss goutiert, ist nicht überliefert. Die Stellungnahme der KMK macht indes keinen Hehl aus bestehenden Unstimmigkeiten. „Unabhängig von den öffentlichen Äußerungen der Hochschulrektorenkonferenz gibt es Signale der Hochschulseite im Stiftungsrat der SfH, dass sich die Hochschulen einer solchen Kostentragung nicht verweigern werden, da ihnen an einer Entlastung ihrer Verwaltungen von aufwändigen Studienplatzvergabeverfahren und an einer effektiven Ausschöpfung der Kapazitäten gelegen ist.“
Selbst in der HRK-Führungsriege dürfte der Haussegen schief hängen. Deren Vizepräsident ist der Rektor der Universität Siegen, Holger Burckhart, zugleich stellvertretender Vorsitzender des SfH-Stiftungsrats. Die Entscheidung in NRW hat er in der betreffenden Verlautbarung des Düsseldorfer Wissenschaftsministeriums öffentlich begrüßt. „Je mehr Hochschulen sich beteiligen, umso effizienter ist das System. (…) Die Universität Siegen hat überwiegend positive Erfahrungen mit dem Serviceverfahren gesammelt.“ So klingt keiner, der die Zeit zurückdrehen will.
Versteckspiel mit Studienplätzen vor dem Aus?
Das muss nicht für alle gelten. Ende Januar berichtete Spiegel Online von Tausenden unbesetzten Studienplätzen und schob der SfH unterschwellig den schwarzen Peter zu. Im Grunde lief die Debatte auf zwei Alternativen hinaus: Entweder die Politik pusht das DoSV oder sie lässt es fallen. Denn hinter den Kulissen hatten sich die Widersacher schon in Stellung gebracht. Wie der Hochschulexperte Kurt Bunke seinerzeit im Interview mit Studis Online schilderte, wollten bestimmte Kräfte auf besagter SfH-Sitzung Ende Februar einen Ausstieg aus dem DoSV durchsetzen.
Bunke wies in dem Gespräch auch den Eindruck zurück, der Leerstand gehe allein auf das Konto eines funktionsuntüchtigen Vergabesystems. Mitschuld hätten vielmehr die zu rigiden und willkürlichen NC-Setzungen, die viele Studieninteressierte von vornherein ausschließen würden. „Wenn Zulassungsbeschränkungen eingeführt werden, obwohl die erschöpfende Nutzung der Plätze in den vergangenen Jahren durch die Hochschulen nicht nachgewiesen worden ist, dann werden automatisch nicht besetzbare Studienplätze erzeugt.“ Auch die Nutznießer benannte er: „Eine Hochschule, die Plätze nach Gutdünken festsetzt und durch solche Mondzahlen nachweist, dass sie ihre Ausbildungskapazität mächtig gesteigert hat, bekommt dafür Geld vom Land. Im Gegenzug kann sie dann in echten Massenfächern die Kapazität künstlich nach unten rechnen.“ Wie Bunke am Mittwoch sagte, wäre dieses „Versteckspiel mit Studienplätzen“ mit einem voll funktionsfähigen und flächendeckend eingesetzten DoSV nicht länger möglich.
Gutes Ende möglich, aber noch nicht sicher
Mal sehen, ob es so kommt. Bei der entscheidenden SfH-Sitzung wurden die Weichen jedenfalls auf Fortschritt gestellt – quantitativ wie qualitativ. Künftig soll auch das zentrale Vergabesystem für die klassischen NC-Studiengänge Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie ins DoSV integriert werden. Damit sollen laut KMK „bislang verfahrensübergreifend auftretende Mehrfachzulassungen verhindert werden; auf diese Weise wird insgesamt die Wirkung des DoSV erhöht und zugleich ein früherer Abschluss der Studienplatzvergabeverfahren ermöglicht werden.“ Endgültig entschieden ist aber noch nichts. Dem Staatvertrag müssen neben der KMK die Finanzminister der Länder sowie die Ministerpräsidenten ihren Segen geben. Das allein könnte noch zwei Jahre dauern.
(rw)