Rätsel um unbesetzte StudienplätzeKampagne gegen zentrales Vergabesystem?
Studis Online: Am vergangenen Freitag berichtete SPIEGEL ONLINE, dass gegenwärtig noch Tausende Studienplätze in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen unbesetzt wären. In dem Artikel ist von bundesweit knapp 15.000 leer gebliebenen Plätzen die Rede, wobei die tatsächlichen Zahlen wegen der unvollständigen Datenlage wohl noch höher liegen würden. Das sei „eine Verschwendung von Kapazitäten – und eine Zumutung für abgelehnte Studieninteressenten“, heißt es. Sehen Sie das auch so?
Was denn nun? Wurden Studienplätze trotz Bedarfs nicht besetzt – oder wollte sie in Wirklichkeit einfach niemand?
Kurt Bunke: Nein. Ein unbesetzter Studienplatz hat erst einmal nichts mit Zulassungsbeschränkung zu tun. Er ist schlicht bei den Bewerbern nicht auf genügend Interesse gestoßen. Die anbietende Hochschule hätte für den entsprechenden Studiengang einfach auf die Festsetzung eines Numerus Clausus (NC) verzichten und alle Bewerber einschreiben können. Die Organisationsform des Zulassungsverfahrens – also die hochschulinterne Bearbeitung oder die bundesweite Koordinierung über Hochschulstart.de – erzeugt keine mangelnde Nachfrage nach Studienplätzen. Im Gegenteil: Das DoSV macht sogar auf unbesetzte Studienplätze explizit aufmerksam, die bei Hunderten separaten örtlichen Prozeduren überhaupt nicht ins Blickfeld der Bewerber geraten wären.
Zum besseren Verständnis: DoSV heißt Dialogorientiertes Serviceverfahren und ist das durch die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) betriebene IT-gestützte System für eine bundesweit koordinierte Vergabe von Studienplätzen. Das Problem: Die Technik wird bis dato von nur wenigen Hochschulen genutzt und nur ein Bruchteil aller Studienangebote auf dem Bewerbungsportal Hochschulstart.de abgebildet. Besagter Artikel legt nahe, dass die begrenzte Reichweite des DoSV der entscheidende Grund für die vielen unbesetzten Studienplätze ist. Sie widersprechen dem also?
Unser Interviewpartner Kurt Bunke war bis zu seiner Pensionierung im Mai 2014 in planerischen und administrativen Funktionen an der Philipps-Universität Marburg aktiv. Daneben betätigte er sich über Jahre in verschiedenen Gremien der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), der Nachfolgeorganisation der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Sein Spezialgebiet sind Fragen der Hochschulorganisation und Hochschul-IT. Im zurückliegenden Dezember war von ihm der Beitrag „Integriertes Portal für den Hochschulzugang – Ein Konzept als Chance“ in dem vom Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) aufgelegten Fachmagazin „Forum Wissenschaft“ erschienen.
Noch einmal: Das DoSV wirkt dem Leerstand sogar entgegen und wäre es flächendeckend im Einsatz, gäbe es gewiss weniger davon. Auch in örtlich organisierten Vergabeverfahren bleiben oft genug trotz NC Plätze frei. Häufig laufen Hochschulen dabei in Fallen, die sie sich selbst gestellt haben, wenn sie für bestimmte Studiengänge zum Beispiel nur Personen mit mindestens zehn Punkten in den Leistungskursen Mathematik oder Französisch in ihr Bewerberfeld aufnehmen. Damit schränken sie die Zahl der möglichen Interessenten von vornherein ein und dürfen sich dann auch nicht wundern, wenn sie ihre Studienplätze nicht voll bekommen. Spiegel Online schrieb in einem weiteren Artikel zum Thema von über 4.000 zulassungsbeschränkten Studiengängen. Es sollte mich doch sehr wundern, wenn die alle überlaufen und damit systemrelevant wären.
Wie hat man das zu verstehen? Die fraglichen knapp 15.000 unbesetzten Studienplätze sind also gar nicht „heiß begehrt“, sondern im Gegenteil einfach nicht zu gebrauchen?
Nicht unbedingt alle, aber in einer relevanten Größenordnung ganz bestimmt. Ich habe mich beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden schlau gemacht. „Studienplatz“ ist kein Merkmal des Hochschulstatistikgesetzes. Die Zahl der Plätze wird nicht nach bundeseinheitlichen Kriterien erhoben. Die Hochschulen schlagen ihre Zulassungszahlen selbst vor, und die Länder kontrollieren je nach Gesetzeslage unterschiedlich genau, ob dabei Ausbildungskapazität verschleiert wird.
Aber kann dabei nicht Willkür im Spiel sein?
Man muss es so bezeichnen. Wenn Zulassungsbeschränkungen eingeführt werden, obwohl die erschöpfende Nutzung der Plätze in den vergangenen Jahren durch die Hochschulen nicht nachgewiesen worden ist, dann werden automatisch nicht besetzbare Studienplätze erzeugt. Hinterher beschwert man sich dann bei SPIEGEL ONLINE darüber, dass die wertvollen Studienplätze nicht besetzt worden sind. Es gibt andere Länder und Hochschulen, die unbegründeten NC strikt verweigern. Sie orientieren darauf, möglichst alle interessierten Bewerberinnen und Bewerber ohne NC zuzulassen und einzuschreiben. Ein solches Verhalten kann man nur als bewerberfreundlich bezeichnen. Es sollte zur Regel werden.
Und was haben die Hochschulen davon, ihren „Bedarf“ aufzublasen?
Zusätzlichen finanziellen Spielraum. Eine Hochschule, die Plätze nach Gutdünken festsetzt und durch solche Mondzahlen nachweist, dass sie ihre Ausbildungskapazität mächtig gesteigert hat, bekommt dafür Geld vom Land. Im Gegenzug kann sie dann in echten Massenfächern die Kapazität künstlich nach unten rechnen, damit „exzellente“ Hochschullehrer nicht zu viel Arbeit mit der schnöden Lehre haben. Die Horrorzahlen von SPIEGEL ONLINE machen in etwa 2,5 Prozent der tatsächlichen Einschreibungen in das erste Fachsemester aus. Dieses Verhältnis ist durch den beschriebenen Mechanismus durchaus erklärbar.
Wenn die verbreiteten Zahlen nicht stimmen, wie hoch würden Sie den Leerstand beziffern, der tatsächlich dem Fehlen eines flächendeckenden zentralen Bewerbungssystems geschuldet ist?
Ich will da nicht spekulieren. Ein Blick auf die Websites der Hochschulen schafft aber sehr schnell Klarheit. In der Regel wird dort das Resultat der Zulassungsverfahren veröffentlicht. Immer dann, wenn allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Zulassungsangebot gemacht werden konnte, kann von Leerstand eigentlich nicht die Rede sein. Aus Bewerbersicht macht es übrigens durchaus Sinn, einen Studiengang der zweiten Wahl nicht ohne weiteres anzunehmen. Wer zum Beispiel Psychologie studieren möchte und wegen seiner zu schlechten Durchschnittsnote keinen Studienplatz bekommen hat, der sollte nicht unbedingt bei – sagen wir – „Pädagogik der frühen Kindheit“ zuschlagen, wo er ein Angebot hat. Er studiert dann nämlich ein eigentlich nicht gewünschtes Fach und erwirbt keine Wartezeit. Psychologie kann er dann nie mehr im Leben studieren, denn seine Note bleibt wie sie ist. Wenn er aber vorübergehend auf ein Studium verzichtet und eine Ausbildung zum Erzieher durchzieht, dann erwirbt er Wartezeit und bekommt auf der Warteliste eine realistische Chance.
Zurück zum DoSV und seiner doch arg geringen Reichweite. Im Wintersemester hatten lediglich 62 Hochschulen insgesamt 289 Studienfächer ins System eingespeist. Macht das Ganze nicht erst dann wirklich Sinn, wenn sämtliche Hochschulen angeschlossen sind?
Immerhin haben 114.000 junge Leute insgesamt 264.000 Bewerbungen abgegeben. Man muss davon ausgehen, dass zum bevorstehenden Wintersemester diese Zahl noch einmal um rund 50 Prozent gesteigert wird. Zweifellos kann das DoSV seine Stärke erst dann voll ausspielen, wenn möglichst viele Studiengänge einbezogen sind, erst dann greift der Koordinierungseffekt optimal. Es gibt ein interessantes Beispiel. Im Bewerbungsverfahren für Psychologie zum Studienjahr 2013/2014 war rund die Hälfte der Studiengänge in die Koordinierung durch das DoSV einbezogen, die andere Hälfte nicht. Völlig unabhängig von der Teilnahme waren manche Studiengänge sofort voll. Einige Hochschulen hatten zu viele Rücktritte von der Einschreibung einkalkuliert, demzufolge bei den Zulassungen zu hoch überbucht und waren dann hoffnungslos überfüllt. Andere haben Ende Oktober noch Plätze verlost. Daran zeigt sich: Das Bewerberverhalten ist nicht vollständig prognostizierbar. Man weiß genau, wie viele Bewerber in den Vorjahren ihre Zulassung angenommen oder verworfen haben. Aber daraus lässt sich eben keine völlig zuverlässige Prognose auf die Zukunft ableiten. Eines ist trotzdem klar. Je mehr Studiengänge über das DoSV koordiniert werden, umso weniger schlagen solche Unsicherheiten in der Prognose zu Buche.
Eigentlich sollte das DoSV längst einsatzbereit sein, nicht nur punktuell, sondern flächendeckend. Wegen erheblicher Probleme bei der technischen Umsetzung wurde der Start aber wiederholt verschoben. Die größte Baustelle bestand lange Zeit in der Anbindung der zum Teil reichlich überalterten lokalen EDV-Systeme an die Zentralsoftware. Wie ist da aktuell der Stand der Dinge?
Zu allen in Deutschland gebräuchlichen Systemen der Hochschul-IT gibt es inzwischen im DoSV funktionierende Schnittstellen. Auch kleinere Hochschulen, die mit handgestrickten Systemen arbeiten, können teilnehmen. Vor vier Jahren hatten ja Hochschulen, die mit HIS-GX – also der herkömmlichen Software der damaligen Hochschul-Informations-System (GmbH) – gearbeitet haben, noch Anschlussprobleme. Aber nicht zuletzt dank technischer Anstrengungen der Stiftung für Hochschulzulassung sind diese Probleme längst behoben. Wer teilnehmen will, kann auch teilnehmen.
Soll heißen: Alles läuft perfekt, nur müssen das jetzt gefälligst auch die Hochschulen begreifen?
Ich sage nicht, dass alles eitel Sonnenschein ist. Keine Software ist von vornherein perfekt, sondern bedarf der kontinuierlichen Verbesserung im täglichen Betrieb. Das gilt übrigens für alle komplexen IT-Systeme, egal ob im Personal-, Gebäude oder Finanzmanagement. Das Entscheidende ist: Erkannte Probleme müssen ehrlich benannt, analysiert und behoben werden. Und man braucht ein Ziel. Was soll die Software morgen und übermorgen können?
… was zum Beispiel?
„Morgen“ will die Stiftung die herkömmlichen zentralen Vergabeverfahren für Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin mit dem DoSV zusammenführen und damit Verfahrenssicherheit und Verfahrenskomfort verbessern. „Übermorgen“ kann in einem Integrierten Portal für den Hochschulzugang einiges für die rund 500.000 Bewerber getan werden, die jedes Jahr an die Hochschulen drängen. Sie müssen in die Lage versetzt werden, von PC, Smartphone, Tablet und allen möglichen Betriebssystemen aus die schwierige Phase der Studienplatzwahl zu managen, ohne vorher ein Studium in Bewerbungs- und Zulassungswissenschaften absolviert zu haben. Die Stiftung hat all das auf dem Schirm.
Bleibt trotzdem die Frage: Warum springen die Hochschulen so zögerlich auf den Zug auf. Als ein Motiv wird oft genannt, es bestehe zu wenig Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Technik. Und solange die großen Hochschulen den Sprung nicht wagten, würde die Masse weiter zögern. Wenn doch die Technik reibungslos läuft, was hindert die Hochschulen dann noch am Mitmachen?
Vordergründig hat das sicher mit Kosten zu tun. Im einschlägigen Staatsvertrag, der übrigens mit Zustimmung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) abgeschlossen wurde, ist eindeutig geregelt, dass die Hochschulen die Kosten eines koordinierten Zulassungsverfahrens tragen. Das führt zu Auseinandersetzungen mit den Ländern, die sich in ihren Hochschulgesetzen Zulassung als staatliche Aufgabe vorbehalten. Wer anschafft, der zahlt, so heißt die Lebenserfahrung. Insofern kann man für die Forderung der Hochschulen nach Finanzierung durch die Länder schon Verständnis aufbringen.
Was aber an dem Dilemma nichts ändert …
Andererseits ist natürlich Geld der Hochschulen immer auch Geld, das letztlich von den Ländern kommt. Ich denke, dass es im Kern um die Frage geht, welchen Preis die öffentliche Hand für eine gute IT-gestützte und allgemein verfügbare Infrastruktur auf dem Gebiet der Hochschulzulassung bezahlen will. Infrastruktur gibt es nicht kostenlos, weder im Straßenbau noch im Hochschulwesen. Der Preis darf aber nicht gegen die Finanzierung dringend notwendiger Verbesserungen in der Lehre aufgerechnet werden. Daraus ergäbe sich auch eine politische Stoßrichtung, die gut öffentlich vermittelt werden könnte – nämlich die, der chronischen Unterfinanzierung der Hochschulen endlich wirksam zu begegnen. Die Forderung nach Verzicht auf Infrastruktur in der Hochschulzulassung, wie man es aus einigen Veröffentlichungen der HRK leider herauslesen kann, ist in meinen Augen keine sinnvolle Alternative.
Wohl auch nicht die, als Hochschule weiter auf eigene Lösungen zu setzen. Bei SPIEGEL ONLINE wird etwa auf den Fall der Uni Köln verwiesen, die ihre Plätze angeblich völlig reibungslos hat besetzen können. Der Autor mutmaßt, „möglicherweise“ liege das daran, dass man mit der Verteilung „nicht die Stiftung für Hochschulzulassung beauftragt hat“. Sie werden das sicher so nicht stehen lassen?
Ich weiß nicht, wie das Verfahren an der Universität zu Köln gelaufen ist. Das muss man dort erfragen. „Eigene Lösung“ bedeutet aber in jedem Fall, dass sich eine Hochschule der bundesweiten Koordinierung entzieht. Für die Bewerberinnen und Bewerber ist das gegenüber dem DoSV ein Verlust von Transparenz. Aber vielleicht ist ja Transparenz gar kein Ziel, das alle Hochschulvertreter anstreben. Aus Teilnehmerkreisen hört man, dass auf der bevorstehenden Sitzung des Stiftungsrates der Stiftung für Hochschulzulassung im Februar ein Ausstieg aus dem DoSV und insbesondere auch ein Stopp der schon angelaufenen Zusammenführung von zentralem Medizinverfahren und DoSV vorgeschlagen werden. Aus Sicht der angehenden Studierenden wäre ein solcher Beschluss ein Desaster, das hoffentlich nicht eintritt. Ich persönlich betrachte die jetzigen Veröffentlichungen in SPIEGEL ONLINE nicht als Zufall, sondern als gezielte Sitzungsvorbereitung durch einige wenige interessierte Funktionäre. In der Geschichte des DoSV wäre ein solches Vorgehen nichts Neues.
Passt dazu auch das, was SPIEGEL ONLINE am Samstag über die Freie Universität Berlin schrieb, die mit einem Teil ihres Studienangebots am DoSV beteiligt ist? „Von einem feststellbaren Effekt der 'Koordinierung' durch das Serviceverfahren kann auch heute noch nicht die Rede sein“, wird ein Uni-Sprecher zitiert. Der Aufwand sei höher, obwohl es keinen zusätzlichen Nutzen gebe. Darin klingt durchaus an, das System als Ganzes in Frage stellen zu müssen. Soll das DoSV also vielleicht weg, noch ehe es durch seine Fähigkeiten überzeugen kann?
Ich war nicht dabei, aber der Kanzler der FU Berlin soll sich auf einer Fraktionssitzung der Hochschulen zur Vorbereitung des Stiftungsrates entsprechend geäußert haben, wie man hört. Einige andere haben es ihm gleichgetan. Und von Prof. Holger Burckhart, dem Rektor der Universität Siegen und stellvertretenden Vorsitzenden des Stiftungsrates, ist kein entschiedener Widerspruch überliefert. Das mag mit der Angst vor zu viel Verfahrenstransparenz zusammenhängen. Ich hoffe sehr, dass die Länder- und Hochschulvertreter im Stiftungsrat mit deutlicher Mehrheit energisch gegensteuern.
Wenn das Gelingen eines zentralen Koordinierungsverfahrens tatsächlich torpediert wird, wer wären die Profiteure? Sie sprachen davon, dass an einer Integration der bundesweiten NC-Fächer Medizin, Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie im DoSV gearbeitet werde. Wer könnte der SfH auf dem Gebiet in die Suppe spucken wollen?
Na ja, ein Gegenmodell wird gegenwärtig unter dem irreführenden Slogan einer Öffnung der Hochschulen diskutiert. Nach dem Motto: Wir lassen alle Bewerberinnen und Bewerber ins erste Fachsemester und sorgen dann dafür, dass bis zum Ende des zweiten Fachsemesters hinreichend viele das Handtuch werfen. Ein Schönwort dafür kann zum Beispiel „Orientierungsstudium“ sein. Etwas weniger schön klänge „Selektionsdruck durch Prüfungen und schlechte Studienbedingungen“. Die HRK hat ergänzend auch schon eine Neuauflage der Studiengebühren als Steuerungsinstrument ins Spiel gebracht. Insbesondere im Mediensektor stehen etliche zahlungskräftige Player bereit, die den Weg ins Studium gern durch werbe- oder beitragsfinanzierte Portale ebnen möchten.
Was folgt aus all dem? Was erwarten Sie von den zentralen Akteuren in Politik und Wissenschaft?
Im Zentrum der Bemühungen müssen die jährlich rund 500.000 jungen Menschen stehen, die sich auf den Weg ins Studium machen. Hochschulen sollen gern die Vorzüge ihrer Studienangebote hervorheben und Marketing betreiben. Auch Self-Assessments machen viel Sinn, in denen angehende Studierende testen können, ob der angestrebte Studiengang ihren Interessen, Neigungen und Fähigkeiten entspricht. Im Bewerbungsprozess selbst müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber auf faire und transparente Verfahrensregeln verlassen können. Das Grundgesetz garantiert ihnen diesen Anspruch. Hochschulzulassung ist öffentliche Infrastruktur, die auf dem heute möglichen technischen Niveau öffentlich organisiert und finanziert werden muss.
Wagen Sie bitte abschließend eine Prognose. Wann endlich geht das DoSV in den Vollbetrieb – wenn überhaupt?
Im Jahr 2018 ist es so weit. Ein Jahr später könnte die Integration von Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie erfolgen. Und dann muss das im Staatsvertrag schon angedachte Integrierte Portal für den Hochschulzugang auf die Tagesordnung. (rw)