Endgültiger Ausschluss aus der HochschuleZwangsexmatrikulation
1. Oft gestellte Fragen?
Es gibt unterschiedliche Gründe für eine Zwangsexmatrikulation. Beispielsweise fehlende Zahlungen, Täuschungsversuche, ein nicht bestandener Drittversuch oder fehlende Unterlagen.
Es kommt auf den jeweiligen Grund für die Zwangsexmatrikulation an. In vielen Fällen kann man weiter studieren und sich die bisherigen Leistungen sogar anrechnen lassen.
Es gibt ein paar Dinge zu beachten. Sichere deine Daten, informiere die Krankenkasse und begib dich zum Arbeitsamt.
Zwangsexmatrikulation – in den Köpfen der meisten Studierenden vermutlich keine schöne Vorstellung. Denn es bedeutet, dass du von der Uni ausgeschlossen wirst. Neben der ordentlichen Exmatrikulation, bei der man selbst den Antrag stellt – weil man sein Studium abbrechen möchte oder es beendet hat – gibt es auch die Exmatrikulation von Amts wegen, umgangssprachlich: Zwangsexmatrikulation. Das ist eine automatische Exmatrikulation. An einigen Hochschulen wird man auch automatisch exmatrikuliert, wenn man sein Studium erfolgreich beendet hat. Allerdings gibt es auch andere – weniger schöne Gründe – die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. 2. Was ist eine Zwangsexmatrikulation?
3. Was sind die Gründe für eine Zwangsexmatrikulation?
Die Gründe für eine Zwangsexmatrikulation sind vielfältig:
Du kannst zwangsexmatrikuliert werden, wenn du eine Prüfung z.B im Drittversuch nicht bestanden hast. In welchen Fällen du leistungsbedingt zwangsexmatrikuliert wirst, kannst du in deiner Studienordnung nachlesen.
Bei mangelndem Studienfortschritt ist eine Exmatrikulation in einigen Bundesländern (z.B Bayern oder Hessen) möglich. Wer ohne den Nachweis triftiger Gründe die nach der Studienordnung zu einem bestimmten Semester vorgeschriebenen Credit-Punkte nicht erbringt, kann hier exmatrikuliert werden.
Eine Zwangsexmatrikulation kann auch erfolgen, wenn du Rechnungen gegenüber der Hochschule nicht beglichen hast. In der Regel erhältst du jedoch vorher Zahlungserinnerungen / Mahnungen.
Auch wenn du deine Krankenkassenbeiträge nicht bezahlt hast, kann eine Zwangsexmatrikulation drohen.
Wer seine Zeugnisse bei der Bewerbung für einen Studiengang gefälscht hat, kann ebenfalls der Uni verwiesen werden.
Auch Täuschungsversuche in Hausarbeiten oder Klausuren können zur Zwangsexmatrikulation führen.
Gewaltbereites Verhalten, sexuelle Belästigung, Mobbing & Co: solch ein Verhalten wird an Hochschulen selbstverständlich nicht toleriert und kann zumindest in einigen Bundesländern zur Zwangsexmatrikulation führen. Wo eine Zwangsexmatrikulation dafür nicht möglich ist, gibt es aber andere Sanktionsmöglichkeiten.
Wenn du vorläufig eingeschrieben bist und bestimmte Unterlagen nicht nachreichst oder Auflagen nicht erfüllst (z.B das Nachreichen von Zeugnissen oder Nachholen von Sprachkenntnissen), kannst du zwangsexmatrikuliert werden.
Eine Exmatrikulation von Amts wegen kann aber auch stattfinden, wenn du regulär deine letzte Prüfung erfolgreich gemeistert hast. Hier wird dann aber nur selten von „Zwangsexmatrikulation“ gesprochen.
Wie so oft: Jedes Bundesland hat eigene Hochschulgesetze und auch von Hochschule zu Hochschule können die Regelungen zur Exmatrikulation unterschiedlich ausfallen. Es hilft daher nur ein Blick in die Studienordnung an deiner Hochschule.
4. Kann ich die Zwangsexmatrikulation verhindern?
Solltest du wegen rückständiger Zahlungen zwangsexmatrikuliert werden, wirst du in der Regel vorher informiert durch Zahlungserinnerungen oder Mahnungen bzw. Benachrichtigungen über die drohenden Zwangsexmatrikulation. Hier solltest du natürlich so schnell wie möglich handeln. Falls du die Zahlungen nicht aufbringen kannst, wende dich am besten an den AStA deiner Hochschule. Hier kann dir in finanziellen Notlagen geholfen werden. Du brauchst dich dafür nicht zu schämen, der AStA ist genau für solche Anliegen da.
Auch wenn du bereits zwangsexmatrikuliert wurdest, solltest du dich unbedingt so schnell wie möglich an das Sekretariat deiner Uni wenden. Mit etwas Glück lässt sich die Zwangsexmatrikulation rückgängig machen.
Hast du eine Prüfung endgültig nicht bestanden, sieht das Ganze schwieriger aus. Aber auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Zwangsexmatrikulation unter Umständen noch abzuwenden, die du hier nachlesen kannst.
Falls dir Unterlagen fehlen oder du andere ausstehende Unterlagen nicht fristgemäß nachreichen kannst, solltest du das deiner Uni so schnell wie möglich mitteilen, damit ihr ggf. gemeinsam eine Lösung finden könnt.
Generell können die Gründe für eine Zwangsexmatrikulation sehr individuell sein – falls dir eine Zwangsexmatrikulation droht, solltest du immer in Kontakt mit der Uni treten. Ehrliche Kommunikation ist hier das A und O.
Geht es um die gewaltbereites Verhalten, sexuelle Belästigung, Mobbing oder unter Umständen auch politisch motivierte Gewalt, so ist vermutlich das Hinzuziehen einer anwaltlichen Vertretung sinnvoll.
5. Kann ich trotzdem noch etwas anderes / woanders Studieren?
Generell kannst du dich nach einer Zwangsexmatrikulation wieder in einen Studiengang einschreiben. Die Frage ist nur an welcher Hochschule und in welchen Studiengang. Hier kommt es darauf an, aus welchem Grund du zwangsexmatrikuliert wurdest. Handelt es sich um eine Zwangsexmatrikulation, weil du Prüfungsleistungen mehrfach nicht erfolgreich erbringen konntest, so gehen wir weiter unten genauer darauf ein.
Wurdest du wegen fehlender Zahlungen exmatrikuliert, kannst du dich i.d.R an derselben Uni und auch in dasselbe Fach wieder einschreiben. Auch deine bisherigen Leistungen können anerkannt werden.
Wurdest du aus einem anderen Grund exmatrikuliert – etwa aufgrund gewaltbereiten Verhaltens – wirst du für die jeweilige Hochschule gesperrt. Ob du an einer anderen Hochschule immatrikuliert wirst, kommt auf das Vergehen und die Hochschulordnung an. An vielen Hochschulen gibt es Immatrikulationsversagensgründe, hier ein Beispiel an der LMU München.
Zwangsexmatrikulation wegen nicht erbrachter Prüfungsleistungen
Jein. Zum Einen bist du nicht direkt für das Fach gesperrt, sondern für alle Fächer, in denen das endgültig nicht bestandene Modul äquivalent vorkommt. Ob dies der Fall ist, liegt allerdings im Ermessen der jeweiligen Hochschule. Die Prüfungsämter entscheiden hier sehr individuell. Du solltest daher auf jeden Fall bei der avisierten Hochschule nachfragen, ob eine Zulassung möglich wäre! An deiner derzeitigen Hochschule kannst du das Fach allerdings nicht mehr studieren.
Zum Anderen: Du kannst dich noch an anderen Hochschulen für dasselbe Fach mit dem gleichen Modul bewerben, insofern es dort mehr Prüfungsversuche gibt. Sollte es an deiner Uni beispielsweise aber nur 2 Wiederholungsversuche für die Prüfung geben, an einer anderen aber 3, dann kannst du dich dort noch bewerben. Überlege jedoch gut, ob es für dich sinnvoll ist, falls du große Schwierigkeiten mit bestimmten Inhalten hattest. Ob deine bisherigen Fehlversuche bei einem Hochschulwechsel übertragen werden, wird übrigens auch unterschiedlich gehandhabt. Falls du also an der neuen Hochschule direkt im 4. Versuch landen solltest, ist ein aufwendiger Uniwechsel mit einem großen Risiko verbunden.
Falls du gern an deiner Uni bleiben möchtest, kannst du natürlich auch dort ein anderes Fach studieren (sofern besagtes Modul nicht vorkommt) und dir deine bereits erfolgreich abgeschlossenen Module – insofern sie passend sind – anrechnen lassen.
Ein Fachwechsel klingt jetzt vielleicht erstmal sehr banal, aber bedenke: Es ist mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden. Du musst dich neu bewerben, Fristen einhalten und viele Anträge ausfüllen. Deine Studienzeit wird sich aller Voraussicht nach verlängern und auch finanziell ist es nicht für jede*n zu stemmen. Dennoch ist es für Viele die sinnvollste Option in einer solchen Situation.
Nein, du bist nur in dem Modul gesperrt, in welchem du die Prüfung endgültig nicht bestanden hast. Es könnte also auch eine Option sein, dass du dein Nebenfach ins Hauptfach umwandelst und dir ein neues Nebenfach suchst.
Das kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt du das Fach wechselst. In der Regel normal weiter gefördert werden kannst du, wenn du spätestens zu Beginn des 4. Fachsemesters einen Wechsel vornimmst.
Wenn du dein Fach erst später wechselst, musst du dem BAföG-Amt eine Begründung vorlegen. Das Scheitern im Drittversuch ist kein triftiger Grund. Ein triftiger Grund wäre beispielsweise ein Neigungswandel schwerwiegender oder grundsätzlicher Art, aufgrund dessen du dein Studium in deinem Fach nicht fortsetzen kannst.
Beispiele für erfolgreiche Anträge auf einen Fachwechsel aufgrund eines Neigungwandels.
Wenn du allerdings schon 3 Semester studiert hast, bevor du wechselst, sind deine Chancen auf BAföG erfolgsträchtig, sofern du durch deinen Wechsel maximal 4 Fachsemester verlierst. Wenn du z.B erst nach dem 5. Semester wechselst, solltest du in deinem neuen Fach (durch Anrechnung von Modulen) mindestens ins 2. Fachsemester kommen.
Ja, im Ausland kannst du es nach wie vor studieren. Ob du dir bereits absolvierte Module anrechnen kannst, hängt vom Land, der Universität und dem Fach ab.
6. Was passiert mit meinen Prüfungsergebnissen etc.?
Deine bisher erbrachten Leistungen kannst du dir bei einer erneuten Einschreibung in den Studiengang an einer anderen Uni oder an derselben Uni in der Regel anrechnen lassen. Ausnahme: Wenn du leistungsbedingt zwangsexmatrikuliert wurdest, ist eine Einschreibung in dasselbe Fach zwar nicht mehr möglich, jedoch kannst du mitunter ein ähnliches Fach studieren. Der Prüfungsausschuss überprüft, ob du für das jeweilige Fach zugelassen werden kannst. Der Prüfungsausschuss entscheidet auch, ob und welche Leistungen aus dem vorigen Studium angerechnet werden können.
7. Ich wurde endgültig zwangsexmatrikuliert. Was muss ich nun tun?
Du wurdest zwangsexmatrikuliert und hast erstmal keinen neuen Studienplatz in Aussicht? Das bedeutet, dass du deinen Studierendenstatus verlierst. Nun musst du dich um folgendes kümmern:
Du verlierst deinen studentischen Status bei der Krankenkasse. Informiere dich über die neuen Bedingungen, um eine ununterbrochene Krankenversicherungsdeckung sicherzustellen. Nach einer Exmatrikulation gibt es bei einigen Krankenkassen auch Übergangslösungen.
Dein Semesterticket musst du ggf. zurückgeben. Informiere dich bei deiner jeweiligen Hochschule, ob und wie lange du es noch nutzen darfst.
Du solltest dich zum Arbeitsamt begeben, um dich arbeitslos zu melden und staatliche Unterstützung zu erhalten.
Sichere deine Daten, bevor dein Account an der Uni gelöscht wird (Bspw. wichtige Dateien, Mails)