Richtig schreiben und Zeichen setzen im StudiumKleinschreiben und klein schreiben oder kleine Unterschiede in den Verbindungen aus Adjektiv und Verb
Kleinschreiben und klein schreiben
Nicht, dass jemand meint, er könne einfach kleinschreiben, was großzuschreiben ist. Nein nein. So einfach geht das nicht. Auch trennen wäre in diesem Fall völlig verkehrt, also das Adjektiv vom Verb, es sei denn, du schreibst gleich alles kleiner, weil der Platz knapp ist. Das ist durchaus erlaubt, weil klein schreiben eben nicht heißt, kleinzuschreiben. Oder etwa doch? Nein, es gibt ihn durchaus, den kleinen Unterschied …
Er liegt – du kennst das bereits von den Verbverbindungen – in der übertragenen Bedeutung der Zusammensetzung. Bei den Verbverbindungen mit bleiben oder lassen als zweitem Bestandteil führte dies dazu, dass die Verbindung auch zusammengeschrieben werden durfte. Das ist hier anders. Zusammenschreibung ist bei übertragener Bedeutung Pflicht.
Die Verbindung eines Adjektivs mit einem Verb muss zusammengeschrieben werden, wenn sie eine übertragene Bedeutung hat.
Oder anders gesagt: Zusammenschreibung gilt, wenn Adjektiv und Verb nicht wörtlich zu nehmen sind oder genommen werden sollen, sondern ihr eigenes Ding machen als Verbindung. Das Adjektiv beschreibt in diesen Fällen das Verb nicht näher, sondern das Verb erhält in der Kombination mit dem Adjektiv überhaupt erst eine Bedeutung. Das schließt natürlich nicht aus, dass es die Wortkombination auch in wörtlicher Bedeutung geben kann. Umso wichtiger ist es, durch die Getrennt- oder Zusammenschreibung über ihren Bedeutungsgehalt im konkreten Zusammenhang zu entscheiden!
Ein Beispiel:
Nur der Strafrichter kann den Angeklagten freisprechen.
(Das Adjektiv frei beschreibt hier nicht etwa, in welcher Art und Weise gesprochen wird, sondern der Angeklagte wird von seiner Schuld freigesprochen. Die Verbindung hat also eine übertragene Bedeutung.)
Ein Richter sollte frei sprechen können. (Auch dieser Satz wäre korrekt, hat aber einen völlig anderen Inhalt. Hier ist die freie Rede gemeint. Mit der Schuld des Angeklagten hat dies nichts zu tun.)
Weitere Verbindungen aus Adjektiv und Verb mit übertragener Bedeutung:
Es erfordert Größe, für eine Sache geradezustehen.
Es war nicht leicht, ihr die Entscheidung freizustellen.
Ist der Patient nicht arbeitsfähig, muss der Arzt ihn krankschreiben.
Schön ist, wenn sich Menschen gernhaben.
Auch das Titel-Beispiel gehört hierher: kleinschreiben. Es meint, Rechtschreibregeln anzuwenden und mit dem Gebrauch eines kleinen Anfangsbuchstabens über die Bedeutung eines Wortes zu entscheiden. Mit der Schriftgröße hat dies nichts zu tun.
Bleibt das kleine Problem, dass übertragene Bedeutungen eindeutig von wörtlichen Bedeutungen unterschieden werden wollen. Hier können durchaus Zweifel auftreten. Du nimmst nur das Wort übrigbleiben in folgendem Sinnzusammenhang: „Es wird mir nichts anderes übrigbleiben, als mich der Sache anzunehmen.“ Übertragene Bedeutung oder nicht? Glücklicherweise brauchen wir uns damit nicht weiter zu beschäftigen, denn es gibt da noch den kleinen Regelzusatz für alle Zweifelsfälle:
Bist du dir nicht sicher, ob die Verbindung eine übertragene Bedeutung hat, ist es ebenfalls richtig, Adjektiv und Verb zusammenzuschreiben.
Klingt etwas beliebig, aber so steht es – natürlich etwas vornehmer formuliert – tatsächlich in den amtlichen Rechtschreibregeln:
§ 34 (2.2.) E5:
„Lässt sich in einzelnen Fällen keine klare Entscheidung darüber treffen, ob eine idiomatisierte Gesamtbedeutung vorliegt, so bleibt es dem Schreibenden überlassen, getrennt oder zusammenzuschreiben.“
Die Fortgeschrittenen unter uns können darüber hinaus in den unsicheren Fällen die Getrenntschreibung in Betracht ziehen. Allen anderen würden wir davon abraten. Warum? Nun – wer getrennt schreibt, erklärt damit gleichzeitig, dass aus seiner Sicht die Verbindung nicht eindeutig eine übertragene Bedeutung hat, denn mit dieser wäre ja Zusammenschreibung Pflicht. Das war die Regel von oben. Unser Rat also: Lieber alles zusammenschreiben, was auch nur im Entferntesten nach übertragener Bedeutung riecht. Aber Vorsicht, es gibt Ausnahmen!
Gemeint sind Fälle, in denen du trotz übertragener Bedeutung getrennt schreibst, und zwar unabhängig davon, ob Zweifel an ihr bestehen oder nicht.
Trotz übertragener Bedeutung der Verbindung werden Adjektiv und Verb in bestimmten Fällen getrennt geschrieben, wenn das Verb eine Vorsilbe hat oder wenn das Adjektiv als Paarformel erscheint.
Verben mit Vorsilbe:
klein beigeben
übel aufstoßen
(jmd.) übel mitspielen
Adjektiv als Paarformel:
kreuz und quer gehen
Und jetzt schnell weg hier, bevor die Lust auf Adjektiv+Verb-Verbindungen vollends flöten geht. Aber du musst noch einmal ran – und wir auch. Denn am Ende sind wir noch nicht mit diesen Kombinationen. Erfahren hast du nur, wie die Verbindung bei übertragener Bedeutung geschrieben wird. Was los ist, wenn diese fehlt, haben wir noch nicht verraten. Darum geht es in „Klein schneiden und festkleben oder was Verbindungen zwischen Adjektiven und Verben sonst noch zusammenhält“.
Dieser Artikel stammt in seiner Urfassung von Nicola Pridik, er wurde aber zwischenzeitlich von der Studis Online-Redaktion überarbeitet.