Von B wie Bachelor bis S wie StaatsexamenStudienabschlüsse / Akademische Grade
1. Kurz + knapp
Ein Bachelor-Abschluss ist der erste zu erreichende akademische Abschluss. In seltenen Fällen basieren Studiengänge noch auf anderen Abschlüssen (bspw. Diplom oder Magister), die meisten wurden allerdings auf ein Bachelor / Master System umgestellt.
Der Bachelor-Abschluss ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss. Er berechtigt dich aber noch nicht dazu eine Promotion zu beginnen. Dazu musst du zu erst noch ein Master-Studium beenden.
Mittlerweile gibt es nicht mehr viele Studiengänge die durch Staatsexamen geprüft werden. Medizin, Lehramt oder in Teilen auch Jura fallen jedoch weiterhin darunter.
Ob Bachelor, Master oder MBA
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2. Allgemein
Inzwischen hast du oft keine Wahl mehr – die meisten Studiengänge gibt es für Studienanfänger:innen nur noch mit Bachelor-Abschluss, darauf aufbauend den Master. Einige Uni-Studiengänge sind allerdings weiterhin nur mit Staatsexamen (bzw. eigentlich staatlicher Prüfung) möglich, wie Human-, Tier- und Zahn-Medizin sowie Pharmazie. Diplom und insbesondere Magister gibt es nur noch sehr selten.
Gemeinsam haben diese Abschlüsse aber eines: sie sind alle berufsqualifizierend. Zudem berechtigen alle universitären Abschlüsse – bis auf den Bachelor – zum Verfassen einer Doktorarbeit. Neben dem Abschluss ist aber auch die Hochschulart wichtig, an der du studierst. Eine Besonderheit stellt das Lehramtsstudium dar – dazu gibt es eine gesonderte Info-Seite Lehramtsstudium.
Wir gehen hier nur auf staatlich anerkannte Hochschulabschlüsse ein. In unser Studienfachsuche findest du nur Studiengänge mit solchen Abschlüssen.
3. Bachelor
Früher war der Bachelor vor allem im englischsprachigem Ausland bekannt. Seit Ende der 1990er-Jahre wurde dieser Abschluss in der deutschen Hochschullandschaft eingeführt. Bis 2010 wurden bis auf wenige Ausnahmen alle Diplom- und Magister-Studiengänge durch solche mit Bachelor/Master-Abschluss ersetzt (sogenannter Bologna-Prozess).
B.A., B.Sc., B.Edu. … B.Bhf?
Als akademischer Grad wird dem Bachelor noch die fachliche Ausrichtung angefügt:
Bachelor of …
… Arts (B.A.): Geistes- und Sozialwissenschaften
… Science (B.Sc.): Naturwissenschaften
… Education (B.Edu.): Lehramt
… Engineering (B.Eng): Ingenieurwissenschaften
… Laws (LL.B.): Rechtswissenschaften
… Music (B.Mus.): Musik
… Fine Arts (B.F.A.): Freie Kunst
Der Bachelor soll – so jedenfalls die Idee – in einem Kurzstudiengang insbesondere für einen Beruf außerhalb der Hochschule qualifizieren, also „praxisnah“ sein.
In der Realität ist das nicht immer so. Vorteil ist auf jeden Fall, dass du bereits nach kürzerer Zeit Berufserfahrung sammeln kannst und dann nochmal mit einem Master speziell vertiefen könntest. Zwangsweise kann aber ein Bachelor nicht so viel Wissen vermitteln wie ein Diplom – und leider wurde der Bachelor z.T. auch als Sparmaßnahme gesehen, was ja nur klappt, wenn nicht mehr alle den Master machen (dürfen).
Regelstudienzeit: 6 bis 8 Semester Vollzeitstudium (3 bis 4 Jahre)
Credit Points: 180 bis 240 ECTS (in der Regel 30 pro Semester)
Keine Promotionsmöglichkeit!
Beim Bachelor musst du immer erst noch ein passendes Master-Studium anschließen und bestehen.
Du solltest dich schon vor Beginn des Bachelor-Studiums informieren, welche Master angeschlossen werden können. An der gleichen Hochschule ist das meist unproblematisch (gelegentlich – wenn auch selten – gibt es aber nicht genug Plätze für alle Bachelorabsolvent:innen).
Möchtest du an eine andere Hochschule, solltest du rechtzeitig in Erfahrung bringen, welche Leistungen du im Bachelor erbracht haben musst, um direkt in den Master aufgenommen werden zu können. Nicht, dass du gerade die „falschen“ Module im Bachelor wählst und die für den Master nötigen dann später nachholen musst. In einigen Fällen kannst du auch das Fach nach dem Bachelor wechseln.
Studienfachsuche
Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR): Meister = Bachelor? (14.02.2012)
4. Master
Allen Masterstudiengängen ist gemein, dass sie einen ersten Hochschulabschluss voraussetzen. Dies ist meist ein Bachelor (vereinzelt werden auch andere Abschlüsse zugelassen; ein entsprechendes Diplom ist ebenso ausreichend). Der Master ist also niemals der erste, sondern immer ein weiterer berufsqualifizierender Hochschulabschluss.
Regelstudienzeit: 2 bis 4 Semester Vollzeitstudium (1 bis 2 Jahre)
Credit Points: 60 bis 120 ECTS (Summe aus Bachelor und Master muss mind. 300 ergeben; d.h. wenn du einen Bachelor mit 180 CP gemacht hast, kannst du einen Master mit weniger als 120 CP nur dann anschließen, wenn du die fehlenden 30 CP irgendwie nachholst – vgl. auch Regelstudienzeiten von Bachelor- und Masterstudiengängen)
Promotionsmöglichkeit!
Ein erfolgreicher Masterabschluss berechtigt zur Promotion. Bei Masterabschlüssen an Kunst- und Musikhochschulen ist die Promotionsmöglichkeit aber unter Umständen eingeschränkt.
Studienfachsuche
Die Bedeutung von Bachelor und Master wie hier definiert (insbesondere auch die 300 ECTS-Regel) gilt in Deutschland. In anderen europäischen Ländern kann es Abweichungen geben.
5. Staatsexamen (auch: Staatsprüfung)
Ein Staatsexamen ist eine Abschlussprüfung, die vom Staat abgenommen wird. Im Gegensatz dazu werden beispielsweise die Bachelor- oder Master-Prüfungen an der besuchten Hochschule abgelegt. Der Grund für die besondere staatliche Kontrolle ist das öffentliche Interesse an der Qualität bestimmter Ausbildungen. Staatsprüfungen gibt es beispielsweise im Fach Medizin und beim Lehramt.
Auch im Fach Rechtswissenschaft war das erste Examen lange Zeit ein reines Staatsexamen. Dies hat sich allerdings mit der Studienreform von 2003 geändert. Studierende, die seither ihr Studium aufgenommen haben, legen einen Teil der Abschlussprüfung regulär an der Hochschule ab. Man spricht deshalb nicht mehr vom ersten Staatsexamen, sondern von der »ersten juristischen Prüfung« oder auch einfach nur vom »ersten Examen«.
Alle Studiengänge, die mit einem Staatsexamen abschließen, haben gemeinsam, dass zwischen erstem und zweitem Staatsexamen eine praxisnahe Phase stattfindet, i.a. ein Referendariat (bei Lehrer:innen und Jurist:innen – mit der o.g. Einschränkung). Obwohl das erste Staatsexamen ein regulärer Hochschulabschluss ist, sind die Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt allein mit diesem Abschluss gering. Erst das Bestehen des zweiten Staatsexamens ist der wirklich berufsqualifizierende Abschluss. So kann beispielsweise eine typische juristische Tätigkeit (Anwält:in, Richter:in, Staatsanwält:in, Verwaltungsdienst) nur von sog. Volljurist:innen (mit zweitem Staatsexamen) wahrgenommen werden.
Manche Staatsexamen Studiengänge geben auch Credit Points an – du kannst in der Regel davon ausgehen, dass ein Semester 30 ECTS wert ist.
Promotionsmöglichkeit!
Mit dem Staatsexamen können Absolvent:innen promovieren.
Studienfachsuche
Alle Staatsexamen (darunter auch noch einige Lehramts-Studiengänge)
6. Diplom
Dieser Abschluss war in Deutschland bis Ende der 1990er der Standard in fast allen Fächern. Nur bei Geisteswissenschaften an den Universitäten wurde in der Regel ein Magister vergeben. Inzwischen ist das Diplom fast vollständig durch Bachelor/Master-Studiengänge verdrängt worden, die Umstellung war bis 2010 größtenteils abgeschlossen. Insbesondere die technischen Universitäten taten sich etwas schwer mit der Umstellung, da sie ihren Dipl.Ing als Markenzeichen betrachten, das sie nur ungern gegen die „Massenware“ Bachelor/Master eintauschen wollten. Daher gibt es vereinzelt doch noch (oder wieder!) das Diplom.
Ein Diplom ohne Zusatz der Hochschulart bezeichnet ein Diplom an einer Universität, Pädagogischen Hochschule (PH) oder Kunst/Musikhochschule. Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften müssen ihr Diplom mit (FH) kennzeichnen, Berufsakademien mit (BA).
Promotionsmöglichkeit: Mit einem Diplom einer Universität, PH oder Kunst/Musikhochschule kann in der Regel eine Promotion angeschlossen werden, nicht jedoch (oder nur erschwert) mit einem Diplom der FH oder Berufsakademie.
Studienfachsuche
Wir reden hier ausschließlich vom Diplom von staatlich anerkannten Hochschulen (bei Unis ohne Zusatz, bei Fachhochschulen mit (FH), bei Berufsakademien mit (BA) in Klammern). Es gibt einige private Einrichtungen, die ein Diplom mit anderen Zusätzen vergeben. Diese Abschlüsse sind in der Regel in Deutschland nicht staatlich anerkannt.
7. Magister
Bei Geisteswissenschaften war der Magister (oft „Magister Artrium“) lange Zeit der übliche Abschluss. Meist wurden dazu ein Hauptfach und zwei Nebenfächer studiert (z.B. Politikwissenschaften, Philosophie und Geschichte).
Inzwischen ist der Magister praktisch vollständig durch Bachelor/Master ersetzt. Den jetzigen Bachelor/Master gibt es angelehnt an das frühere Diplom und den Magister in verschiedenen Varianten. So können Studieninteressierte nun zwischen Studienangeboten mit einem Fach als auch 2-Fach-Bachelor/Mastern oder Haupt- und -Nebenfächern wählen („Kombi-Bachelor / Kombi-Master“).
Im Unterschied zum Diplomstudium zeichnete sich das Magisterstudium durch eine breite wissenschaftliche Orientierung aus. Hierbei konnten die Studierenden die Zusammenstellung der Fächer aus dem Angebot einer Universität weitgehend selbst bestimmen. Das Magisterstudium eröffnete die Möglichkeit der Kombination künstlerischer Fächer z.B. mit Sprachen und geschichtswissenschaftlichen Fächern sowie auch Fächern anderer Fakultäten als Nebenfach.
Als akademischer Grad muss man genaugenommen vom „Magister Artium (M.A.)“ sprechen, umgangssprachlich wird aber fast nur vom Magister gesprochen.
Das Magisterstudium bereitete auf keinen bestimmten Beruf vor. Die Studierenden hatten jedoch durch die Wahl der Fächer die Möglichkeit, auf ein angestrebtes Einsatzgebiet hinzuarbeiten. Neben einer Tätigkeit im Hochschulwesen sowie in der Kultur ist mit dem Universitätsabschluss ein Einsatz im Verlags- und Bibliothekswesen, im Freizeit- und Medienbereich sowie der Erwachsenen- und Weiterbildung möglich. Auch die Wirtschaft bot im wachsendem Maße Einstiegschancen. Den Absolventinnen und Absolventen eröffneten sich verschiedene berufliche Perspektiven, nicht zuletzt dank der möglichen breiten Fächerung und der eventuell im Studium erworbenen Sprachkenntnisse.
Als Magister gibt es jetzt nur noch Studiengänge aus den Fächern Katholische Theologie, Evangelische Theologie und Rechtswissenschaften sowie einzelne andere, aber nun ohne die früher typische Kombinationsmöglichkeit mit Fächern aus anderen Studienrichtungen.
Regelstudienzeit
10 Semester (5 Jahre), wenn es sich um einen grundständigen Studiengang und nicht um eine Zusatzqualifzierung handelt.
Promotionsmöglichkeit!
Mit einem Magister kann eine Promotion in einem der gewählten Fächer angeschlossen werden.